Lastschriftmandat löschen

3 years ago

Hi ich hätte eine Frage und zwar möchte ich das meine monatlichen Kosten von meinem Handy Vertrag nicht mehr per babkeinzug abgebucht werden möchte das selbst überweisen muss man das schriftlich machen oder kann man bei der Telekom anrufen und das auf Überweisung ändern lassen Also das ich es selbst überweise 

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    • 3 years ago

      4

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      3 years ago

      lejupp

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/47255.pdf https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/47255.pdf https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/47255.pdf Heilberufsausweis?

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/47255.pdf


      Heilberufsausweis?

      lejupp

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/47255.pdf


      Heilberufsausweis?


      Danke.

      einfach zu spät am Tag gewesen😞

      Mehrere Fenster offen und das falsche zitiert.

      Answer

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      4 months ago

      Hallo Zwinkernd

       

      also nur weil Telekom quatscht in Ihre AGB´s schreiben Fröhlich musst das nicht ertragen, im Gegenteil dem Vertrag steht eher rechtliche Pruefung 😜

       

      hier bitte

       

      Die Klausel in Punkt 9.5 könnte problematisch sein und einer rechtlichen Überprüfung bedürfen. Nach deutschem Recht (insbesondere § 307 BGB) dürfen Vertragsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) den Kunden nicht unangemessen benachteiligen. Hier einige Aspekte, die diese Klausel kritisch machen könnten:

      1. Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats

      • Kunden haben nach § 675j Abs. 1 BGB das Recht, ein SEPA-Lastschriftmandat jederzeit zu widerrufen. Die Ausübung dieses Rechts darf nicht durch unangemessene Zusatzverpflichtungen erschwert oder sanktioniert werden.
      • Die Forderung, die „gesamte Restlaufzeit vorab“ zu bezahlen, könnte als unangemessene Benachteiligung gewertet werden, weil sie den Kunden faktisch unter Druck setzt, das Lastschriftmandat nicht zu widerrufen.

      2. Unzumutbare Vorleistungspflicht

      • Eine Pflicht, die Zahlungen für die gesamte Restlaufzeit im Voraus zu leisten, widerspricht dem Prinzip der Vertragsmäßigkeit, bei dem Leistung und Gegenleistung grundsätzlich zeitgleich zu erbringen sind. Eine solche Klausel könnte nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam sein.

      3. Kein sachlicher Zusammenhang

      • Es besteht kein direkter sachlicher Zusammenhang zwischen der Zahlungsweise (SEPA-Lastschrift) und der Verpflichtung, die Restlaufzeit im Voraus zu bezahlen. Dies könnte die Klausel ebenfalls unwirksam machen, weil sie das Recht auf freie Wahl der Zahlungsweise unverhältnismäßig beschränkt.

      4. Verbraucherschutz und Transparenz

      • Die Klausel könnte auch gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB verstoßen, da sie für den Kunden schwer nachvollziehbar sein könnte.

      Fazit:

      Die Klausel in Punkt 9.5 dürfte in ihrer aktuellen Form rechtlich anfechtbar sein. Falls du betroffen bist, könntest du dich an eine Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden, um die Situation zu klären. Es könnte sich auch lohnen, die Telekom direkt darauf anzusprechen und um eine Klärung zu bitten.

      Answer

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      4 months ago

      Ich Werde meine auch zurueck ziehen, unnoetige Kosten die die verursachen Fröhlich

      Unlogged in user

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    • 3 years ago

      @Iceman3 Das ist so vertraglich nicht vorgesehen - siehe AGB Punkt 4.1 b)

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/48832.pdf

       

      muc80337_2_0-1654219535108.png

       

      Bei Kunden wo es trotz (oder wegen, weil der Kunde knapp bei Kasse ist) SEPA-Mandat zu Zahlungsproblemen kommt stellt die Telekom von sich aus um auf "muss per Überweisung bezahlen" - mag sein, dass Du das auch so hinbekommst, aber vorgesehen ist so etwas offenbar nicht.

       

      Ruf halt die Hotline an und frag nach.

      Oder fülle Dein Forenprofil aus, dann kann ein Teamie Dich telefonisch kontaktieren.

      0

    • 3 years ago

      Ruf doch einfach bei der Hotline an und mach dich selber schlau. (Kannst ja gern Rückmeldung geben)

       

      So wie ich das aber einschätze, gibt es kein Zurück mehr sobald einmal ein Lastschriftmandat erteilt wurde. Anders hingegen sieht es aus, wenn der Kunde schon immer Selbstzahler war und der Telekom die Bankverbindung bislang unbekannt ist.

