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Leihgerät viel teurer als teurer als kaufen
3 years ago
Ich habe drei Jahre ca. 5 € Leihgebühr für den Router bezahlt. Insgesamt sind das 180 €. Neu kann das gleiche Gerät für höchstens 150 € erworben werden. Momentan auf Internetseiten für weniger als 120 €. Sollte ich die Leihgebühr kündigen, wurde mir angeboten das Gerät zu behalten und an die Telekom einen Schadensersatz von 56 € zu zahlen. Insgesamt würde ich dann 240 € zahlen für ein Gerät, das ich für 150 € hätte kaufen können. Hätte ich das von Anfang an gemacht, wäre ich günstiger weggekommen. Diese Logik erschließt sich mit nicht ganz.
Eine Lösung meines Problems gab es telefonisch nicht. Hatte jemand schon ein ähnliches Problem.
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3 years ago
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3 years ago
@Lisa2022 so stimmt das nicht, du Zahlst 5 € im Monat für den Router, nach 1 Jahr Mindestmietzeit kannst den jeder Zeit zurück geben (ohne jegliche zusatzgebühr) www.telekom.de/retoure. Die Miete war deine Entscheidung, entweder du kaufst dir einen oder mietest. Alternativ hast Du auch die Möglichkeit unter www.routermiete.de
Bei einem Defekt oder tausch gegen ein anderes Gerät hat die Telekom die Kosten und nicht du. Logisch das die Kosten nach 2 Jahren Miete den Kaufpreis abdekt, wasi ist wenn das gerät nach 25 Monaten defekt ist? in dem fall bekommst Du kostenlos ein neues, was bei einem Kauf nicht drin ist
VG
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3 years ago
Allerdings geht es mir eher darum, dass nach diesen drei Jahren das Gerät abgeschrieben ist, ich keine Leistung in Anspruch genommen habe und Telekom trotzdem einen Schadensersatz von 56 € möchte.
Der Punkt ist doch der, die Telekom kann das Gerät, welches einwandfrei funktioniert nicht mehr an andere Vermieten und möchte
daher eine Schadensersatz.
Ob das Gerät nun bei der Telekom abgeschrieben ist , speilt doch keine Rolle, denn gerade wenn es abgeschrieben ist, dann verdient es jeden Monat gutes Geld.
Wenn ich mir einen Scanner für 700€ kaufe, dann ist der im ersten Jahr als GWG abgeschrieben, aber ich freue mich natürlich trotzdem ihn 5-6 Jahre weiter nutzen zu dürfen. Könnte ich ihn ja auch nach einem Jahr entsorgen und mir einen neuen kaufen
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3 years ago
Allerdings geht es mir eher darum, dass nach diesen drei Jahren das Gerät abgeschrieben ist, ich keine Leistung in Anspruch genommen habe und Telekom trotzdem einen Schadensersatz von 56 € möchte.
Allerdings geht es mir eher darum, dass nach diesen drei Jahren das Gerät abgeschrieben ist, ich keine Leistung in Anspruch genommen habe und Telekom trotzdem einen Schadensersatz von 56 € möchte.
Ja, das verstehe ich auch nicht, das steht im Widerspruch hierzu:
nach 1 Jahr Mindestmietzeit kannst den jeder Zeit zurück geben (ohne jegliche zusatzgebühr)
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3 years ago
@falk2010
was ist daran nicht zu verstehen, es wird nach der Rückgabe einfach von jemanden anderem weiterbenutzt.
Das gleiche nach 3 Jahren
Gibt man es nicht zurück so ist der Schaden die zu erwartenden Mietmindereinnahmen
Die Abschreibung ist ein Punkt der für den Endkunden völlig irrelevant ist, da lohnt sich in dem Zusammenhang nicht mal ein Wort drüber zu verlieren - FALL die Geräte überhaupt Anlagentechnich aktiviert werden.
