Magenta Vorteil

4 years ago

Uns wurden im letzten Jahr ( Anfang 2020 ), wegen unserer Kundentreue von mehr als 20 Jahren, und im Rahmen unserer bestehenden Entertain/Magenta-Nutzung, zwei Handyverträge per Telefon angeboten. Man wolle endlich einmal an die Bestandskunden denken, so der Tenor der Mitarbeiterin.

Wir haben von diesem Angebot Gebrauch gemacht, wenngleich wir mit 1&1 nicht unzufrieden waren. Der Empfang hätte ein wenig besser sein können...naja.

Nach etwa fünf Monaten (07/2020) hat uns mein Arbeitgeber eine Betriebswohnung angeboten. Ein Angebot, zu dem wir nicht "Nein" sagen konnten.

Leider, so erfuhren wir erst in den späteren Vertragsbesprechungen, konnten wir keine Telekom-Versorgung auf dem Betriebs-Gelände erhalten, was seitens der Telekom, speziell im Hinblick auf die Hybrid / 16 zu 50K Leitung , bestätigt wurde.

Entertain/Magenta kam also nicht in Frage. So erhielten wir ein Sonderkündigungsrecht, welches wir selbstverständlich nutzen mussten, da wir ja keine Leistung erhalten konnten. Im Dezember dann wurde unser Datenvolumen der Handyverträge auf die Hälfte reduziert (von 12 auf 6 GB ) und der monatliche Preis um 7,-Euro erhöht ( von rund 33 auf rund 40 ). Von einem deutlichen Hinweis keine Spur, lediglich ein Hinweis in der Fußnote der Bestätigungsmail, in der es um die zurückgeschickten Geräte aus dem Entertain-Vertrag ging. Eine mail die man gar nicht erst öffnet, weil in der Betreffzeile alles steht, was man wissen muß - nämlich, die Geräte sind eingetroffen. Uns wurde weder im Vorfeld, bei Vertragsabschluss, noch im weiteren Verlauf mitgeteilt, ob eine solche Änderung existiert, noch wie hoch der Preisunterschied in einem solchen Fall sein wird.

Meine Frage also: Warum erhalten wir in unserem speziellen Fall nicht das gleiche Sonderkündigungsrecht, wie für unsere Festnetzverbindung von der diese Handyverträge ja abhängig gemacht wurden ? Wir haben den Eindruck, nicht unsere Treue wurde nach 20 Jahren belohnt, sondern unsere Gutgläubigkeit bestraft.

Aufgrund der ärgerlichen Telefongespräche zu diesem Thema mit MAs, die uns quasi gar nicht verstehen und MAs die offenbar Ihre Kompetenzen nicht überschreiten wollen und deshalb nur gebetsmühlenartig das Selbe widerholen, haben wir mittlerweile die Nase gestrichen voll von der Telekom. Denn Hilfestellung eines Supports der so bestrebt ist, wie die MA die uns diesen Vertrag aufgeschwatzt hat, ist nicht zu finden - das war mal anders ! 

Die Veträge sind nun für das nächste Jahr gekündigt und wir werden der Telekom etwas über 1000 Euro schenken, indem wir die Karten nicht mehr nutzen.  Eine Antwort auf meine Frage dürfen Sie uns aber trotzdem geben - sollte der Preisunterschied bei wegfall einer, im Zusammenhang mit dem eigentlichen Vertrag stehenden Leistung, nicht ganz klar abgebildet werden ? In den Vetragsunterlagen des Handyvertrages ist jedenfalls nichts davon zu lesen. Wir wären bei unserem Umzug ja bereit gewesen Entertain weiter zu nutzen, ja wir hätten es uns gewünscht! Die Telekom war nicht im Stande uns zu versorgen; dafür werden wir, als Kunden dann bestraft ? 

324

0

5

    • 4 years ago

      Hallo @Gelöschter Nutzer 

      Meine Frage also: Warum erhalten wir in unserem speziellen Fall nicht das gleiche Sonderkündigungsrecht, wie für unsere Festnetzverbindung von der diese Handyverträge ja abhängig gemacht wurden ?

