MagentaZuhause XL – Frage zu Leistungsangabe und „wie vereinbart reduzierte Geschwindigkeit“

vor 3 Stunden

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir einmal kurz bei meinem Auftrag weiterhelfen.

Mir ist aufgefallen, dass die Leistungswerte aus dem Bestellprozess und die Angaben in der Vertragszusammenfassung / Auftragsbestätigung nicht ganz übereinstimmen.

Zusätzlich steht in den Unterlagen der Satz:
„Wie vereinbart, stellen wir Ihnen den Zugang aus technischen Gründen mit einer reduzierten Geschwindigkeit bereit.“

Hier bin ich etwas unsicher, da mir nicht bewusst ist, wann bzw. wo ich einer reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt habe.

Ich nutze einen TP-Link VX800v, der meines Wissens für VDSL-Supervectoring geeignet ist, daher sollte es an der Hardware eigentlich nicht liegen.

Vielleicht könnt ihr mir kurz weiterhelfen und einmal prüfen:

  • Welche Geschwindigkeit ist für meinen Anschluss aktuell konkret hinterlegt?

  • Handelt es sich um eine feste technische Begrenzung oder ggf. um eine vorübergehende Situation?

  • Falls an meiner Adresse eine Umstellung geplant ist: Wird mein Anschluss automatisch auf die höhere Geschwindigkeit angepasst, sobald diese verfügbar ist?

Mir geht es einfach darum, das Ganze besser zu verstehen und Klarheit zu haben, was zum Start tatsächlich bereitgestellt wird.

Vielen Dank schon einmal für eure Unterstützung!

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    • vor 3 Stunden

      Strys

      Welche Geschwindigkeit ist für meinen Anschluss aktuell konkret hinterlegt?

      Hallo zusammen,

      ich hoffe, ihr könnt mir einmal kurz bei meinem Auftrag weiterhelfen.

      Mir ist aufgefallen, dass die Leistungswerte aus dem Bestellprozess und die Angaben in der Vertragszusammenfassung / Auftragsbestätigung nicht ganz übereinstimmen.

      Zusätzlich steht in den Unterlagen der Satz:
      „Wie vereinbart, stellen wir Ihnen den Zugang aus technischen Gründen mit einer reduzierten Geschwindigkeit bereit.“

      Hier bin ich etwas unsicher, da mir nicht bewusst ist, wann bzw. wo ich einer reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt habe.

      Ich nutze einen TP-Link VX800v, der meines Wissens für VDSL-Supervectoring geeignet ist, daher sollte es an der Hardware eigentlich nicht liegen.

      Vielleicht könnt ihr mir kurz weiterhelfen und einmal prüfen:

      • Welche Geschwindigkeit ist für meinen Anschluss aktuell konkret hinterlegt?

      • Handelt es sich um eine feste technische Begrenzung oder ggf. um eine vorübergehende Situation?

      • Falls an meiner Adresse eine Umstellung geplant ist: Wird mein Anschluss automatisch auf die höhere Geschwindigkeit angepasst, sobald diese verfügbar ist?

      Mir geht es einfach darum, das Ganze besser zu verstehen und Klarheit zu haben, was zum Start tatsächlich bereitgestellt wird.

      Vielen Dank schon einmal für eure Unterstützung!

      Strys

      Welche Geschwindigkeit ist für meinen Anschluss aktuell konkret hinterlegt?

      Das siehst Du im ersten Bild : 175 MBit/s, das ist reduziert gegenüber den 250MBit/s , die es auch im XL gibt.

      0

    • vor 3 Stunden

      Wo er das sieht ist klar. 

      Er fragt aber. 

        

      >mir nicht bewusst ist, wann bzw. >wo ich einer reduzierten >Geschwindigkeit ausdrücklich

      >zugestimmt habe.

      Und das ist eine gute Frage. 

      Man unterstellt ihnen eine Zustimmung die er seines Wissens nicht gegeben hat. 

      Also ist im Prinzip die Auftragsbestätigung falsch. 

      Unter der promisse. 

      Dass er der reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt hat. 

      Man hätte zuerst vorher eine Auftragsänderungs Anfrage senden müssen .

      Wo er dann der reduzierten Geschwindigkeit

      Hätte ausdrücklich  zustimmen müssete.

