Gelöst

Kündigungsschwierigkeiten durch fehlerhaft hinterlegte Vertragslaufzeit

vor 5 Jahren

Sehr geehrte Community,

 

um meine Problematik zu schildern muss ich ein klein wenig ausholen.

 

Vorgeschichte als Ursache der fehlerhaft hinterlegten Vertragslaufzeit:

Mitte/Ende 2019 stand ein Umzug bevor, wodurch ich mich im Onlinechat informiert habe, wie dieser abläuft. Hier wurde ich auch über die Kosten des Umzuges Informiert. Auf Nachfrage, ob diese Gebühren wegfallen, wenn ein Wechsel zu einem schnelleren Tarif stattfindet, wurde mir erläutert, dass die Umzugsgebühren nur bei Hinzubuchung von Magenta-TV eingespart werden können. Hierauf habe ich mich entschlossen keine Vertragsänderung vorzunehmen und habe dies explizit betont. Einige Wochen später kam dann die böse Überraschung. Es wurde einfach mein Vertrag geändert auf ein Produkt mit Magenta-TV. Nach sehr zähem und zeitaufwendigem Kontakt zum Serviceteam, wurde sich bei mir entschuldigt und mein ursprünglicher Vertrag wieder hergestellt. Leider konnte hierbei im System nicht die alte Laufzeit hinterlegt werden, wodurch ich diese schriftlich garantiert bekam:

 

"Guten Tag Herr Be****,
Hiermit bestätige ich ihnen nochmals die Laufzeit Ihres Magenta zuhause S Tarifs 2.05.2020
Die falsche Tarifänderung bei dem Umzug wurde wieder auf den Tarif Magenta zuhause S abgeändert .
Systembedingt konnte die Mindestlaufzeit vom ursprünglichen Magenta zuhause S Tarif , nachdem der falsche Tarif in Bestand ging, nicht mehr abgeändert werden. Dennoch gilt ihre ursprüngliche Laufzeit 2.05.2020
Viele Grüße und noch einen schönen Tag

i. A. R. von We***

Kundenservice der Telekom" (21.09.2019)

 

Momentane Kündigungsproblematik:

Da mich der ganze Ablauf doch sehr gestört hatte, habe ich mich vor einem Monat zu fristgerechten Kündigung entschieden. In dem Telefonat bzgl. der Vertragslaufzeit vor einem halben Jahr mit Herrn R. von We. wurde mir geraten, über diese Mail zu kündigen, damit den Kollegen die schriftliche Bestätigung der abweichenden Vertragslaufzeit vorliegt.

 

Schriftlicher kündigungsversuch:

Folglich habe ich wie besprochen meine Kündigung per Mail formuliert (schriftliche Laufzeitbestätigung bis 2.5.20 anhängend) und bekam durch nicht sehr versierte, oder des Lesens nicht mächtige Serviceberater mitgeteilt, dass mein Vertrag bis zum 25.09.2021 läuft und eine frühere Kündigung nicht möglich wäre. Im Emailverkehr haben mir 2 Verschiedene Serviemitarbeiter, trotz meines nochmaligen ausdrücklichen Hinweises auf die schriftliche Bestätigung meiner ursprünglichen Vertragslaufzeit, eine Kündigung zum 2.5.2020 verwehrt. Nach Aufforderung des Kontaktes mit einem Vorgesetzten oder dem früheren Bearbeiter R. von We., bekam ich eine Nachricht eines 3. Mitarbeiters (vll. der Vorgesetzte), dass sich dem angenommen wird und ich geduld haben soll. Darauf geschah aber nichts.

 

Telefonischer Kündigungsversuch:

Schließlich habe ich mich entschieden die Problematik telefonisch anzusprechen und eine Lösung herbeizuführen. Hierbei konnte der Sachverhalt nachvollzogen werden und mir wurde nach Aufforderung nochmals schrifltich meine Vertragslaufzeit bis zum 2.5.20 bestätigt (mail von M. Scheu**** 20.1.20). Jedoch wurde mir mitgeteilt, dass ich nochmal schriftlich kündigen solle, damit es abschließend bearbeitet werden kann. Die Kündigung habe ich nun im Onlineservicebereich durchgeführt und ein Dokument mit der Erläuterung bzgl. der Vertragslaufzeit angehängt.

Die mir zugesandte Kündigungsbestätigung hatte jedoch wieder als Restlaufzeit bis 25.09.2021 vermerkt.

Nachdem mich der Service mittlerweile sehr verärgert, und der mit der Kündigung verbundene Zeit- und Arbeitsaufwand jenseits allem ist was ich je erlebt habe, habe ich nochmals telefonisch Kontakt aufgenommen.

Nachdem ich gefühlt zum 10. mal die ganze Geschichte erzählen musste, weil meinen verkürzten Ausführungen wieder mit dem Argument kam "aber im Computer steht der 25.09.2021...", konnte der Mitarbeiter schließlich auch nach einiger Zeit den Sachverhalt nachvollziehen und versprach sofort eine korrigierte Kündigungsbestätigung mir zukommen zu lassen.

Seit dem ist eine Woche vergangen, ohne das irgendetwas ankam und im Onlinebereich steht mein Vertrag nicht als gekündigt (?).

