MagentaZuhause Schnellstart Paket nur noch als Mietgerät
vor 2 Jahren
Den kleinen LTE -Router des Schnellstart Pakets wird es ab dem 04.07.2023 nur noch als Mietgerät geben. Die Kaufvariante wird eingestellt.
Zur Begründung:
"In der Regel nutzen die Kunden den Mini-Router nur für die Zeit der Festnetzstörung. Dann liegt der Router häufig in der Schublade und wandert im ungünstigsten Fall fast ungenutzt in den Hausmüll.
Unsere Kunden bekommen dann das MagentaZuhause Schnellstartpaket in den ersten 12 Monaten für monatlich 0,00 €, ab dem 13. Monat fallen 3,95€ Miete an."
Die Kunden können den Router dann mit Hilfe des Flyers wieder an die Telekom zurückschicken.
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor 2 Jahren
Dann kann man diesen ja dann nicht mehr bei ebay & co als Gebraucht kaufen.
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holzher24
Antwort
von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
vor 2 Jahren
Dann kann man diesen ja dann nicht mehr bei ebay & co als Gebraucht kaufen.
Dann kann man diesen ja dann nicht mehr bei ebay & co als Gebraucht kaufen.
Mal sehen wie viele Geräte dann zurückgeschickt wurden aber auf wundersame Weise ab den 13. Monat brechnet werden weil sie angeblich nicht eingegangen sind.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
Anonymous User
vor 2 Jahren
Unsere Kunden bekommen dann das MagentaZuhause Schnellstartpaket in den ersten 12 Monaten für monatlich 0,00 €, ab dem 13. Monat fallen 3,95€ Miete an."
Wäre der "Behelfsrouter" denn jederzeit kündbar? (Frag nur aus Neugier)
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Anonymous User
Antwort
von
Anonymous User
vor 2 Jahren
1 Jahr 0 €, danach 3,95, also ist es ein Mietverhältnis. Ab wann kann ich ihn mit welcher Frist kündigen?
1 Jahr 0 €, danach 3,95, also ist es ein Mietverhältnis.
Ab wann kann ich ihn mit welcher Frist kündigen?
Genau diese Frage hatte sich mir ergeben. (Hab ja nur aus Neugier gefragt)
Wenn die mtl. Miete für den "Behelfsrouter" 0,- Euro beträgt und man ihn ohnehin jederzeit wieder zurücksenden kann, wozu noch ein Vertrag? Ein Rücksendeschein würde genügen. Für mich klingt es danach als würde die Telekom darauf spekulieren das ein Mietverhältnis bestehen bleibt, sollte der (dusselige) Kunde den "Behelfsrouter" nicht wieder zurücksenden. Bitte nicht als Provokation verstehen! Länger als 12 Monate wird eine Störung jedenfalls nicht andauern, womit ein Mietverhältnis gerechtfertigt wäre. Falls doch, dann hat die Telekom ein anderes Problem. 😄
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*Paz Vizsla*
Antwort
von
Anonymous User
vor 2 Jahren
falk2010 1 Jahr 0 €, danach 3,95, also ist es ein Mietverhältnis. Ab wann kann ich ihn mit welcher Frist kündigen? 1 Jahr 0 €, danach 3,95, also ist es ein Mietverhältnis. Ab wann kann ich ihn mit welcher Frist kündigen? falk2010 1 Jahr 0 €, danach 3,95, also ist es ein Mietverhältnis. Ab wann kann ich ihn mit welcher Frist kündigen? Genau diese Frage hatte sich mir ergeben. (Hab ja nur aus Neugier gefragt) Wenn die mtl. Miete für den "Behelfsrouter" 0,- Euro beträgt und man ihn ohnehin jederzeit wieder zurücksenden kann, wozu noch ein Vertrag? Ein Rücksendeschein würde genügen. Für mich klingt es danach als würde die Telekom darauf spekulieren das ein Mietverhältnis bestehen bleibt, sollte der (dusselige) Kunde den "Behelfsrouter" nicht wieder zurücksenden. Bitte nicht als Provokation verstehen! Länger als 12 Monate wird eine Störung jedenfalls nicht andauern, womit ein Mietverhältnis gerechtfertigt wäre. Falls doch, dann hat die Telekom ein anderes Problem. 😄
1 Jahr 0 €, danach 3,95, also ist es ein Mietverhältnis. Ab wann kann ich ihn mit welcher Frist kündigen?
1 Jahr 0 €, danach 3,95, also ist es ein Mietverhältnis.
Ab wann kann ich ihn mit welcher Frist kündigen?
Genau diese Frage hatte sich mir ergeben. (Hab ja nur aus Neugier gefragt)
Wenn die mtl. Miete für den "Behelfsrouter" 0,- Euro beträgt und man ihn ohnehin jederzeit wieder zurücksenden kann, wozu noch ein Vertrag? Ein Rücksendeschein würde genügen. Für mich klingt es danach als würde die Telekom darauf spekulieren das ein Mietverhältnis bestehen bleibt, sollte der (dusselige) Kunde den "Behelfsrouter" nicht wieder zurücksenden. Bitte nicht als Provokation verstehen! Länger als 12 Monate wird eine Störung jedenfalls nicht andauern, womit ein Mietverhältnis gerechtfertigt wäre. Falls doch, dann hat die Telekom ein anderes Problem. 😄
Weil es halt Wesen auf dieser Welt gibt die ihn nicht zurück schicken und ihn in der Schublade hamstern und damit den Rücklauf in die Aufarbeitung verhindern. Wenn das der Fall ist wird er halt berechnet. Aber hey, wer hat 12 Monate eine Störung?
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Hubert Eder
Antwort
von
Anonymous User
vor 2 Jahren
Das MagentaZuhause Schnellstartpaket ist jederzeit kündbar.
Wenn die Störung behoben ist, bekommt der Kunde nach vier Wochen eine Erinnerung, das Gerät wieder zurückzusenden.
Ebenso gibt es vor dem Erreichen der 12 Monate weitere Erinnerungen, das Gerät zurückzusenden.
Nach den kostenfreien 12 Monaten wird das Produkt zu einem Endgeräte Servicepaket und es gelten die AGB dafür. https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/49162.pdf
Es gibt keine MVLZ , aber nach den 12 Monaten gilt die Kündigungsfrist für EG-SP.
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Antwort
von
Anonymous User
jm2c
vor 2 Jahren
Es macht wohl ein Unterschied, ob du den in Vergangenheit wie ich zum Listenpreis gekauft oder symbolisch für 1€ bei Magenta kaufen durftest. Hat das ein Ende für 1€ abgrasen und 40€-50€ in die Bucht/Kleinanzeigen reinstellen. Gebraucht brauchste ab Juli auf jeden dann nicht mehr gucken, im Zweifel wird dir ein Mietgerät "verkauft".
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Frage
von
Hubert Eder