Gelöst

Kündigungsbestätigung zu spät

vor 2 Jahren

Liebes Telekom Team,

 

am 28.06.2023 habe ich über das Kontaktformular unseren Vertrag fürs Festnetz wegen Umzugs in unseren Neubau (und Neuabschluss eines "kleineren" Tarifs über den Bauherrenservice nach der Fertigstellung des Anschlusses) gekündigt.

Was mich hierbei etwas irritiert, ist der Kündigungstermin. Ich habe fristgerecht am 28.06.2023 zum 31.07.2023 gekündigt - die Bestätigung des Eingangs über das Kontaktformular ist auch korrekterweise der 28.06.2023. 

 

Nun musste ich leider feststellen, dass die Kündigung fälschlicherweise erst zum 04.08.2023 erfolgt (vermutlich da die Kündigungsbestätigung auch erst am 04.07.2023 bei mir einging).

 

Wenn ich §130 BGB richtig interpretiere, zählt der Zugang der Kündigung in den Machtbereich des Empfängers (= Post in euerem Postfach) automatisch als Eingangstermin - nicht die Bearbeitung durch einen Mitarbeiter der Telekom. 

 

Aus diesem Grund möchte ich darum bitten, dass der Beendigungstermin des Vertragsverhältnisses auf den 31.07.2023 vorverlegt wird. Ist dies aus technischen Gründen nicht möglich, bitte ich euch, diesen Beitrag als offizielle Beschwerde zu interpretieren Zwinkernd

 

Wegen den 4 zusätzlichen Tagen werden wir vermutlich nicht arm, aber wirklich 100% der Gesetzeslage entsprechend ist das Vorgehen hier nicht ...

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    • vor 2 Jahren

      @D.Stef was steht auf den Rechnugen wann die Laufzeit zu Ende ist? 

      8

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      D.Stef

      @holzher24 Die Erwähnung des Bauherrenservices war auch nur der Vollständigkeit halber - damit man die Situation versteht. Wichtig ist die Aussage "Es gibt grad noch keinen Anschluss an der neuen Adresse" -> dem entsprechend kann die Telekom auch nichts liefern -> Sonderkündigungsrecht. Ist aber hier auch relativ egal. Immerhin wurde die Kündigung ja akzeptiert - aber zum falschen Termin.

      @holzher24 Die Erwähnung des Bauherrenservices war auch nur der Vollständigkeit halber - damit man die Situation versteht.

      Wichtig ist die Aussage "Es gibt grad noch keinen Anschluss an der neuen Adresse" -> dem entsprechend kann die Telekom auch nichts liefern -> Sonderkündigungsrecht. Ist aber hier auch relativ egal. Immerhin wurde die Kündigung ja akzeptiert - aber zum falschen Termin.

      D.Stef

      @holzher24 Die Erwähnung des Bauherrenservices war auch nur der Vollständigkeit halber - damit man die Situation versteht.

      Wichtig ist die Aussage "Es gibt grad noch keinen Anschluss an der neuen Adresse" -> dem entsprechend kann die Telekom auch nichts liefern -> Sonderkündigungsrecht. Ist aber hier auch relativ egal. Immerhin wurde die Kündigung ja akzeptiert - aber zum falschen Termin.


      Wurde der Umzug gem. TKG beauftragt oder nicht?

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @holzher24 Da bin ich mir nicht sicher, ich habe das Formular "Kündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung" genutzt. Das Resultat wäre aber das selbe - die derzeitige 100.000er Leitung kann an der neuen Adresse definitiv nicht geliefert werden.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      @holzher24  schrieb:
      Wurde der Umzug gem. TKG beauftragt oder nicht?

      Braucht es doch gar nicht. Entsprechendes Formular ausfüllen und fertig

       

      https://www.telekom.de/kontakt/kuendigung/ausserordentliche-kuendigung#spi_852756

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Hallo @D.Stef,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag und herzlich willkommen in der Telekom hilft Community. 🤗

       

      Ich kann deinen Standpunkt gut verstehen, allerdings handelt es sich hierbei um eine Kündigung wegen Umzugs.

      Sprich, es muss unsererseits erst geprüft werden, ob diese Kündigung überhaupt durchgeführt werden kann, daher auch das angepasste Kündigungsdatum.

       

      Liebe Grüße

      Maria An.

      17

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      falk2010

      Aber genau das muss die Telekom prüfen

      Aber genau das muss die Telekom prüfen
      falk2010
      Aber genau das muss die Telekom prüfen

      Jede Wette wurde dies bereits vorher geprüft, sonst hätte @D.Stef ja sicherlich nicht diesen Weg benutzt. Macht die Telekom halt einfach noch ne Prüfung... und prüft und prüft und prüft... Kleinvieh macht Mist, viel Kleinvieh macht viel Mist.

      Klar lohnt es nicht wegen paar Tagen ein Fass aufzumachen, allerdings geht's irgendwie auch ums Prinzip, und da seh ich hier irgendwie eine ... sagen wir mal ... merkwürdige Interpretation.

       

      Kurzer Halb-OT-Ausflug:

      Bei Kündigung von Mietgeräten verhält sich die Telekom ähnlich. Mit ihrer "internen Prüfung" (des Geräts) verschiebt sie quasi beliebig den Kündigungstermin... stört zwar keinen, es sind ja nur ein paar Tage ... aber ist halt in Summe auch wieder "Viel Kleinvieh macht viel Mist"

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      RoadrunnerDD

      Jede Wette wurde dies bereits vorher geprüft,

      Jede Wette wurde dies bereits vorher geprüft,
      RoadrunnerDD
      Jede Wette wurde dies bereits vorher geprüft,

      😎 Spekulation.

      Es gab einen neuen Vertrag mit dem BHS, warum sollte die Telekom wissen, das der Anschluss in der alten Wohnung wegfallen soll? Und das prüfen?

       

      RoadrunnerDD

      allerdings geht's irgendwie auch ums Prinzip,

      allerdings geht's irgendwie auch ums Prinzip,
      RoadrunnerDD
      allerdings geht's irgendwie auch ums Prinzip,

      Hätte @D.Stef  seine Kündigung nur vier Tage früher abgeschickt.....prinzipiell....

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      falk2010

      Hätte @D.Stef seine Kündigung nur vier Tage früher abgeschickt....

      Hätte @D.Stef  seine Kündigung nur vier Tage früher abgeschickt....
      falk2010
      Hätte @D.Stef  seine Kündigung nur vier Tage früher abgeschickt....

      ... und den 27.07. als Datum angegeben, hätte es auch nicht funktioniert ... wie gesagt, die Telekom dehnt hier durch ihre "interne Prüfung" die Fristen ... ich find das nicht in Ordnung

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      @D.Stef 

       

      Wie bereits gesagt, kann ich deinen Gedankengang gut verstehen, allerdings kann eine Sonderkündigung nur unsererseits durchgeführt werden. Die Kündigung, die von dir bei uns eingeht, ist als eine "Anfrage" anzusehen, die Prüfung noch stattfindet.

       

      Ich finde es toll, dass du an deine Nachmieter denkst, ein Vorziehen der Kündigung ist daher aber nicht möglich.

      Ich hoffe, du kannst dies nachvollziehen.

       

      Liebe Grüße

      Maria An.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      @falk2010 

      die Prüfung ist bereits erfolgt, das ist richtig. Allerdings am 04.07.2023.

      Das bedeutet, dass eine Kündigungsfrist von einem Monat vorliegt, sprich der 04.08.2023

       

      Ich hoffe, ich konnte es auch dir transparent erklären. 

       

      Liebe Grüße

      Maria An.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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