       

      Bedenke auch, dass man als Selbstzahler gewisse Nachteile hat. Man verbaut sich den eigenen Handlungsspielraum, da man z.B. im Kundencenter keine Optionen buchen oder den Tarif wechseln kann. (Da schreib ich als Selbstzahler aus eigener Erfahrung.) Man ist bei solchen Angelegenheiten immer auf einen Mitarbeiter aus der Hotline (oder den Teamies hier) angewiesen.

       

      Ich weiß auch nicht, ob da noch ein Unterschied zwischen Mobilfunk und Festnetz gemacht wird. Mein Beitrag bezieht sich auf Festnetz. (Magenta Zuhause)

      Eine Aufforderung die Bankverbindung mitzuteilen gab es bei mir bisher nicht. (Na gut, ich hab auch mit der Hotline nicht viel zu tun - zweimal in den letzten 8 Jahren.)

      0

    • 3 years ago

      Guten Morgen @Iceman3 ,

       

      vielen Dank für deinen Beitrag und herzlich Willkommen in unserer Community. Fröhlich

      Gern helfe ich dir weiter.

       

      Grundsätzlich ist der Wechsel von Bankeinzug auf Überweisung möglich.

      Die Änderung kann dann über den Kundenservice und natürlich auch von uns durchgeführt werden.

       

      Wenn du magst hinterlege gern deine Rückrufnummer in deinem Profil und gib mir anschließend eine kurze Rückmeldung, wann ich dich telefonisch erreichen kann.

      Dann erledigen wir das einfach schnell. Fröhlich

       

      Beste Grüße

      Nico Sch. 

      2

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      3 years ago

      Nico Sch.

      Grundsätzlich ist der Wechsel von Bankeinzug auf Überweisung möglich.

      Grundsätzlich ist der Wechsel von Bankeinzug auf Überweisung möglich.
      Nico Sch.
      Grundsätzlich ist der Wechsel von Bankeinzug auf Überweisung möglich.

      Dann empfehle ich, das in die AGB aufzunehmen @Nico Sch. 

      Und sollte es da schon irgendwo versteckt sein, bitt3 den Link dahin, danke.

      Answer

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      3 years ago

      @Nico Sch.  schrieb:
      Grundsätzlich ist der Wechsel von Bankeinzug auf Überweisung möglich.

      Die Änderung kann dann über den Kundenservice und natürlich auch von uns durchgeführt werden.

      Gut zu wissen. Hier wird immer darüber diskutiert, wie "sinnvoll" ein SEPA-Mandat scheint und dies auch in den AGB verpflichtend ist. (Völliger Blödsinn meiner Meinung nach, da ein Bankeinzug nicht erzwungen werden kann. Es gibt schließlich auch Menschen ohne eigenes Girokonto.)

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    • 5 months ago

      Hey, ich wollte gerne wissen wie ich hier von Überweisung auf Selbstzahler wechseln kann ? 

      3

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      5 months ago

      Guten Tag @Noone29,

       

      der Wechsel auf Selbstzahler ist nicht mehr vorgesehen. Gibt es einen Grund, warum du gerne auf Selbstzahler wechseln möchtest? Gerne kannst du mir dazu auch eine Privatnachricht schreiben.

       

      Viele Grüße

      Lara

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      5 months ago

      Noone29

      Überweisung auf Selbstzahler wechseln

      Überweisung auf Selbstzahler wechseln
      Noone29
      Überweisung auf Selbstzahler wechseln

      Was ist der Unterschied zw. Überweisung und Selbstzahler? @Noone29 

      Answer

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      5 months ago

      Noone29

      wie ich hier von Überweisung auf Selbstzahler wechseln kann

      wie ich hier von Überweisung auf Selbstzahler wechseln kann
      Noone29
      wie ich hier von Überweisung auf Selbstzahler wechseln kann

      ?

      Als Selbstzahler nutzt man die Überweisung. Man nutzt dann kein Einzugsverfahren mehr.

      Von was auf was willst Du jetzt umsteigen? Von Überweisung auf Überweisung? Von Einzugsverfahren auf Überweisung?

      Per AGB bist Du in den meisten Verträgen verpflichtet, ein SEPA Lastschriftmandat zu erteilen, sodass die Telekom per Einzugsverfahren den geschuldeten Rechnungsbetrag unkompliziert einziehen kann.

       

      Auf Selbstzahler/Überweisung stellt die Telekom Dich u.U. um wen wiederholt das Geld mangels ausreichender Kontodeckung nicht eingezogen werden konnte.

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