Gelöst
laufzeit miet geräte
vor 2 Jahren
Gibt es eine mindestvertragslaufzeit von Geräten
286
0
6
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 3 Jahren
629
0
2
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.

Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.

Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Gibt es eine mindestvertragslaufzeit von Geräten
Gibt es eine mindestvertragslaufzeit von Geräten
Ja, 12 Monate.
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
12 Monate
0
vor 2 Jahren
@*PazVizsla* boah, das müssen Millisekunden gewesen sein 🤣
1
von
vor 2 Jahren
@*PazVizsla* boah, das müssen Millisekunden gewesen sein 🤣
@*PazVizsla* boah, das müssen Millisekunden gewesen sein 🤣
Zwei Doofe... hihihi
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 2 Jahren
@josef-roming
zusätzlich zu den 12 Monaten, gibt es aber die Möglichkeit Geräte auch vorher zu kündigen und zurück zu schicken.
Du musst in diesem Fall noch die Hälfte der noch zu zahlendenden Miete bis Ende der MVLZ zahlen
BSP
Du hast noch 4 Monate offen und zahlst 5€ pro Monat für das Gerät,
bei Kündigung wären es ja theoretisch noch 20€ bis MVLZ (Ende der 12 Monate) bei Kündigung zahlst Du 10€ als Schadensersatz.
0
vor 2 Jahren
Gibt es eine mindestvertragslaufzeit von Geräten
Es gibt eine vertragliche Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten - was aber nicht heißt, dass man nicht bereits z.B. einen Monat nach Mietbeginn aus dem Mietvertrag vorzeitig rauskäme. Man muss dann allerdings die Hälfte der noch ausstehenden Mietzahlungen bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit als Schadenersatz bezahlen. Ist aber immer noch billiger als den Vertrag bis zum Ende der Mindestvertragsaufzeil laufen zu lassen und die regulären Mietkosten zu bezahlen, so man das Gerät nicht benötigt.
Beispiel:
Monatsmiete 5 Euro.
Kündigung nach einem Monat, also 11 Monate noch offen.
Miete über die kommenden 11 Monate: 55 Euro.
Vorzeitige Kündigung: man muss einmalig 22,50 Euro als Schadenersatz bezahlen, hat dann aber keine Mietzahlungen mehr an der Backe.
0
Uneingeloggter Nutzer
von