      Meine Frage also: Warum erhalten wir in unserem speziellen Fall nicht das gleiche Sonderkündigungsrecht, wie für unsere Festnetzverbindung von der diese Handyverträge ja abhängig gemacht wurden ?

      Meine Frage also: Warum erhalten wir in unserem speziellen Fall nicht das gleiche Sonderkündigungsrecht, wie für unsere Festnetzverbindung von der diese Handyverträge ja abhängig gemacht wurden ?


      Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nur im Festnetz.

      Da sie ja weiterhin ihre mobilen Endgeräte Weltweit nutzen können, gibt es da kein Sonderkündigungsrecht.

      Sie hätten ja auch nicht die Betriebswohnung annehmen müssen von ihren Arbeitgeber.

       

      Denn wenn dieser Sie entlässt, müssen Sie auch aus diese Wohnung. Steht meist im Mietvertrag. Einfach mal nachschauen.

      Im Dezember dann wurde unser Datenvolumen der Handyverträge auf die Hälfte reduziert (von 12 auf 6 GB ) und der monatliche Preis um 7,-Euro erhöht ( von rund 33 auf rund 40 ). Von einem deutlichen Hinweis keine Spur, lediglich ein Hinweis in der Fußnote der Bestätigungsmail, in der es um die zurückgeschickten Geräte aus dem Entertain-Vertrag ging.

      Im Dezember dann wurde unser Datenvolumen der Handyverträge auf die Hälfte reduziert (von 12 auf 6 GB ) und der monatliche Preis um 7,-Euro erhöht ( von rund 33 auf rund 40 ). Von einem deutlichen Hinweis keine Spur, lediglich ein Hinweis in der Fußnote der Bestätigungsmail, in der es um die zurückgeschickten Geräte aus dem Entertain-Vertrag ging.

      Im Dezember dann wurde unser Datenvolumen der Handyverträge auf die Hälfte reduziert (von 12 auf 6 GB ) und der monatliche Preis um 7,-Euro erhöht ( von rund 33 auf rund 40 ). Von einem deutlichen Hinweis keine Spur, lediglich ein Hinweis in der Fußnote der Bestätigungsmail, in der es um die zurückgeschickten Geräte aus dem Entertain-Vertrag ging.


      Normal und richtig, der Magenta1-Vorteil wurde durch den Wegfall vom Festnetztarif entfernt.

       

      Wir wären bei unserem Umzug ja bereit gewesen Entertain weiter zu nutzen, ja wir hätten es uns gewünscht! Die Telekom war nicht im Stande uns zu versorgen; dafür werden wir, als Kunden dann bestraft ?

      Wir wären bei unserem Umzug ja bereit gewesen Entertain weiter zu nutzen, ja wir hätten es uns gewünscht! Die Telekom war nicht im Stande uns zu versorgen; dafür werden wir, als Kunden dann bestraft ? 

      Wir wären bei unserem Umzug ja bereit gewesen Entertain weiter zu nutzen, ja wir hätten es uns gewünscht! Die Telekom war nicht im Stande uns zu versorgen; dafür werden wir, als Kunden dann bestraft ? 


      Wenn auf dem Gelände der Wohnung die Telekom nix anbieten darf, ist die Telekom schuld das sie sich für den Umzug entschieden haben?

      Sorry für solch eine Argumentation habe ich kein Verständnis.

      4

      Answer

      from

      4 years ago

      @Gelöschter Nutzer 

      2. Wo ist die Antwort auf den Hinweis den die Telekom schuldig bleibt. Hat die Telekom diese Vorgehensweise nötig

      2. Wo ist die Antwort auf den Hinweis den die Telekom schuldig bleibt. Hat die Telekom diese Vorgehensweise nötig

      2. Wo ist die Antwort auf den Hinweis den die Telekom schuldig bleibt. Hat die Telekom diese Vorgehensweise nötig


      Das stand in der Auftragsbestätigung, das der M1-Vorteil nur gilt, wenn beides vorhanden ist.

