Kündigung

vor 8 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

ich ziehe um und habe zum 31.03.2018 gekündigt. Leider erhielt ich gestern die Kündigungsbestätigung zum 30.05.2018 . Diesen Termin verstehe ich nicht. Warum soll ich für etwas bezahlen, was ich nicht nutzen kann. Zudem kann mein Nachfolger keinen eigenen Telefonanschluss nutzen.

So gewinnt man keine Kunden!!!!!

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    • vor 8 Jahren

      @steffen1972

      Hast Du es denn richtig gemacht? Hochoffiziell einen Umzug des Anschlusses nach Telekommunikationsgesetz (also unverändert) bei der Hotline (oder ggf. im Shop) beauftragt? Und da dann einen abschlägigen Bescheid erhalten?

       

      Nur dann kannst Du das im TKG verankerte Recht auf eine außerordentliche Kündigung wegen Umzug wahrnehmen. Und wenn Du im Februar kündigst, dann ist die Kündigung wirksam auf 31.5.2018 (Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende)

       

      steffen1972

      Warum soll ich für etwas bezahlen, was ich nicht nutzen kann.

      Warum soll ich für etwas bezahlen, was ich nicht nutzen kann.
      steffen1972
      Warum soll ich für etwas bezahlen, was ich nicht nutzen kann.

      Weil Du ein Erwachsener bist und einen bindenden Vertrag eingegangen bist?

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      von

      vor 8 Jahren

      volemann

      Ich bin auch der Meinung, dass es zwischen verschiedenen Vertragsanbietern kaum Unterschiede gibt. Und es gibt einfach Verträge, die muß man abschließen, wenn man dieser Welt angehören will.

      Ich bin auch der Meinung, dass es zwischen verschiedenen Vertragsanbietern kaum Unterschiede gibt. Und es gibt einfach Verträge, die muß man abschließen, wenn man dieser Welt angehören will.
      volemann
      Ich bin auch der Meinung, dass es zwischen verschiedenen Vertragsanbietern kaum Unterschiede gibt. Und es gibt einfach Verträge, die muß man abschließen, wenn man dieser Welt angehören will.

      @volemann

      Bleiben wir mal bei DSL: Wenn es mir wichtig ist, keine lange Laufzeit (ursprünglich 24 Monate und dann automatisch verlängernd 12 Monate) zu haben, dann wähle ich halt gar nicht erst die Telekom sondern z.B. den congstar oder 1und1 oder o2 - da gibts es kürzer laufende DSL-Verträge (die aber teurer sind als deren 24-Monatsverträge).

       

      Schauen wir über den Tellerrand: welche Verträge außer Internet und Mobilfunk muss man abschließen mit einem Konzern, wenn man dieser Welt angehören will?

      1. Privathaftpflichtvertrag (unbedingt zu empfehlen)
      2. Wenn man ein Kfz hat: Kfz-Haftpflichtvertrag (ist ein Muss)
      3. Krankenversicherung

      Sonst fällt mir da nichts weiter ein, was man als Vertrag mit einem Konzern haben muss.

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      von

      vor 8 Jahren

      Mister Burny

      Bei Vodafone z.B. hat ein Gericht aktuell entschieden, dass es rechts ist, dass die drei Monate mit dem Tag dem Umzugs beginnen. Wenn der Threadstarter also zum 31.03. auszieht - müsste er als Vodafone Kunde sogar noch einen Moment mehr zahlen - bis 30.06.

      Bei Vodafone z.B. hat ein Gericht aktuell entschieden, dass es rechts ist, dass die drei Monate mit dem Tag dem Umzugs beginnen. Wenn der Threadstarter also zum 31.03. auszieht - müsste er als Vodafone Kunde sogar noch einen Moment mehr zahlen - bis 30.06.

      Mister Burny

      Bei Vodafone z.B. hat ein Gericht aktuell entschieden, dass es rechts ist, dass die drei Monate mit dem Tag dem Umzugs beginnen. Wenn der Threadstarter also zum 31.03. auszieht - müsste er als Vodafone Kunde sogar noch einen Moment mehr zahlen - bis 30.06.


