Gelöst

Mail mit der Aufforderung, Vertragsdaten anzupassen

vor einem Monat

Hallo, 

ich habe gestern eine Mail bekommen mit dem Betreff "Ihre Vertragsdaten müssen angepasst werden".

Die Begründung dafür ist, dass mein Mann und ich beide als Vertragspartner eingetragen sind, jedoch nur ein Geburtsdatum hinterlegt wäre.

Ich soll ein beigefügtes 3-seitiges Formular ausfüllen und von beiden unterschrieben zurücksenden. Unter anderem werden in dem Formular auch Bankdaten abgefragt, obwohl diese der Telekom schon seit Jahrzehnten vorliegen.

Ich bin mir nicht sicher, ob diese Mail echt ist und möchte auf keinen Fall solche Angaben machen.

Kennt sich jemand mit dieser Sache aus?

Vielen Dank im Voraus!

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vor einem Tag

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Gelöschter Nutzer

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    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor einem Monat

      Hallo @Sommerfeld

       

      vielen Dank für die Anfrage. 

      Ich kann dich beruhigen - die E-Mail ist berechtigt.😊

      In der Vergangenheit wurden im Festnetz-Bereich oft zwei Personen gemeinsam als Vertragspartner eingetragen - zum Beispiel Eheleute. 

      Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Vertragsdaten jedoch eindeutig einer einzelnen Person zugeordnet sein. Diese Anforderungen ergeben sich aus dem Telekommunikationsgesetz (§ 172 TKG ) sowie aus der Datenschutz-Grundverordnung (Art. 5 DSGVO).

      Bitte fülle das Formular aus, damit wir die Vertragspartneränderung durchführen können.

      Wenn du noch Fragen hast, melde dich jederzeit gerne. 

      Beste Grüße

      Jenny

      2

      von

      vor einem Tag

      Ich habe das gleiche Problem.

      Seit 20 Jahren (oder länger) sind wir als Eheleute eingetragen und jetzt soll das auf einmal ein Problem sein?!

      Der Verweis auf §172 TKG und Art. 5 DSGVO ist unzutreffend! In beiden Paragrafen/Absätzen ist es nicht bestimmt, dass Eheleute nicht als Vertragspartner geführt werden können oder dürfen. Es heißt lediglich in § 172 TKG "4. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum" wobei dieser Punkt unklar formuliert ist. "Natürliche Personen" = plural, "deren Geburtsdatum" könnte als singular verstanden werden. Die DSGV sagt dazu gar nichts!

      Da gibt es eine ganz einfache Lösung: Die Geburtsdaten beider Eheleute werden erfasst und schon sind wir gesetzeskonform.

      Also: Im Zweifel würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.

      Jedenfalls wird meine Frau das Formular NICHT unterschreiben, weil sie damit nicht einverstanden ist und das diskriminierend findet. Ich sehe das genau so.

      Grüße Peter

      Übrigens: Das Girokonto von dem die Telekom seit Jahrzehnten abbucht lautet auch auf Eheleute. Die Bank (Volksbank) ist derart flexibel, dass über das Konto sowohl einzeln, als auch gemeinsam verfügt werden kann. Geht doch!

      Gerade im fortgeschrittenen Alter ist es wichtig, dass beide Eheleute gleichberechtigt Vertragsgeschäfte wahrnehmen können, ohne dass im Todesfall eines Ehepartners der andere erst mal einen Erbschein beantragen muss, etc. um selbstverständliche Dienstleistungen weiterhin in Anspruch zu nehmen oder zu kündigen.

      0

      von

      vor einem Tag

      Hasl

      Also: Im Zweifel würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.

      Jedenfalls wird meine Frau das Formular NICHT unterschreiben, weil sie damit nicht einverstanden ist und das diskriminierend findet. Ich sehe das genau so.

      Grüße Peter

      Ich habe das gleiche Problem.

      Seit 20 Jahren (oder länger) sind wir als Eheleute eingetragen und jetzt soll das auf einmal ein Problem sein?!

      Der Verweis auf §172 TKG und Art. 5 DSGVO ist unzutreffend! In beiden Paragrafen/Absätzen ist es nicht bestimmt, dass Eheleute nicht als Vertragspartner geführt werden können oder dürfen. Es heißt lediglich in § 172 TKG "4. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum" wobei dieser Punkt unklar formuliert ist. "Natürliche Personen" = plural, "deren Geburtsdatum" könnte als singular verstanden werden. Die DSGV sagt dazu gar nichts!

      Da gibt es eine ganz einfache Lösung: Die Geburtsdaten beider Eheleute werden erfasst und schon sind wir gesetzeskonform.

      Also: Im Zweifel würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.

      Jedenfalls wird meine Frau das Formular NICHT unterschreiben, weil sie damit nicht einverstanden ist und das diskriminierend findet. Ich sehe das genau so.

      Grüße Peter

      Hasl

      Also: Im Zweifel würde ich es auf eine Klage ankommen lassen.

      Jedenfalls wird meine Frau das Formular NICHT unterschreiben, weil sie damit nicht einverstanden ist und das diskriminierend findet. Ich sehe das genau so.

      Grüße Peter

      Danke für die Info, auch wenn die uns Kunden recht wenig interessiert.

      Wenn du die Zeit und die Muße hast dich dagegen zu sträuben dann ist das deine freie Entscheidung...

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

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