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Gelöst
kündigung
vor 6 Jahren
Ich bin stocksauer,
Kündigungen der Telekom werden so spät bearbeitet, dass man ein weiteres Jahr Kunde bleiben MUSS!
Ist das bei Mobil und Festnetz so Praxis?
Beide Verträge wurden rechtzeitig gekündigt.
Festnetz wird erst 2020 beendet.
Mein blöderweise TEST-Mobilvertrag wurde auch automatisch verlängert, obwohl die Gesprächs- wie Internetqualtität durch - nicht vorher bekannte- schlechte Netzabdeckung nicht mal auf Kulanz beendet wurde.
Die von uns aufgesuchten Telekomshops leisten unzureichenden Kundenservice, dass man doppelt und dreifach hinrennen muss um endlich schriftlich irgendwas in der Hand zu haben.
Ich dachte die Raubritterzeiten der Telekom sind vorbei. Aber leider ist nur das Portemonnaie des Kunden wichtig, nicht seine Wünsche.
Komisch ist auch, dass es die Telekom so schwer macht überhaupt zu kündigen.
Echt traurig!!!
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vor 5 Jahren
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Akzeptierte Lösung
Romina D.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
CyberSW
vor 6 Jahren
Da Sie Ihre Daten im Profil hinterlegt haben, konnte ich mir bereits ein Bild vom Ganzen machen.
Ich beginne mit dem Festnetzanschluss. Sie haben uns die Kündigung per Onlineformular am 7. Mai 2019 spät abends übermittel und am nächsten Tag haben wir diese bearbeitet und beantwortet. Meiner Meinung nach kann man da nicht von einer langen Bearbeitungsdauer sprechen. Vertragsbeginn war der 22. Mai 2017 und der Vertrag/Tarif hat eine Kündigungsfrist von einem Monat. Sollten Sie schon vor dem 22. April 2019 eine Kündigung an uns geschickt haben, dann lassen Sie es mich gerne wissen! Finden konnte ich ausschließlich das Formular vom 7. Mai 2019 und da war die Kündigungsfrist bereits verstrichen!
Sie haben sich im Dezember 2018 für einen Vertrag, MagentaMobil free, mit einer Laufzeit von 24 Monaten entschieden. In der Auftragsbestätigung auf Seite 4 ist ziemlich deutlich beschrieben, welche Folgelaufzeiten dieser Vertrag hat, wenn man nach der kostenfreien Testphase einen anderen Tarif auswählt. Sie haben sich zum 19. April 2019 für einen anderen Tarif entschieden und haben damit einer neuen Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten zugestimmt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, wenn man in seiner Wohnung/in seinem Haus keinen ausreichenden Empfang hat, da unser Netz nicht auf einen bestimmten Raum begrenzt ist. Hierzu können Sie sich gerne einmal die Leistungsbeschreibungen für Mobilfunkverträge, speziell Punkt 5, durchlesen: http://agb.telekom.de/doku/datei/45628.pdf
Ein Verschulden unsererseits konnte ich nicht feststellen. Sollte ich jedoch bei meiner Recherche irgendetwas übersehen, korrigieren Sie mich bitte.
Mit freundlichen Grüße
Romina D.
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