      @Mister Burny

      In der Regel wird das bei Vodafone sogar der 31.7.2019 - denn wer schafft es schon, am Umzugstag 31.3. noch die Kündigung rechtzeitig zu platzieren...

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      von

      vor 8 Jahren

      @muc80337_2

      Du hast wohl mit allem Recht. Verträge sind Verträge.
      Jedoch denke ich immer noch an Unangemessenheit und Abzocke, wenn die Kulanzfähigkeit fehlt. Und ich sehe in den meisten Fällen immer noch keine Vertragsbeziehung in Augenhöhe. Dennoch, vielen Dank für die anregende Diskussion (ernst gemeint).
      Gruß, Volemann.

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    • vor 8 Jahren

      Deine Vertragslaufzeit war schon rum oder nicht?

      Grundsätzlich kannst Du fristgerecht nur zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigen.

      Beim Umzug musst Du einen Umzug beauftragen und den Anschluss mitnehmen. Wenn das nicht geht hast Du ein Sonderkündigungsrecht von 3 Monaten zum Monatsende... 

       

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    • vor 8 Jahren

      Hallo @steffen1972,

      das Vertragsende bestimmt nicht der Kunde sondern der Vertrag.

       

      Schau dir den geschlossenen Vertrag einmal an und beachte die Vertrsgslaufzeit. Ein Umzug ist so erstmal kein Grund für eine direkte Kündigung erst wenn das aktuell gelieferte Produkt an der neuen Adresse nicht verfügbar ist, kann mit einer drei Monatsfrist gekündigt werden.

       

      Also melde bitte einen Umzug an.

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    • vor 8 Jahren

      https://dejure.org/gesetze/TKG/46.html

       

      Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

      Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.
      Wird die Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, ist der Verbraucher zur Kündigung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats berechtigt.

       

       

       

      So gewinnt man keine Kunden!!!!!


       

      So gewinnt man keine Kunden!!!!!


       

      So gewinnt man keine Kunden!!!!!


      Dieser Satz in Verbindung mit einer ausgesprochenen Kündigung. Ohne Worte...

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    • vor 8 Jahren

      steffen1972

      Zudem kann mein Nachfolger keinen eigenen Telefonanschluss nutzen.

      Zudem kann mein Nachfolger keinen eigenen Telefonanschluss nutzen.
      steffen1972
      Zudem kann mein Nachfolger keinen eigenen Telefonanschluss nutzen.

      Das ist allerdings eine nach wie vor durchaus berechtigter Kritik am mittlereile ein paar Jahre alten geänderten Kommunikationsgesetz, die nicht nur ich seitdem immer wieder vorbrachte. Bis zur damaligen Änderung war es überhaupt nicht möglich, außerordentlich zu kündigen wegen eines Umzugs.

       

      Und dabei muss man sagen, dass die Telekom in der Frage der außerordentlichen Kündigung sogar häufig besonders kundenfreundlich ist im Vergleich zu anderen Anbietern wenn der Kunde vor Auszug bereits die Kündigung ausspricht.

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    • vor 8 Jahren

      Alles richtig gemacht.

      Kündigungsfrist hast du ja eingehalten.
      Ich vermute mal das Vertragsende ist der 30.05.2018

      Steht alles auf der Rechnung.

      So will es die AGB deinees Vertrag.

       

      Alternativ hättest du einen Umzug 1 zu 1 beauftragen können.

      Entweder wäre dein Anschluss geschaltet worden, oder du hättest ein Sonderkündigungsrecht bekommen.

      3 Monate. Also 6 Tage früher.

      So will es der Gesetzgeber.

       

      steffen1972

      So gewinnt man keine Kunden!!!!!


      So gewinnt man keine Kunden!!!!!

      steffen1972

      So gewinnt man keine Kunden!!!!!


      Welche Kunden?

      Du hast gekündigt.

      Bist du sicher, dass deine Nachmieter einen Vertrag bei der Telekom abschließt?

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    • vor 8 Jahren

      Moin,“ @steffen1972,

       

      es fehlen wichtige Angaben um um den Termin zu bestätigen.

      Hast du zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt? 

      Hast du einen Umzug nach TKG beantragt?

       

      VG

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