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3 years ago
Hätte man eben vorher mal durchrechnen sollen. Mieten (der rechtlich korrekte Begriff in dieser Situation) ist eben eine Dienstleistung, die für den Anbieter auch mit Risiko verbunden ist (das Eigentum und das Risiko verbleibt bei ihm, weil du den Anspruch auf ein funktionsfähiges Gerät hast ...). Das ist alles einkalkuliert.
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3 years ago
Hatte jemand schon ein ähnliches Problem.
Ja, mit meiner Mietwohnung. @Lisa2022
Nach 20 Jahren hatte ich die 2x bezahlt, aber sie gehört mir nicht😳
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3 years ago
@Lisa2022
Ws erwartet du von einem gemieteten Gerät?
Wenn du der Meinung bist, dass die Miete teurer ist, als ein gekauftes Gerät, hättest du dich von Anfang an für Kauf anstatt Miete entscheiden müssen.
Wenn du z.B. für (d)eine Mietwohnung 40 Jahre lang monatlich 600€ Kaltmiete bezahlt hast, sind das über die 40 Jahre gerechnet 288.000€ und dennoch gehört die Wohnung nicht dir.
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3 years ago
@Lisa2022
Welches Problem?
So funktioniert mieten.
Wer könnte auch Interesse daran haben etwas zu vermieten, das nicht mindestens den Kaufpreis innerhalb der Lebenserwartung einfährt?
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3 years ago
Diese Logik erschließt sich mit nicht ganz.
Wie meinst Du das? Hattest Du Dir das nicht zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages überlegt?
Miete ungleich Kauf - wenn Dir der gemietete Speedport nach 7 Monaten kaputtgeht, dann reklamierst Du einfach und erhältst ein Tauschgerät. Geht Dir allerdings der gekaufte Speedport nach 7 Monaten kaputt, dann kannst Du einen neuen Speedport kaufen.
Bei Fritzboxen ist es etwas anders, da hast Du in der Regel eine Herstellergarantie von 5 Jahren, die zu kaufen lohnt deshalb viel eher.
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3 years ago
@Lisa2022
Das ist falsch...
Schau mal bitte in Deine Rechnung.
Da Steht "EndgeräteServiceVertrag".
Das ist keine "Leihgebühr". - Vielmehr beinhaltet dieser EndgeräteSeviceVertrag auch den kostenlosen austausch bei defekt... auch nach 7 oder 8 Jahren... egal...
Sogar bei Blitzeinschlag... (hatte da einen Stammkunden, der ganz ungünstig wohnt und über oberirdische Leitung versorgt wird... der war froh - denn zwei mal im Jahr hatte es seinen Router getroffen - und wurde immer über den ESV kostenlos ausgetauscht (er kann ja nix für die oberirdische Versorgung))
Das Risiko muss jeder für sich selbr abwägen: ESV oder Kauf...
(PS: Wenn auch hier gerne "Miete" als Begriff verwendet wird - Stimmt nicht ganz... denn es heisst "EndgeräteServiceVertrag" - aber letztendlich vergleichbar)
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3 years ago
Wenn auch hier gerne "Miete" als Begriff verwendet wird - Stimmt nicht ganz... denn es heisst "EndgeräteServiceVertrag"
Ja, so nennt die Telekom das. Wobei mir nicht klar ist, ob ein "EndgeräteServiceVertrag" mehr oder weniger an Leistung enthält als es die Miete enthalten würde.
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3 years ago
Diese Logik erschließt sich mit nicht ganz.
Die Logik besteht darin, dass es sich um MIETE handelt und keine LEIHE.
Insgesamt würde ich dann XXX € zahlen für ein Gerät, das ich für YYY € hätte kaufen können. Hätte ich das von Anfang an gemacht, wäre ich günstiger weggekommen.
Das hätte man sich auch vorher überlegen können. Je länger das Mietverhältnis (bzw. EndgeräteServiceVertrag), desto höher die Beträge in der Gesamtsumme.
