Gelöst

Kündigung zurücknehmen

vor 2 Jahren

Festnetzvertrag gekündigt. Möchte die Kündigung zurücknehmen und Vertrag so weiterlaufen lassen wie bisher!

506

6

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 2 Jahren

    Hallo @elke.luettecke 

     

    Herzlich willkommen in der Kunden helfen Kunden Community und vielen Dank für deinen Beitrag hier

     

    Dazu bitte die Hotline kontaktieren

    Kundenservice: Hotline: 0800 33 01000 / Chat / Neu: Live-Beratung,

    3

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @elke.luettecke 
    Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.

    Im Kundencenter anmelden,Verträge auswählen, und dann auf Vertrag/Vertragsdetails/Kündigung stornieren.

    Oder über den Service Kontakt aufnehmen:

    Festnetz: 0800 33 01000, oder:  Textchat / Neu: Live-Beratung, oder hier auf einen Teamie warten.

     

     

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Geralt von Riva

    Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.


    Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.

     

    Geralt von Riva


    Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.

     


    Doch vorsicht:

    Hier im Forum tauchen immer wieder Fälle auf, bei denen bei der kurzfristigen Zurücknahme einer Kündigung der Anschluss trotzdem abgeschaltet wurde, weil der Rücknahme-Prozess im System nicht sauber durchlief.

     

     

     

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Geralt von Riva

    Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.

    Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.
    Geralt von Riva
    Die Kündigung kann bis zum Tag vor dem Kündigungstermin storniert werden.

    Eine Kündigung kann rein juristisch nicht vom Kündiger einseitig storniert werden.

     

    Sondern die kann nur im gegenseitigen Einvernehmen zurückgenommen werden.

    Ob der Vertrag dann unverändert weiter läuft oder ob eine neue Mindestvertragslaufzeit beginnt ist u.U. vom Einzelfall abhängig - oder ob das mit der Rücknahme möglicherweise auch gar nicht klappt - Du wirst uns berichten.

    Wie es funktionieren KÖNNTE wurde ja bereits geschrieben.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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