       

      4. Gehen Sie ruhig für die Telekom ins Geschirr wie ein T'kom Jedi, das ändert nichts an den Tatsachen.

      4. Gehen Sie ruhig für die Telekom ins Geschirr wie ein T'kom Jedi, das ändert nichts an den Tatsachen.

      4. Gehen Sie ruhig für die Telekom ins Geschirr wie ein T'kom Jedi, das ändert nichts an den Tatsachen.


      Bitte unterlassen Sie solche Ausdrucksweisen. Ich bin auch nur ein Telekomkunde.

      Bitte beachten Sie unsere Netiquette.

      Und das Sie ihre Vertragsunterlagen nicht lesen, dafür können wir auch nix.

       

      Erkennt man daran, daß Sie sich nur an der Frage nach dem Kündigungsrecht hochziehen und sich nicht wagen über den Tellerrand hinauszuschauen.

      Erkennt man daran, daß Sie sich nur an der Frage nach dem Kündigungsrecht hochziehen und sich nicht wagen über den Tellerrand hinauszuschauen.

      Erkennt man daran, daß Sie sich nur an der Frage nach dem Kündigungsrecht hochziehen und sich nicht wagen über den Tellerrand hinauszuschauen.


      Auch die Telekom muss sich an die Verträge halten, genau so wie Sie.

      Es war schließlich ihre Entscheidung umzuziehen. Sie wussten auch, das dort kein Telekom-Angebot besteht.

      Und nun ist die Telekom an allem Schuld?

      Answer

      from

      4 years ago

      Dafür, daß Sie nur Telekom Kunde sind, kennen Sie sich aber gut aus.

      In der Auftragsbestätigung wird trotzdem nicht auf den Preisunterschied, oder einen Wegfall

      eingegangen. Davon ging auch keiner aus.

      Meine Kenntnis von der nicht vorhandenen Leitung festzustellen, ist eine schlichte Unterstellung und tatsächlich unrichtig.

      Eine Schuldfrage zu stellen ist in dem Zusammenhang armseelig, genau wie die Tatsache, daß die Telekom

      auf entsprechende Anschreiben per Post nicht antwortet. Hinzu kommt dann dieses Verschanzen hinter Statuten.

      Nun verdient die Telekom noch 11 Monate an uns, danach nichts mehr - dann fangen Sie mal an zu rechnen,

      was klüger gewesen wäre. Kulanz, oder das beharren auf einen Vertrag und seine Statuten.

      Letztlich hat die Telekom keine Monopolstellung mehr. 

      In der Kürze der Zeit dürfen Sie dann noch wissen, daß ich bei dieser Geschichte hier gelandet bin, als ich auf den Direktantwortlink bei Facebook geklickt habe. Nun bin ich bei solchen Kappesköppen gelandet. Das passt schon. 

      Sie dürfen sich Ihre Netiquette, Ihre Ansichten und die Telekom getrost in den Sie wissen schon schieben und mich bannen.

      Letztlich ist das Tischtuch zerrissen, daran haben Sie nur geringstfügigen Anteil, der ganze §chei§§ hat mich eh schon zu viel Zeit gekostet. Grüße an die, die Sie dulden und sich im Zweifelsfall von Ihnen distanzieren. Ihre Rolle ist jedenfalls klar. FU

      0

      Answer

      from

      4 years ago

      Gelöschter Nutzer.

      Da sind wir froh das sie nur noch 11 Monate zahlen müssen.

      Die von Ihnen genannte Kulanz wären 11 Monate weniger Geld.

      Schönen Tag noch.

      0

      Unlogged in user

      Answer

      from

    Unlogged in user

    Ask

    from

    This could help you too

    3 years ago

    in  

    103

    0

    1

    in  

    649

    0

    2

    Solved

    1128

    0

    1

    in  

    274

    0

    3