      Aber in der Auftragsbestätigung steht ja wie vereinbart und das ist ja seine Frage wann wo wie.

      Und auf die Frage wenn irgendwann mehr möglich ist ob es automatisch hochgestuft wird. 

      Ganz klar.   Nein

      Da musst du selber immer wieder nachhaken.

      2

      von

      vor 2 Stunden

      Danke @Laurin  :) 

      Vielleicht wird ja ein Helferlein des Telekom-Teams hier drauf aufmerksam und kann etwas dazu sagen.

      Hat bisher ja auch immer super geklappt! 

      Ansonsten wird abermals der Vertag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen und bei Gelegenheit geht es dann von vorne los mit dem Vertrag :D

      Grüße

      von

      vor 2 Stunden

      Laurin

      Und das ist eine gute Frage. 

      Man unterstellt ihnen eine Zustimmung die er seines Wissens nicht gegeben hat. 

      Also ist im Prinzip die Auftragsbestätigung falsch. 

      Unter der promisse. 

      Dass er der reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt hat. 

      Wo er das sieht ist klar. 

      Er fragt aber. 

        

      >mir nicht bewusst ist, wann bzw. >wo ich einer reduzierten >Geschwindigkeit ausdrücklich

      >zugestimmt habe.

      Und das ist eine gute Frage. 

      Man unterstellt ihnen eine Zustimmung die er seines Wissens nicht gegeben hat. 

      Also ist im Prinzip die Auftragsbestätigung falsch. 

      Unter der promisse. 

      Dass er der reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt hat. 

      Man hätte zuerst vorher eine Auftragsänderungs Anfrage senden müssen .

      Wo er dann der reduzierten Geschwindigkeit

      Hätte ausdrücklich  zustimmen müssete.

      Aber in der Auftragsbestätigung steht ja wie vereinbart und das ist ja seine Frage wann wo wie.

      Und auf die Frage wenn irgendwann mehr möglich ist ob es automatisch hochgestuft wird. 

      Ganz klar.   Nein

      Da musst du selber immer wieder nachhaken.

      Laurin

      Und das ist eine gute Frage. 

      Man unterstellt ihnen eine Zustimmung die er seines Wissens nicht gegeben hat. 

      Also ist im Prinzip die Auftragsbestätigung falsch. 

      Unter der promisse. 

      Dass er der reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt hat. 

      Nein, du musst das juristisch betrachten.

      Die Telekom bietet ihm die 175 MBit an, widerruft er ist alles klar, widerruft er nicht werden die 175 MBit Vertragsgegenstand und gelten damit als vereinbart.

      Die Zustimmung erfolgt durch die Annahme des Angebotes.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      Strys

      Welche Geschwindigkeit ist für meinen Anschluss aktuell konkret hinterlegt?

      Hallo zusammen,

      ich hoffe, ihr könnt mir einmal kurz bei meinem Auftrag weiterhelfen.

      Mir ist aufgefallen, dass die Leistungswerte aus dem Bestellprozess und die Angaben in der Vertragszusammenfassung / Auftragsbestätigung nicht ganz übereinstimmen.

      Zusätzlich steht in den Unterlagen der Satz:
      „Wie vereinbart, stellen wir Ihnen den Zugang aus technischen Gründen mit einer reduzierten Geschwindigkeit bereit.“

      Hier bin ich etwas unsicher, da mir nicht bewusst ist, wann bzw. wo ich einer reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt habe.

      Ich nutze einen TP-Link VX800v, der meines Wissens für VDSL-Supervectoring geeignet ist, daher sollte es an der Hardware eigentlich nicht liegen.

      Vielleicht könnt ihr mir kurz weiterhelfen und einmal prüfen:

      • Welche Geschwindigkeit ist für meinen Anschluss aktuell konkret hinterlegt?

      • Handelt es sich um eine feste technische Begrenzung oder ggf. um eine vorübergehende Situation?

      • Falls an meiner Adresse eine Umstellung geplant ist: Wird mein Anschluss automatisch auf die höhere Geschwindigkeit angepasst, sobald diese verfügbar ist?

      Mir geht es einfach darum, das Ganze besser zu verstehen und Klarheit zu haben, was zum Start tatsächlich bereitgestellt wird.

      Vielen Dank schon einmal für eure Unterstützung!