 

Forum als Problemlöser?:

Mittlerweile fühle ich mich mehr als (entsprechend der netiquette) "hinters licht geführt" und frage mich welche Maßnamen noch erwartet werden, dass mir eine korrekte Kündigungsbestätigung mit korrekter Vertragslaufzeit zugesendet werden kann. Ist hier erst ein Hinzuziehen vom Verbraucherschutz und Rechtsbeistand nötig um eine doch eigentlich simple Angelegenheit zu lösen? Ich hoffe nicht und vertraue dass vll. über dieses Medium die Problematik abschließend geklärt werden kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

N. Be***

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    • vor 5 Jahren

      Und wie lange weißt Du bereits aus Deinen Rechnungen ( da steht es nämlich drin), wann die derzeitige Vertragslaufzeit endet und wann Du spätestens kündigen musst ?
      Bisher hast Du doch mind. 6 Rechnungen bekommen.

      3

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Natürlich steht auf den Rechnungen, entsprechend dem was digital hinterlegt ist, der 25.09.2021 als Laufzeit. Das entspricht ja auch dem was mir kommuniziert wurde. Nämlich dass es technisch nicht umgesetzt werden konnte, dass digital die ursprüngliche Laufzeit (bis zum 2.05.2020) angezeigt wird. Die Kündigungsfrist steht in meinen Vertragsunterlagen mit 1 Monat. Diese wurden eingehalten und stand bisher außer Frage.

      Das ist aber eigentlich recht nebensächlich.

      Mich regt deutlich mehr auf, dass trotz mehrfacher!! schriftlicher als auch telefonischer Bestätigung (wie im text beschrieben am 21.09.2019 und 20.01.2020) meiner Laufzeit bis zum 02.05.2020 dies bei der Kündigung anscheinend so schwierig ist umzusetzen.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Nikolas Be. Ist für mich eine klare Sache, vor allem wegen der schriftlichen Bestätigung.

      Kundendaten hast du ja hinterlegt, hab das ganze mal eskaliert, morgen früh wird sich das dann jmd vom Team anschauen. 

       

      Vg

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      @Strausenmaker  Erster Fröhlich

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Formulierst Du das als reguläre Kündigung oder als außerordentliche Kündigung?

       

      Grundsätzlich ist es ja sowieso eigentlich nur dann angeraten, selbst zu kündigen, wenn man anschließend keinen Anschluss mehr haben will. Wenn Du dagegen einen Anbieterwechsel im Sinn hast, dann ist die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass auch nach Klärung Deiner Eigenkündigung hier übers Forum dann anschließend der neue Anbieter falsch bei der Telekom anfragen wird und dann die Mühle erneut losläuft. Denn die Leute bei den anderen Anbietern haben nicht unbedingt mehr auf dem Kasten als die Leute bei der Telekom.

      2

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Ich habe die Kündigung nicht als außerordentlich gekennzeichnet, da, unabhängig von ihren digital hinterlegten Daten, rein rechtlich ja mein ursprünglicher Vertrag seine Gültigkeit beibehalten hat und somit meine Kündigung theoretisch ordentlich ist.

      Ein Wechsel ist vorgesehen. Um die von ihnen geschilderte Problematik zu umgehen, wollte ich momentan die Kündigung hieb und stichfest in die wege zu leiten, sodass die richtige Laufzeit auch bei Ihnen hinterlegt ist. Ich hab nämlich auch keine Lust, dass nach dem 02.05.2020 plötzlich weiter Geld bei mir abgebucht wird, welchem ich dann hinterherlaufen kann.

      Ob diese Kündigung bei Ihnen nun Ordentlich oder außerordentlich gelistet wird, ist mir prinzipiell einerlei, solange mein Vertrag mit dem 02.05.2020 endet und ein Anbieterwechsel möglich ist.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Nikolas Be.

      Ob diese Kündigung bei Ihnen nun Ordentlich oder außerordentlich gelistet wird, ist mir prinzipiell einerlei, solange mein Vertrag mit dem 02.05.2020 endet und ein Anbieterwechsel möglich ist.

       

      Ob diese Kündigung bei Ihnen nun Ordentlich oder außerordentlich gelistet wird, ist mir prinzipiell einerlei, solange mein Vertrag mit dem 02.05.2020 endet und ein Anbieterwechsel möglich ist.

      Nikolas Be.

       

      Ob diese Kündigung bei Ihnen nun Ordentlich oder außerordentlich gelistet wird, ist mir prinzipiell einerlei, solange mein Vertrag mit dem 02.05.2020 endet und ein Anbieterwechsel möglich ist.


      Du schreibst im Forum mit Usern, da ist die Kündigung nicht eingegengen, hier kannst Du  hilfreiche Antworten bekommen.

      Dein Problem musst Du mit der Telekom, bzw. Mitarbeitern lösen @Nikolas Be. 

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      Hallo @Nikolas Be.,

      vielen Dank für das nette Gespräch.

      Ich habe die ursprünglich falsch eingestellte Kündigung nun storniert.
      Sobald diese Stornierung durchgelaufen ist, werde ich eine Kündigung für deinen Tarif zum 02.05.2020, wie gewünscht, korrekt einstellen.
      Sämtliche von dir genannte Bestätigungen liegen ja vor, damit ist der Fall klar.

      Ich werde mich hier nochmal melden, wenn ich die Kündigung eingestellt habe.

      Viele Grüße
      Jonas Bl.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Hallo @Nikolaus Be.,

      die korrekte Kündigung zum 02.05.2020 wurde soeben eingestellt.
      Eine Benachrichtigung solltest du auch bereits erhalten haben.

      Schade, dass diese Geschichte sich für dich so derart kompliziert gestaltet hat und dass du uns nun verlässt.
      Wir sind selbstverständlich jederzeit wieder für dich da.

      Viele Grüße
      Jonas Bl.

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    Uneingeloggter Nutzer

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