Ich kaufe meine Speedports - meist nur B-Ware bis 80 EUR aus der Bucht. Reicht mir vollkommen. Wenn nach 2 Jahren schrott, dann kauf ich neu.
Ich bin jetzt seit 8 Jahren DSL-Kunde und habe erst meinen zweiten Speedport in Gebrauch. Den W 724V. (Der nächste wird wohl ein Smart 2 werden, mal gucken.)
Der Erste hat mich 80 EUR gekostet, der Zweite 50 EUR. Dann rechnen wir mal...
4,95 EUR x 92 Monate = 455,40 EUR. (Gemäß EndgeräteServiceVertrag)
Ersparnis: 325,40 EUR (455,40 EUR - 130 EUR Selbstkauf)
Entspr. Miete: 1,41 EUR/mtl. (130 EUR : 92 Monate) Tendenz sinkend, je nachdem wann der Speedport das Zeitliche segnet.
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3 years ago
Es ist halt kein Mietkauf bei welchem einem das Gerät nach einer gewissen Zeit gehört sondern "nur" Miete, so wie beim Mietwagen. Der Mietwagen ist auf längere Sicht auch teurer als der gekaufte eigene Wagen.
Es ist auch nicht so wie beim Mobilfunk in einem "mit Smartphone" Tarif, bei welchem das Smartphone bereits zu Beginn der Vertragslaufzeit ins eigene Eigentum übergeht. Wobei man - wenn man nichts weiter tut, keinen Tarifwechsel macht und auch kein neues Gerät ordert - dann auch z.B. 10 Jahre den tariflichen Mehrpreis bezahlt. Unterschied zur Miete: das Gerät gehört einem dann. Weiterer Unterschied zur Miete im Festnetz: die Mindestvertragslauf beträgt 24 Monate im Mobilfunk, bei der Miete des Festnetzgerätes beträgt sie 12 Monate. Zudem kommt man bei der Miete des Festnetzgerätes auch problemlos vorzeitig (vor Ablauf der 12 Monate) aus dem Vertrag raus, muss dann allerdings ein paar Euro nachschießen.
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3 years ago
Vielen Dank für deine Antwort!
Mir ist klar, dass Kauf etwas anderes ist als Miete. Mit der Miete einer Mietswohnung ist das Gerät allerdings nicht zu vergleichen, da technische Geräte ja sehr schnell abgeschrieben werden können und das Gerät ja jetzt einen viel geringeren Wert hat.
Telekom hat mir geantwortet, dass ich Glück hatte die Vorteile nicht in Anspruch genommen zu haben. Das stimmt! Allerdings geht es mir eher darum, dass nach diesen drei Jahren das Gerät abgeschrieben ist, ich keine Leistung in Anspruch genommen habe und Telekom trotzdem einen Schadensersatz von 56 € möchte.
Das ist mir nicht ganz verständlich. Aber ok. Ich habe gemietet und natürlich kann man sagen, dass hätte man vorher rechnen müssen. Ich schicke das Gerät zurück und werde mir ein anderes holen.
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3 years ago
Guten Morgen @Lisa2022,
es tut mir leid, dass du damit nicht zufrieden bist, dass du, wenn du das Gerät jetzt abkaufst, Schadensersatz zahlen musst.
Leider kann in dem Prozess nichts ändern oder dir eine andere Option bieten.
Es ist schon richtig so, wie die Kolleg*Innen an der Hotline dir das angeboten haben.
Bedenke immer, wenn du ein Gerät kaufen würdest, hast du nur 2 Jahre Gewährleistung und wenn der danach defekt ist, musst du dir einen neuen kaufen. Bei einem Mietgerät wird auch nach 2 Jahren getauscht.
Wenn du möchtest, können wir gerne noch miteinander sprechen, dann kannst du mir gerne ein Zeitfenster schreiben.
Viele Grüße
Behar A.
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