Kündigungsfrist bei Umzug in meine Betriebswohnung
vor einem Jahr
Hallo, gibt es ein Sonderkündigungsrecht für meinen jetzigen DSL Anschluss , wenn ich in meinen Hotelbetrieb umziehe und dort schon ein Vertrag mit einem anderen Anbieter besteht, den ich bei der Übernahme des Hotels vor einem Jahr mit übernommen habe. Im Hotel brauche ich keinen weiteren Anschluss.
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Mindestvertragslaufzeit endet wann ?
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vor einem Jahr
Hallo @Heinrich Goldenstein
Nein. Stimmt nicht ganz.
Es gibt nur ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Telekom garnicht schalten kann bzw wenn der Anschluss nicht 1zu1 umgesetzt werden kann.
Die Telekom kann auch einen zweiten Anschluss schalten. Es ist kein Grund, dass bereits ein anderer Anbieter besteht.
Du musst die Hotline anrufen und den Umzug nach TKG beantragen
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vor einem Jahr
Nein.
Es heißt im §60 TKG :
"(2) Wird die vertraglich geschuldete Leistung am neuen Wohnsitz nicht angeboten, kann der Verbraucher den Vertrag unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden."
Anhand deiner Schilderung bist du kein Verbraucher (Privatperson).
8
Antwort
von
vor einem Jahr
Hotel ist idR. kein Kleinstunternehmen. Und ne Gewinnerzielungsabsicht haben die auch.
Hotel ist idR. kein Kleinstunternehmen.
Und ne Gewinnerzielungsabsicht haben die auch.
@CyberSW
Lies es doch bitte mal genau was da im TKG steht und schau dir die Definition von kleinen Unternehmen durch, dann wirst du ggfs erkennen dass auch ein Hotel im Regelfall (sofern es keine große Hotelkette ist) da reinfällt.
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich lese den kleinen Text anders 😄 Wenn er das als reine Privatperson macht, hast natürlich recht.
Ich lese den kleinen Text anders 😄
Wenn er das als reine Privatperson macht, hast natürlich recht.
Naja, wohnen tut man eigentlich immer als Privatperson, also gehe ich auch von einem PK Anschluss aus. Und wenn er den umziehen will, hat das nix mit dem Geschäft zutun, nur weil er in sein eigenes Hotel zieht, das hat immer noch nichts mit geschäftlich zutun.
Antwort
von
vor einem Jahr
Guten Tag @Heinrich Goldenstein,
so wie ich es verstehe, geht es um deinen Privatanschluss und um deine Frage erstmal allgemein zu beantworten: Es besteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn der Anschluss an der neuen Adresse von einem anderen Anbieter ist.
Tatsächlich sollte ein Umzug nach Telekommunikationsgesetz beauftragt werden, dann muss dein Anschluss 1 zu 1 umziehen können. Wenn das nicht geht, kann ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.
Es kann auch geprüft werden, ob die Mindestvertragslaufzeit es hergibt eine reguläre Kündigung zu hinterlegen.
Ich schlage vor, dass du dein Profil ausfüllst du mir nochmal Bescheid gibst, damit wir telefonieren können. Dann kann ich mir dein Anliegen systemseitig ansehen und auch direkt für dich tätig werden.
Lieben Gruß
Diandra S.
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von
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