Gelöst

Kündigung zurücknehmen

vor 3 Jahren

Festnetzvertrag gekündigt. Möchte die Kündigung zurücknehmen und Vertrag so weiterlaufen lassen wie bisher!

528

0

6

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Hallo @elke.luettecke 

       

      Herzlich willkommen in der Kunden helfen Kunden Community und vielen Dank für deinen Beitrag hier

       

      Dazu bitte die Hotline kontaktieren

      Kundenservice: Hotline: 0800 33 01000 / Chat / Neu: Live-Beratung,

      3

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      @elke.luettecke 
      Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.

      Im Kundencenter anmelden,Verträge auswählen, und dann auf Vertrag/Vertragsdetails/Kündigung stornieren.

      Oder über den Service Kontakt aufnehmen:

      Festnetz: 0800 33 01000, oder:  Textchat / Neu: Live-Beratung, oder hier auf einen Teamie warten.

       

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Geralt von Riva

      Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.


      Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.

       

      Geralt von Riva


      Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.

       


      Doch vorsicht:

      Hier im Forum tauchen immer wieder Fälle auf, bei denen bei der kurzfristigen Zurücknahme einer Kündigung der Anschluss trotzdem abgeschaltet wurde, weil der Rücknahme-Prozess im System nicht sauber durchlief.

       

       

       

      0

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Geralt von Riva

      Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.

      Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.
      Geralt von Riva
      Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.

      Eine Kündigung kann rein juristisch nicht vom Kündiger einseitig storniert werden.

       

      Sondern die kann nur im gegenseitigen Einvernehmen zurückgenommen werden.

      Ob der Vertrag dann unverändert weiter läuft oder ob eine neue Mindestvertragslaufzeit beginnt ist u.U. vom Einzelfall abhängig - oder ob das mit der Rücknahme möglicherweise auch gar nicht klappt - Du wirst uns berichten.

      Wie es funktionieren KÖNNTE wurde ja bereits geschrieben.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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