      Strys

      Welche Geschwindigkeit ist für meinen Anschluss aktuell konkret hinterlegt?

      Siehst du in der Auftragsbestätigung.

      Strys

      Handelt es sich um eine feste technische Begrenzung oder ggf. um eine vorübergehende Situation?

      Hallo zusammen,

      ich hoffe, ihr könnt mir einmal kurz bei meinem Auftrag weiterhelfen.

      Mir ist aufgefallen, dass die Leistungswerte aus dem Bestellprozess und die Angaben in der Vertragszusammenfassung / Auftragsbestätigung nicht ganz übereinstimmen.

      Zusätzlich steht in den Unterlagen der Satz:
      „Wie vereinbart, stellen wir Ihnen den Zugang aus technischen Gründen mit einer reduzierten Geschwindigkeit bereit.“

      Hier bin ich etwas unsicher, da mir nicht bewusst ist, wann bzw. wo ich einer reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt habe.

      Ich nutze einen TP-Link VX800v, der meines Wissens für VDSL-Supervectoring geeignet ist, daher sollte es an der Hardware eigentlich nicht liegen.

      Vielleicht könnt ihr mir kurz weiterhelfen und einmal prüfen:

      • Welche Geschwindigkeit ist für meinen Anschluss aktuell konkret hinterlegt?

      • Handelt es sich um eine feste technische Begrenzung oder ggf. um eine vorübergehende Situation?

      • Falls an meiner Adresse eine Umstellung geplant ist: Wird mein Anschluss automatisch auf die höhere Geschwindigkeit angepasst, sobald diese verfügbar ist?

      Mir geht es einfach darum, das Ganze besser zu verstehen und Klarheit zu haben, was zum Start tatsächlich bereitgestellt wird.

      Vielen Dank schon einmal für eure Unterstützung!

      Strys

      Handelt es sich um eine feste technische Begrenzung oder ggf. um eine vorübergehende Situation?

      Wenn VDSL 175 bestätigt, ist das Profil nach oben für das DLM offen. Heißt, dass DLM bewertet regelmäßig deinen Anschluss und wenn die Werte alle okay sind, schiebt es dich im Profil weiter nach oben. Halt bis zu dem Punkt, wo die Sync- und Fehlerwerte nicht mehr dazu passen, dass man mehr zulassen kann. Kannst also gut auch mit über 200 Mbit/s verbunden sein.

      Garantiert werden jedoch nur die Leistungen des VDSL 175. 

      Strys

      Falls an meiner Adresse eine Umstellung geplant ist: Wird mein Anschluss automatisch auf die höhere Geschwindigkeit angepasst, sobald diese verfügbar ist?

      Hallo zusammen,

      ich hoffe, ihr könnt mir einmal kurz bei meinem Auftrag weiterhelfen.

      Mir ist aufgefallen, dass die Leistungswerte aus dem Bestellprozess und die Angaben in der Vertragszusammenfassung / Auftragsbestätigung nicht ganz übereinstimmen.

      Zusätzlich steht in den Unterlagen der Satz:
      „Wie vereinbart, stellen wir Ihnen den Zugang aus technischen Gründen mit einer reduzierten Geschwindigkeit bereit.“

      Hier bin ich etwas unsicher, da mir nicht bewusst ist, wann bzw. wo ich einer reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt habe.

      Ich nutze einen TP-Link VX800v, der meines Wissens für VDSL-Supervectoring geeignet ist, daher sollte es an der Hardware eigentlich nicht liegen.

      Vielleicht könnt ihr mir kurz weiterhelfen und einmal prüfen:

      • Welche Geschwindigkeit ist für meinen Anschluss aktuell konkret hinterlegt?

      • Handelt es sich um eine feste technische Begrenzung oder ggf. um eine vorübergehende Situation?

      • Falls an meiner Adresse eine Umstellung geplant ist: Wird mein Anschluss automatisch auf die höhere Geschwindigkeit angepasst, sobald diese verfügbar ist?

      Mir geht es einfach darum, das Ganze besser zu verstehen und Klarheit zu haben, was zum Start tatsächlich bereitgestellt wird.

      Vielen Dank schon einmal für eure Unterstützung!

