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Kündigungsbestätigung zu spät
2 years ago
Liebes Telekom Team,
am 28.06.2023 habe ich über das Kontaktformular unseren Vertrag fürs Festnetz wegen Umzugs in unseren Neubau (und Neuabschluss eines "kleineren" Tarifs über den Bauherrenservice nach der Fertigstellung des Anschlusses) gekündigt.
Was mich hierbei etwas irritiert, ist der Kündigungstermin. Ich habe fristgerecht am 28.06.2023 zum 31.07.2023 gekündigt - die Bestätigung des Eingangs über das Kontaktformular ist auch korrekterweise der 28.06.2023.
Nun musste ich leider feststellen, dass die Kündigung fälschlicherweise erst zum 04.08.2023 erfolgt (vermutlich da die Kündigungsbestätigung auch erst am 04.07.2023 bei mir einging).
Wenn ich §130 BGB richtig interpretiere, zählt der Zugang der Kündigung in den Machtbereich des Empfängers (= Post in euerem Postfach) automatisch als Eingangstermin - nicht die Bearbeitung durch einen Mitarbeiter der Telekom.
Aus diesem Grund möchte ich darum bitten, dass der Beendigungstermin des Vertragsverhältnisses auf den 31.07.2023 vorverlegt wird. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, bitte ich euch, diesen Beitrag als offizielle Beschwerde zu interpretieren
Wegen den 4 zusätzlichen Tagen werden wir vermutlich nicht arm, aber wirklich 100% der Gesetzeslage entsprechend ist das Vorgehen hier nicht ...
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2 years ago
@D.Stef was steht auf den Rechnugen wann die Laufzeit zu Ende ist?
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from
2 years ago
@Gadich Später - es wurde das Sonderkündigungsrecht wegen Umzuges + nicht möglicher Erfüllung am neuen Wohnort in Anspruch genommen
@Gadich Später - es wurde das Sonderkündigungsrecht wegen Umzuges + nicht möglicher Erfüllung am neuen Wohnort in Anspruch genommen
Der Bauherrenservice hat damit nichts zu tun.
Sonderkündigen bei Umzug geht nur wenn Du einen Umzug gem. TKG beauftragst. Hier entscheidet aber die Telekom, nicht Du, ob sie an der neuen Adresse 1 zu 1 schalten kann wie am alten Wohnort. NUR wenn das nicht möglich ist und ein Umzug nach TKG beauftragt wurde, räumt man Dir eine Sonderkündigung mit einer Frist von einem Monat ein.
Answer
from
2 years ago
@Gadich Ende der Mindestvertragslaufzeit wäre der 30.03.2024 - dem entsprechend gehe ich mal davon aus dass das Sonderkündigungsrecht gewährt wurde. Ist immerhin erst in über einem halben Jahr.
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from
2 years ago
@holzher24 Die Erwähnung des Bauherrenservices war auch nur der Vollständigkeit halber - damit man die Situation versteht.
Wichtig ist die Aussage "Es gibt grad noch keinen Anschluss an der neuen Adresse" -> dem entsprechend kann die Telekom auch nichts liefern -> Sonderkündigungsrecht. Ist aber hier auch relativ egal. Immerhin wurde die Kündigung ja akzeptiert - aber zum falschen Termin.
Unlogged in user
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from
2 years ago
Hallo @D.Stef,
vielen Dank für deinen Beitrag und herzlich willkommen in der Telekom hilft Community. 🤗
Ich kann deinen Standpunkt gut verstehen, allerdings handelt es sich hierbei um eine Kündigung wegen Umzugs.
Sprich, es muss unsererseits erst geprüft werden, ob diese Kündigung überhaupt durchgeführt werden kann, daher auch das angepasste Kündigungsdatum.
Liebe Grüße
Maria An.
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from
2 years ago
Aber genau das muss die Telekom prüfen
Jede Wette wurde dies bereits vorher geprüft, sonst hätte @D.Stef ja sicherlich nicht diesen Weg benutzt. Macht die Telekom halt einfach noch ne Prüfung... und prüft und prüft und prüft... Kleinvieh macht Mist, viel Kleinvieh macht viel Mist.
Klar lohnt es nicht wegen paar Tagen ein Fass aufzumachen, allerdings geht's irgendwie auch ums Prinzip, und da seh ich hier irgendwie eine ... sagen wir mal ... merkwürdige Interpretation.
Kurzer Halb-OT-Ausflug:
Bei Kündigung von Mietgeräten verhält sich die Telekom ähnlich. Mit ihrer "internen Prüfung" (des Geräts) verschiebt sie quasi beliebig den Kündigungstermin... stört zwar keinen, es sind ja nur ein paar Tage ... aber ist halt in Summe auch wieder "Viel Kleinvieh macht viel Mist"
Answer
from
2 years ago
Jede Wette wurde dies bereits vorher geprüft,
😎 Spekulation.
Es gab einen neuen Vertrag mit dem BHS, warum sollte die Telekom wissen, das der Anschluss in der alten Wohnung wegfallen soll? Und das prüfen?
allerdings geht's irgendwie auch ums Prinzip,
Hätte @D.Stef seine Kündigung nur vier Tage früher abgeschickt.....prinzipiell....
Answer
from
2 years ago
Hätte @D.Stef seine Kündigung nur vier Tage früher abgeschickt....
... und den 27.07. als Datum angegeben, hätte es auch nicht funktioniert ... wie gesagt, die Telekom dehnt hier durch ihre "interne Prüfung" die Fristen ... ich find das nicht in Ordnung
Unlogged in user
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from
Accepted Solution
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2 years ago
@D.Stef
Wie bereits gesagt, kann ich deinen Gedankengang gut verstehen, allerdings kann eine Sonderkündigung nur unsererseits durchgeführt werden. Die Kündigung, die von dir bei uns eingeht, ist als eine "Anfrage" anzusehen, die Prüfung noch stattfindet.
Ich finde es toll, dass du an deine Nachmieter denkst, ein Vorziehen der Kündigung ist daher aber nicht möglich.
Ich hoffe, du kannst dies nachvollziehen.
Liebe Grüße
Maria An.
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Accepted Solution
accepted by
2 years ago
@falk2010
die Prüfung ist bereits erfolgt, das ist richtig. Allerdings am 04.07.2023.
Das bedeutet, dass eine Kündigungsfrist von einem Monat vorliegt, sprich der 04.08.2023
Ich hoffe, ich konnte es auch dir transparent erklären.
Liebe Grüße
Maria An.
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