Gelöst
Massive Verzögerung Glasfaser-Ausbau – Bitte um Kulanz-Lösung für Übergangszeit
vor 2 Tagen
Hallo Telekom-hilft-Team,
ich habe im Juli 2024 meinen Glasfaser-300-Vertrag abgeschlossen. Bis heute ist der Ausbau jedoch leider nicht erfolgt. Aktuell bin ich daher gezwungen, seit über 800 Tagen noch immer den alten MagentaZuhause L (100/40) zu nutzen.
Da im damals beauftragen Glasfasertarif die Festnetz-zu-Mobilfunk-Flatrate ja bereits standardmäßig enthalten wäre, ich nun aber unverschuldet auf der alten Leitung festsitze, suche ich nach einer fairen Kulanzlösung für die extrem lange Wartezeit.
Laut dem Kundencenter wäre an meiner Adresse technisch sowohl MagentaZuhause XL (250 Mbit/s) als auch Hybrid XXL (500 Mbit/s) möglich. Da ich mein eigenes Gerät beibehalten möchte, ist die Hybrid-Option für mich nicht passend.
Wäre es möglich, meinen aktuellen DSL-Anschluss als Entschädigung für die Wartezeit kostenlos auf das Profil MagentaZuhause XL (250 Mbit/s) hochzustufen (zum Preis meines jetzigen L-Tarifs)? Damit hätte ich den versprochenen Schutz für Telefonate vom Festnetz ins Mobilfunknetz und gleichzeitig einen angemessenen Trostpflaster-Speed, bis das Glasfaserkabel endlich liegt.
Ich würde mich über eine positive Rückmeldung und ein faires Angebot sehr freuen.
Viele Grüße
M. Fleischer
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vor einem Tag
Zum rechtlichen Hintergrund für alle Mitleser: Laut dem aktuellen BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 41/25) beginnt die Mindestlaufzeit von Glasfaserverträgen mit dem Tag des Vertragsschlusses und darf nicht durch Bauverzögerungen künstlich verlängert werden.
@Jumpignon
Danke für deine Frage, die Antwort ist ganz Einfach: Weil hier eben bereits ein Vertrag mit der Telekom zugrunde liegt, dessen zugesicherte Leistung bis heute nicht erbracht wird!
Ach Mensch .. du hättest doch wenigstens mal lesen können was im Urteil steht und worum es da ging.
Keine Ahnung von den Verträgen, die du abgeschlossen hast haben aber rumblubbern und Aktenzeichen werfen.
Fangen wir schonmal damit an, dass das Urteil nicht gegen die Telekom erging und der Gesetzgeber auch noch nichts geändert hat.
Dann trifft das auf die 2 Verträge die du schon abgeschlossen hast, so nicht einmal zu.
Und der 3. Vertrag den du noch abschließen wirst, auch schonmal garnicht.
Was die Telekom nach dem Urteil macht, ist den 2. Vertrag aufheben lassen, wenn der Ausbau schon länger als 2 Jahre dauert.
An deinem Magenta Zuhause L ändert sich dadurch überhaupt nix.
a mir wesentliche Leistungsbestandteile des Zieltarifs (wie etwa die Mobilfunk-Flatrate) vorenthalten werden
@Jumpignon
Danke für deine Frage, die Antwort ist ganz Einfach: Weil hier eben bereits ein Vertrag mit der Telekom zugrunde liegt, dessen zugesicherte Leistung bis heute nicht erbracht wird!
Wird sie doch nicht? Sie ist bisher nicht geschuldet. Und du hattest doch jetzt schon über 800 Tage Zeit, einfach die Festnetz zu Mobil Flat zu buchen? Also komm .. das zieht nicht.
Hinweis:
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