      Strys

      Falls an meiner Adresse eine Umstellung geplant ist: Wird mein Anschluss automatisch auf die höhere Geschwindigkeit angepasst, sobald diese verfügbar ist?

      Da wird es keine Umstellungen mehr geben. 

      Nächste Schritt wäre Glasfaser, da musst du dann aber auch aktiv bestellen. 

      4

      von

      vor 2 Stunden

      In der vergangen Woche haben hier D2D Mitarbeiter im Auftrag der Telekom geklingelt und haben eine zeitnahe Umstellung zum Super-Vectoring mündlich angekündigt.

      Wie ich die Leistungsdaten zu bewerten habe, ist mir durchaus bewusst :)

      Grüße

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 2 Stunden

      @Laurin  

      Laurin

      Man unterstellt ihnen eine Zustimmung die er seines Wissens nicht gegeben hat. 

      Also ist im Prinzip die Auftragsbestätigung falsch. 

      Unter der promisse. 

      Dass er der reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt hat. 

      Wo er das sieht ist klar. 

      Er fragt aber. 

        

      >mir nicht bewusst ist, wann bzw. >wo ich einer reduzierten >Geschwindigkeit ausdrücklich

      >zugestimmt habe.

      Und das ist eine gute Frage. 

      Man unterstellt ihnen eine Zustimmung die er seines Wissens nicht gegeben hat. 

      Also ist im Prinzip die Auftragsbestätigung falsch. 

      Unter der promisse. 

      Dass er der reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt hat. 

      Man hätte zuerst vorher eine Auftragsänderungs Anfrage senden müssen .

      Wo er dann der reduzierten Geschwindigkeit

      Hätte ausdrücklich  zustimmen müssete.

      Aber in der Auftragsbestätigung steht ja wie vereinbart und das ist ja seine Frage wann wo wie.

      Und auf die Frage wenn irgendwann mehr möglich ist ob es automatisch hochgestuft wird. 

      Ganz klar.   Nein

      Da musst du selber immer wieder nachhaken.

      Laurin

      Man unterstellt ihnen eine Zustimmung die er seines Wissens nicht gegeben hat. 

      Also ist im Prinzip die Auftragsbestätigung falsch. 

      Unter der promisse. 

      Dass er der reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt hat. 

      Die Auftragsbestätigung ist ein verbindliches Angebot der Telekom. Das kann der Kunde annehmen (durch Stillschweigen) oder durch einen Widerruf (www.telekom.de/widerruf)ablehnen. 

      @Strys 

      Strys

      Handelt es sich um eine feste technische Begrenzung oder ggf. um eine vorübergehende Situation?

      Hallo zusammen,

      ich hoffe, ihr könnt mir einmal kurz bei meinem Auftrag weiterhelfen.

      Mir ist aufgefallen, dass die Leistungswerte aus dem Bestellprozess und die Angaben in der Vertragszusammenfassung / Auftragsbestätigung nicht ganz übereinstimmen.

      Zusätzlich steht in den Unterlagen der Satz:
      „Wie vereinbart, stellen wir Ihnen den Zugang aus technischen Gründen mit einer reduzierten Geschwindigkeit bereit.“

      Hier bin ich etwas unsicher, da mir nicht bewusst ist, wann bzw. wo ich einer reduzierten Geschwindigkeit ausdrücklich zugestimmt habe.

      Ich nutze einen TP-Link VX800v, der meines Wissens für VDSL-Supervectoring geeignet ist, daher sollte es an der Hardware eigentlich nicht liegen.

      Vielleicht könnt ihr mir kurz weiterhelfen und einmal prüfen:

      • Welche Geschwindigkeit ist für meinen Anschluss aktuell konkret hinterlegt?

      • Handelt es sich um eine feste technische Begrenzung oder ggf. um eine vorübergehende Situation?

      • Falls an meiner Adresse eine Umstellung geplant ist: Wird mein Anschluss automatisch auf die höhere Geschwindigkeit angepasst, sobald diese verfügbar ist?

      Mir geht es einfach darum, das Ganze besser zu verstehen und Klarheit zu haben, was zum Start tatsächlich bereitgestellt wird.

      Vielen Dank schon einmal für eure Unterstützung!

      Strys

      Handelt es sich um eine feste technische Begrenzung oder ggf. um eine vorübergehende Situation?

