Gelöst
Leitungsrechts die 1Millionste
vor 22 Tagen
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur rechtlichen Situation eines Telekommunikationsverteilers in meinem Reihenmittelhaus (Baujahr 1979).
In meinem Haus befindet sich ein alter Telekom-Verteiler (wohl noch aus Zeiten der Deutschen Bundespost), über den früher mehrere Häuser in der Reihe versorgt wurden. Inzwischen nutzen jedoch nahezu alle Nachbarn andere Anschlüsse (Kabel etc.). Soweit ich weiß, wird aktuell nur noch ein einziges Nachbarhaus über diese alte Leitung versorgt.
Der Verteiler befindet sich innerhalb meines Hauses, und die Leitungen verlaufen teilweise offen sichtbar, was mich optisch erheblich stört.
Ich habe das Grundbuch geprüft: In Abteilung II sind keine aktiven Leitungsrechte oder Grunddienstbarkeiten zugunsten eines Telekommunikationsunternehmens eingetragen; alte Eintragungen sind erloschen.
- Ist es rechtlich zulässig, dass eine solche Anlage weiterhin in meinem Haus betrieben wird, obwohl offenbar kein eingetragenes Nutzungsrecht besteht?
- Spielt es eine Rolle, dass aktuell nur noch ein einzelner Nachbar über diese Leitung versorgt wird?
- Greifen hier überhaupt noch Duldungspflichten nach dem Telekommunikationsgesetz, insbesondere bei einer Anlage im Gebäudeinneren?
- Habe ich als Eigentümer einen Anspruch darauf, dass die Anlage entfernt oder zumindest aus dem sichtbaren Bereich verlegt wird?
- Kann ich die Nutzung untersagen oder von einer vertraglichen Regelung (z. B. gegen Entschädigung / miete) abhängig machen?
Mir geht es nicht darum, jemandem den Anschluss „abzuschneiden“, aber ich möchte die Situation in meinem eigenen Haus klären, da mich die offene Verkabelung und der Verteiler optisch stark stören.
Dazu kommt, dass meine Nachbarin immer mich verm,utet, wenn mit ihrem Internet was nicht funktioniert und ich auch schon den Fall hatte, dass die Telekom einfach in mein Haus wollte, um an den Inhaus verteiler zu kommen...
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen oder kann die Rechtslage einschätzen?
Vielen Dank!
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 22 Tagen
Wenn du selbst über den Verteiler nicht versorgt wirst und auch keinen Anschluss bei der Telekom hast kannst du den Rückbau verlangen, die Telekom hat dann 12 Monate Zeit dafür.
Im Grundbuch wurde so etwas nie eingetragen dafür gab/ gibt es die GNV / GEE
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von
vor 22 Tagen
Wie sicher ist deine Annahme? Woanders hatte ich mal was von Duldungsrecht gelesen.
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von
vor 22 Tagen
Das ist keine Annahme sondern die aktuelle rechtliche Situation wie sie sich darstellt.
Die 12 Monate ergeben sich übrigens aus der GNV / GEE
Woanders hatte ich mal was von Duldungsrecht gelesen.
Wie sicher ist deine Annahme? Woanders hatte ich mal was von Duldungsrecht gelesen.
In welchem Zusammenhang und wo und wann?
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von
vor 22 Tagen
Wie sicher ist deine Annahme? Woanders hatte ich mal was von Duldungsrecht gelesen.
@aXus31 Anscheinend hast Du noch nie so eine Vereinbarung/Erklärung zu Gesicht bekommen.
Lies einfach mal hier, was das früher so drin stand.
Die war nämlich im TKG vor Dezember 2021 gesetzlich vorgeschrieben (§45a). Ähnliches wird aber auch heute noch von diversen Netzerrichtern dem Kunden zur Unterschrift vorgelegt. Und ohne eher selten ein Anschluß gelegt.
Steht auch nicht im Grundbuch.
Wenn man aber Wohneigentum erwirbt und einen notariellen Kaufvertrag abschließt, der ja auch gesetzlich vorgeschrieben ist, steht in diesem Kaufvertrag vielfach ein Passus drin, der sinngemäß in etwa lautet: "Der Käufer übernimmt die vorbezeichnete Sache mit allen Rechten und Pflichten ...". Darunter fallen dann dieser Vertrag und z.B. auch solche Dinge wie die Aufgaben für Winterdienst und Strassenreinigung nach der jeweiligen örtlichen Rechtslage. Wird auch nicht explizit erwähnt.
So eine Vereinbarung erlaubt es dem Netzerrichter beispielsweise auch, Masten für eine OiL auf dem betroffenen Grundstück zu errichten.
Bei der Beschaffung einer Kopie der möglichen GNV / GEE könnte Dir eventuell ein Teamie helfen.
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