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kündigung wegen wohnungsaufgabe innerhalb eines laufenden vertrages

13 years ago

hallo an das telekom-team,
folgender sachverhalt: noch laufender vertrag, kunde zieht aus der whg. aus und findet für die zukunft unterschlupf bei ner freundin (zur untermiete !!!!!). somit findet KEIN umzug in eine neue eigene whg. statt, in der man "seinen" anschluss mitnehmen kann.
es kann doch nicht sein, dass die telekom auf vertragserfüllung pocht, obwohl sie keine leistung mehr erbringt. eine solche variante ist leider in den standardformularen nicht vorgesehen. es wäre nett, wenn mir hier jemand mitteilen könnte, wie man diese angelegenheit friedlich lösen kann. mit sicherheit hält man soooo keine kunden, wenn mal wieder eine eigene whg. angemietet wird und man sich für einen netzbetreiber entscheiden will.
viele grüße monika

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      13 years ago

      Hallo Monika, die betroffene Person zieht zur Untermiete zu einer Freundin. Auch in diesem Fall wird sich die umzuiehende Person an der neuen Adresse anmelden, richtig? Wenn an dieser neuen Adresse ein Telefonanschluss der Telekom Deutschland besteht, ist mit Hilfe der Anmeldebestätigung eine vorzeitige Vertragsauflösung an alter Adresse kein Problem. Sollte aber weder eine Anmeldebestätigung noch ein bestehender Telefonanschluss der Telekom vorliegen, können wir einer vorzeitigen Vertagsauflösung nicht zustimmen. Unsere Leistung erbringen wir ja nach wie vor. Grüße Sebastian

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    • 13 years ago

      Richtig, die Leistung wird nach wie vor durch den geschalteten Anschluss erbracht. Nur das der Kunde hier den Standort verlässt, für den er einen Laufzeitvertrag abgeschlossen hat, den er jetzt nicht mehr erfüllen will. Sprich: er will vertragsbrüchig werden Zwinkernd

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    • 13 years ago

      Alle Möglichkeiten zur Kündigung sind hier hinterlegt. Sollte keines der Möglichkeiten zutreffen, kann man auch nichts machen.

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/vertragslaufzeit-und-kuendigungsfrist/informationen-zum-festnetz-vertrag

      Allerdings könnte man einen Umzug beauftragen, damit der Anschluss an der neuen Adresse auch geht. Ob das dann für die Telekom günstiger ist oder eventuell mehr kosten verursacht steht dann auf einer anderen Karte.

       

       

       

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      Anmerkung von Sarah F. : Link aktualisiert

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    • 12 years ago

      Hallo Telekom,

      eine Frage in anderer Konstellation:
      ich habe einen DSL+entertain-Vertrag an meinem berufsbedingten Zweitwohnsitz.
      Diesen werde ich zum Ende des Jahres aufgeben.

      Zuhause haben wir einen DSL-Vertrag bei einem anderen Anbieter, so dass der bei der Telekom ausschließlich für den Zweitwohnsitz gebuchte Vertrag nicht mehr zum Tragen kommt.

      Welche Unterlagen sind notwendig, um den Vertrag von Ihnen anerkannt vorzeitig zu kündigen?

      Mit besten Grüßen

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    • 12 years ago

      Und nochmal zur Klarstellung:

      Es handelt sich NICHT um einen Umzug.

      Es handelt sich auch NICHT um eine Haushaltszusammenführung, denn die Aufgabe des Zweitwohnsitzes führt nicht zu einer Ummeldung o.ä., denn wir wohnen bereits an unserem Erstwohnsitz. Ich kehre quasi nur wieder auch für die Wochentage zurück.

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    • 12 years ago

      Hallo Kalle_ausm_Pott,
      Die Antwort findest du in der Antwort von Sebastian Z.(Telekom-Team).
      Da der Vertragsanbieter Zuhause und Zweitwohnsitz nicht identisch ist,so kann einer vorzeitigen Vertragsaufloesung des Zweitwohnunganschlusses nicht entsprochen werden.

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    • 12 years ago

      Hallo Kalle_ausm_Pott, die Auflösung eines Zweitwohnsitzes zieht kein Sonderkündigungsrecht nach sich. In diesem Fall ist eine vorzeitige Auflösung Ihres Vertrags ohne Anrechnung der Grundentgelte nicht möglich. Viele Grüße Jule

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    • 11 years ago

      Ich ziehe zu meinem Freund während der laufzeit des Vertrages. Und muss auch noch zahlen bis zum Ende obwohl ich den Vertrag nicht mehr nutze.

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    • 11 years ago

      Wenn du und dein Freund einen Festnetzvertrag bei der Telekom haben, dann kann ein Vertrag gekündigt werden.

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    • 11 years ago

      brigittea schrieb:

      Ich ziehe zu meinem Freund während der laufzeit des Vertrages. Und muss auch noch zahlen bis zum Ende obwohl ich den Vertrag nicht mehr nutze.

      Ich ziehe zu meinem Freund während der laufzeit des Vertrages. Und muss auch noch zahlen bis zum Ende obwohl ich den Vertrag nicht mehr nutze.
      Ich ziehe zu meinem Freund während der laufzeit des Vertrages. Und muss auch noch zahlen bis zum Ende obwohl ich den Vertrag nicht mehr nutze.


      Warum meinst Du, ebenso wie viele andere auch, bei einem Umzug braucht der Vertrag nicht eingehalten werden?
      Das Ganze ist vom Gesetzgeber im Telekommunikationsgesetz ganz klar geregelt ( TKG § 46)

      1. Dein Vertrag kann am neuen Wohnort 1 zu 1 geschaltet werden. = Vertrag läuft bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter.

      2. Vertrag kann am neuen Wohnort nicht 1 zu 1 geschaltet werden. = Sonderkündigungsrecht 3 Mon.

      3. Die Telekom ist kulant und bietet eine weiter Variante an = Haushaltszusammenführung:

      Kündigung Ihres Festnetz-Vertrages aufgrund eines Einzugs bei einem bestehenden Telekom-Anschluss mit Mindestvertragslaufzeit Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist kündigen, wenn am neuen Wohnsitz (Wohnsitz des Lebenspartner) ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde.* Eine offizieller Nachweis wird zwingend benötigt.

      Kündigung Ihres Festnetz-Vertrages aufgrund eines Einzugs bei einem bestehenden Telekom-Anschluss mit Mindestvertragslaufzeit

      Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist kündigen, wenn am neuen Wohnsitz (Wohnsitz des Lebenspartner) ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde.* Eine offizieller Nachweis wird zwingend benötigt.
      Kündigung Ihres Festnetz-Vertrages aufgrund eines Einzugs bei einem bestehenden Telekom-Anschluss mit Mindestvertragslaufzeit

      Sie können bei einem Einzug in eine Lebensgemeinschaft Ihren Vertrag ohne Einhaltung der Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist kündigen, wenn am neuen Wohnsitz (Wohnsitz des Lebenspartner) ein privat genutzter Telekom Vertrag mit Mindestvertragslaufzeit besteht oder beauftragt wurde.* Eine offizieller Nachweis wird zwingend benötigt.


      Das entsprechende Formblatt dazu findet Du hier:
      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung-wegen-haushaltszusammenfuehrung

      Jetzt hast Du die freie Auswahl.

       

       

       

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      Anmerkung von Sarah F. : Link aktualisiert

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