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Massive Verzögerung Glasfaser-Ausbau – Bitte um Kulanz-Lösung für Übergangszeit

vor 2 Tagen

Hallo Telekom-hilft-Team,

ich habe im Juli 2024 meinen Glasfaser-300-Vertrag abgeschlossen. Bis heute ist der Ausbau jedoch leider  nicht erfolgt. Aktuell bin ich daher gezwungen, seit über 800 Tagen noch immer den alten MagentaZuhause L (100/40) zu nutzen.

Da im damals beauftragen Glasfasertarif die Festnetz-zu-Mobilfunk-Flatrate ja bereits standardmäßig enthalten wäre, ich nun aber unverschuldet auf der alten Leitung festsitze, suche ich nach einer fairen Kulanzlösung für die extrem lange Wartezeit.

Laut dem Kundencenter wäre an meiner Adresse technisch sowohl MagentaZuhause XL (250 Mbit/s) als auch Hybrid XXL (500 Mbit/s) möglich. Da ich mein eigenes Gerät beibehalten möchte, ist die Hybrid-Option für mich nicht passend.

Wäre es möglich, meinen aktuellen DSL-Anschluss als Entschädigung für die Wartezeit kostenlos auf das Profil MagentaZuhause XL (250 Mbit/s) hochzustufen (zum Preis meines jetzigen L-Tarifs)? Damit hätte ich den versprochenen Schutz für Telefonate vom Festnetz ins Mobilfunknetz und gleichzeitig einen angemessenen Trostpflaster-Speed, bis das Glasfaserkabel endlich liegt.

Ich würde mich über eine positive Rückmeldung und ein faires Angebot sehr freuen.

Viele Grüße

M. Fleischer

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      vor einem Tag

      M.Butcher

      Zum rechtlichen Hintergrund für alle Mitleser: Laut dem aktuellen BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 41/25) beginnt die Mindestlaufzeit von Glasfaserverträgen mit dem Tag des Vertragsschlusses und darf nicht durch Bauverzögerungen künstlich verlängert werden.

      @Jumpignon 

      Danke für deine Frage, die Antwort ist ganz Einfach: Weil hier eben bereits ein Vertrag mit der Telekom zugrunde liegt, dessen zugesicherte Leistung bis heute nicht erbracht wird!

      Zum rechtlichen Hintergrund für alle Mitleser: Laut dem aktuellen BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 41/25) beginnt die Mindestlaufzeit von Glasfaserverträgen mit dem Tag des Vertragsschlusses und darf nicht durch Bauverzögerungen künstlich verlängert werden.
      Da mein Vertrag aus dem Juli 2024 stammt und die 24 Monate somit bereits abgelaufen sind, befinde ich mich rechtlich in einer monatlichen Kündigungsfrist für den ungebauten Anschluss. Ich möchte den Vertrag aber gar nicht stornieren, sondern suche im Sinne von § 56 TKG (Kundenschutz und vertragliche Leistungen) nach einer fairen, partnerschaftlichen Kulanzregelung für die Übergangszeit, da mir wesentliche Leistungsbestandteile des Zieltarifs (wie etwa die Mobilfunk-Flatrate) vorenthalten werden. Ich denke, nach über 800 Tagen Wartezeit ist diese Anfrage absolut im Rahmen eines guten Kundenservice.
      VG
      M.Butcher

      Zum rechtlichen Hintergrund für alle Mitleser: Laut dem aktuellen BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 41/25) beginnt die Mindestlaufzeit von Glasfaserverträgen mit dem Tag des Vertragsschlusses und darf nicht durch Bauverzögerungen künstlich verlängert werden.

      Ach Mensch .. du hättest doch wenigstens mal lesen können was im Urteil steht und worum es da ging. 

      Keine Ahnung von den Verträgen, die du abgeschlossen hast haben aber rumblubbern und Aktenzeichen werfen. 

      Fangen wir schonmal damit an, dass das Urteil nicht gegen die Telekom erging und der Gesetzgeber auch noch nichts geändert hat.

      Dann trifft das auf die 2 Verträge die du schon abgeschlossen hast, so nicht einmal zu.

      Und der 3. Vertrag den du noch abschließen wirst, auch schonmal garnicht. 

      • Dein Magenta Zuhause L ist VÖLLIG losgelöst vom Ausbau und vom Glasfasertarif. Es gibt nur die Vereinbarung, dass du jederzeit von diesen zu einem Glasfasertarif wechseln kannst. So wie das jeder andere Bestandskunde auch kann. 
      • Dann hast du noch einen Vertrag über den Ausbau abgeschlossen, also dass die Telekom in Vorleistung geht und sich um die Erschließung mit Glasfaser kümmert. Im Gegenzug wirst du dann einen Glasfasertarif abschließen, bestenfalls den damals vereinbarten Tarif. (wenn es den noch gibt)
      • Mit der letzten Terminvereinbarung zum Glasfaserausbau findest erst die finale Beauftragung des dann gültigen Glasfasertarifs statt. Von deinem Glasfaser Tarif hat noch kein einziger Tag Laufzeit begonnen. Das BGH Urteil ließ sich hier nicht einmal anwenden. 

      Was die Telekom nach dem Urteil macht, ist den 2. Vertrag aufheben lassen, wenn der Ausbau schon länger als 2 Jahre dauert. 

      An deinem Magenta Zuhause L ändert sich dadurch überhaupt nix. 

      M.Butcher

      a mir wesentliche Leistungsbestandteile des Zieltarifs (wie etwa die Mobilfunk-Flatrate) vorenthalten werden

      @Jumpignon 

      Danke für deine Frage, die Antwort ist ganz Einfach: Weil hier eben bereits ein Vertrag mit der Telekom zugrunde liegt, dessen zugesicherte Leistung bis heute nicht erbracht wird!

      Zum rechtlichen Hintergrund für alle Mitleser: Laut dem aktuellen BGH-Urteil vom 08.01.2026 (Az. III ZR 41/25) beginnt die Mindestlaufzeit von Glasfaserverträgen mit dem Tag des Vertragsschlusses und darf nicht durch Bauverzögerungen künstlich verlängert werden.
      Da mein Vertrag aus dem Juli 2024 stammt und die 24 Monate somit bereits abgelaufen sind, befinde ich mich rechtlich in einer monatlichen Kündigungsfrist für den ungebauten Anschluss. Ich möchte den Vertrag aber gar nicht stornieren, sondern suche im Sinne von § 56 TKG (Kundenschutz und vertragliche Leistungen) nach einer fairen, partnerschaftlichen Kulanzregelung für die Übergangszeit, da mir wesentliche Leistungsbestandteile des Zieltarifs (wie etwa die Mobilfunk-Flatrate) vorenthalten werden. Ich denke, nach über 800 Tagen Wartezeit ist diese Anfrage absolut im Rahmen eines guten Kundenservice.
      VG
      M.Butcher

      a mir wesentliche Leistungsbestandteile des Zieltarifs (wie etwa die Mobilfunk-Flatrate) vorenthalten werden

      Wird sie doch nicht? Sie ist bisher nicht geschuldet. Und du hattest doch jetzt schon über 800 Tage Zeit, einfach die Festnetz zu Mobil Flat zu buchen? Also komm .. das zieht nicht. 

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