Maßgebliches Datum für Gewährung der Magenta Young-Vorteile

5 years ago

Guten Tag,

nächste Woche werde ich 28 und möchte vorher gerne noch einen Magenta-Young Mobilfunkvertrag abschließen. Nun frage ich mich, welches Datum für die Gewährung der Young-Vorteile relevant ist.

 

Meine alte Rufnummer möchte ich mit in den Neuvertrag mitnehmen. Angenommen ich bestelle den Vertrag noch heute, so ist der Portierungstermin (und damit die Aktivierung des Tarifs) höchstwahrscheinlich nach meinem Geburtstag. Würde ich trotzdem die Young-Vorteile erhalten, weil ich noch vor dem 28. Geburtstag bestellt habe? Oder müsste ich dafür auf die Portierung verzichten, damit der Tarif noch vor dem Geburtstag aktiviert wird?

 

Viele Grüße

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    • 5 years ago

      Es ist ausschlaggebend wann du den Tarif bestellst, es ist egal wann dann die Nummer porteirt wird! Wichtig ist dass der Abschluss unter 28 erfolgt!

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      5 years ago

      Also ein klares JA!

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      5 years ago

      Gadich_0-1597762339474.png

       

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    • 5 years ago

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46551.pdf?

       

      Fußnote 1) auf Seite 1

      Voraussetzung für den Abschluss eines MagentaMobil-Young-Vertrages ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 27 Jahre.

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      5 years ago

      Has

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46551.pdf? Fußnote 1) auf Seite 1 Voraussetzung für den Abschluss eines MagentaMobil-Young-Vertrages ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 27 Jahre.

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46551.pdf?

       

      Fußnote 1) auf Seite 1

      Voraussetzung für den Abschluss eines MagentaMobil-Young-Vertrages ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 27 Jahre.

      Has

      https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/46551.pdf?

       

      Fußnote 1) auf Seite 1

      Voraussetzung für den Abschluss eines MagentaMobil-Young-Vertrages ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses. Mindestalter 18 Jahre, Höchstalter 27 Jahre.


      Wobei offen bleibt, wann man das Höchstalter 27 Jahre in diesem Sinne überschreitet.

      Erst wenn man 28 wird, oder bereits einen Tag nach dem 27-ten Geburtstag, denn da ist man ja bereits im Begin des 28-ten Lebensjahrs.

       

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    • 5 years ago

      Hallo @bYte77,

      willkommen hier bei uns.

      Da du noch keine 28 bist, aber kurz davor, lass uns doch keine Zeit verlieren.

      Wenn du deine Daten in deinem Profil hinterlegst, dann melde ich mich gerne und wir können alles in die Wege leiten.

      Lass mir einen kurzen Hinweis hier, wenn die Daten da sind und wann dir ein Anruf passt.

      Vielen Dank und viele Grüße
      Sabrina A.

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