      Die 175 Mbit/s sind eine Rückfalloption des Tarif MagentaZuhause XL. Diese wird immer dann geschaltet, wenn 250 Mbit/s aufgrund der Leitungsdämpfung an der gewünschten Adresse technisch nicht möglich sind. Ansonsten wäre nur die Schaltung eines MagentaZuhause L möglich. 

      6

      von

      vor einer Stunde

      Laurin

      das vom Empfänger angenommen werden muss,

      Ja wir so gerne logisch denken. 

      Oder eine KI denken lassen. 

      Fragen wir mal eine KI nach:

      Ist es logisch dass eine Auftragsbestätigung die einen anderen Inhalt als der Auftrag enthält automatisch gültig wird.

      Antwort der KI. 

      Es ist
      nicht automatisch logisch oder rechtlich zwingend, dass eine Auftragsbestätigung, die inhaltlich von der Bestellung abweicht, gültig wird.
      Nach deutschem Recht (§ 150 Abs. 2 BGB) gilt eine inhaltlich abweichende Auftragsbestätigung grundsätzlich als Ablehnung des ursprünglichen Auftrags verbunden mit einem neuen Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot (die abweichende Bestätigung) explizit oder stillschweigend annimmt. 
      Hier sind die entscheidenden Aspekte:

          Abweichende Bestätigung als neues Angebot: Ändert der Auftragnehmer Preise, Mengen oder Lieferzeiten, hat der Kunde die Wahl, dieses Angebot anzunehmen (z.B. durch Schweigen bei Beginn der Leistung) oder abzulehnen.
          Ausnahme: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Zwischen Kaufleuten (B2B) kann Schweigen auf ein abweichendes Bestätigungsschreiben zur Gültigkeit führen.
              Wichtig: Dies gilt nicht, wenn die Abweichungen wesentlich sind oder der Absender den Inhalt bewusst verfälscht hat. Der Absender kann nicht darauf vertrauen, dass der Empfänger unzumutbare Änderungen akzeptiert.
          Beweislast: Der Absender der abweichenden Bestätigung muss beweisen, dass der Kunde den Änderungen zugestimmt hat, falls es zum Streit kommt.
          Verbraucher (B2C): Im Verhältnis zu Verbrauchern führt Schweigen auf abweichende Auftragsbestätigungen im Regelfall nicht zu einer Vertragsänderung. 

      Fazit: Eine abweichende Auftragsbestätigung wird nicht "automatisch" gültig, sondern stellt ein neues Vertragsangebot dar, das vom Empfänger angenommen werden muss, sofern nicht die strengen Regeln des kaufmännischen Bestätigungsschreibens greifen. 

      Laurin

      das vom Empfänger angenommen werden muss,

      Nein, das steht da nicht:

      Laurin

      Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot (die abweichende Bestätigung) explizit oder stillschweigend annimmt. 

      Ja wir so gerne logisch denken. 

      Oder eine KI denken lassen. 

      Fragen wir mal eine KI nach:

      Ist es logisch dass eine Auftragsbestätigung die einen anderen Inhalt als der Auftrag enthält automatisch gültig wird.

      Antwort der KI. 

      Es ist
      nicht automatisch logisch oder rechtlich zwingend, dass eine Auftragsbestätigung, die inhaltlich von der Bestellung abweicht, gültig wird.
      Nach deutschem Recht (§ 150 Abs. 2 BGB) gilt eine inhaltlich abweichende Auftragsbestätigung grundsätzlich als Ablehnung des ursprünglichen Auftrags verbunden mit einem neuen Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot (die abweichende Bestätigung) explizit oder stillschweigend annimmt. 
      Hier sind die entscheidenden Aspekte:

          Abweichende Bestätigung als neues Angebot: Ändert der Auftragnehmer Preise, Mengen oder Lieferzeiten, hat der Kunde die Wahl, dieses Angebot anzunehmen (z.B. durch Schweigen bei Beginn der Leistung) oder abzulehnen.
          Ausnahme: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Zwischen Kaufleuten (B2B) kann Schweigen auf ein abweichendes Bestätigungsschreiben zur Gültigkeit führen.
              Wichtig: Dies gilt nicht, wenn die Abweichungen wesentlich sind oder der Absender den Inhalt bewusst verfälscht hat. Der Absender kann nicht darauf vertrauen, dass der Empfänger unzumutbare Änderungen akzeptiert.
          Beweislast: Der Absender der abweichenden Bestätigung muss beweisen, dass der Kunde den Änderungen zugestimmt hat, falls es zum Streit kommt.
          Verbraucher (B2C): Im Verhältnis zu Verbrauchern führt Schweigen auf abweichende Auftragsbestätigungen im Regelfall nicht zu einer Vertragsänderung. 

      Fazit: Eine abweichende Auftragsbestätigung wird nicht "automatisch" gültig, sondern stellt ein neues Vertragsangebot dar, das vom Empfänger angenommen werden muss, sofern nicht die strengen Regeln des kaufmännischen Bestätigungsschreibens greifen. 

      Laurin

      Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot (die abweichende Bestätigung) explizit oder stillschweigend annimmt. 

      Und genau so ist es auch.

      Dass sich die KI wie oft selber widerspricht hast Du aber auch gelesen?

      von

      vor 49 Minuten

      Ja, du hast natürlich Recht. 

      Aber ist ja eh ein Streit um des Kaisers Bart.

      Du kannst mir glauben. 

      Ich sage immer die Wahrheit. 

      Ich bin ein Lügner.😎

      0

      von

      vor einer Minute

      Laurin

      Nach deutschem Recht (§ 150 Abs. 2 BGB) gilt eine inhaltlich abweichende Auftragsbestätigung grundsätzlich als Ablehnung des ursprünglichen Auftrags verbunden mit einem neuen Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot (die abweichende Bestätigung) explizit oder stillschweigend annimmt. 

      Da wir so gerne logisch denken. 

      Oder eine KI denken lassen. 

      Fragen wir mal eine KI nach:

      Ist es logisch dass eine Auftragsbestätigung die einen anderen Inhalt als der Auftrag enthält automatisch gültig wird.

      Antwort der KI. 

      Es ist
      nicht automatisch logisch oder rechtlich zwingend, dass eine Auftragsbestätigung, die inhaltlich von der Bestellung abweicht, gültig wird.
      Nach deutschem Recht (§ 150 Abs. 2 BGB) gilt eine inhaltlich abweichende Auftragsbestätigung grundsätzlich als Ablehnung des ursprünglichen Auftrags verbunden mit einem neuen Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot (die abweichende Bestätigung) explizit oder stillschweigend annimmt. 
      Hier sind die entscheidenden Aspekte:

          Abweichende Bestätigung als neues Angebot: Ändert der Auftragnehmer Preise, Mengen oder Lieferzeiten, hat der Kunde die Wahl, dieses Angebot anzunehmen (z.B. durch Schweigen bei Beginn der Leistung) oder abzulehnen.
          Ausnahme: Kaufmännisches Bestätigungsschreiben: Zwischen Kaufleuten (B2B) kann Schweigen auf ein abweichendes Bestätigungsschreiben zur Gültigkeit führen.
              Wichtig: Dies gilt nicht, wenn die Abweichungen wesentlich sind oder der Absender den Inhalt bewusst verfälscht hat. Der Absender kann nicht darauf vertrauen, dass der Empfänger unzumutbare Änderungen akzeptiert.
          Beweislast: Der Absender der abweichenden Bestätigung muss beweisen, dass der Kunde den Änderungen zugestimmt hat, falls es zum Streit kommt.
          Verbraucher (B2C): Im Verhältnis zu Verbrauchern führt Schweigen auf abweichende Auftragsbestätigungen im Regelfall nicht zu einer Vertragsänderung. 

      Fazit: Eine abweichende Auftragsbestätigung wird nicht "automatisch" gültig, sondern stellt ein neues Vertragsangebot dar, das vom Empfänger angenommen werden muss, sofern nicht die strengen Regeln des kaufmännischen Bestätigungsschreibens greifen. 

      Laurin

      Nach deutschem Recht (§ 150 Abs. 2 BGB) gilt eine inhaltlich abweichende Auftragsbestätigung grundsätzlich als Ablehnung des ursprünglichen Auftrags verbunden mit einem neuen Vertragsangebot. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde dieses neue Angebot (die abweichende Bestätigung) explizit oder stillschweigend annimmt. 

      @Laurin  

      Nichts anderes habe ich geschrieben. 

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