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Media-Receiver wird vor Vertragsbeginn und nach Vertragsende berechnet
vor 3 Jahren
Ich fasse hier mal zwei unabhängige Fälle zusammen, die aber in ganz ähnliche Richtungen gehen. Beide so erlebt. Bei einem hätte ich gesagt, nun, vielleicht ein Versehen. Aber hier wittere ich ein System.
1. Vertrag zum 15. des Monats gekündigt. Media Receiver am 20. in die Packstation gesteckt, ging am 21. bei der Telekom ein. In der Abschlussrechnung wird er bis zum 26. berechnet(*).
2. Neuer Vertrag beginnt zum 15. des Monats. Media Receiver wird ab 8. des Monats berechnet.
Auf meine Frage zu 1 habe ich schon eine Antwort bekommen:
> "Mit Ihrer Rechnung hat also alles seine Richtigkeit. [...] Uns ist bewusst, dass wir dieses Mal auf keinen gemeinsamen Nenner kommen - wir hoffen, dass Sie unsere Position in dieser Frage nachvollziehen können."
Wenn mir das jemand erzählen würde, wäre meine erste Antwort "Verbraucherzentrale". Oder sehe ich das zu eng? Darf die Telekom den Receiver weiterberechnen, wenn ich ihn innerhalb einer gängigen Frist (<1 Woche) zurücksende? Darf sie dann auch ihre eigene Bearbeitungszeit berechnen? Und vor allem, darf die Telekom die Woche *vor* Vertragsbeginn auch berechnen? Was, wenn sie den Receiver 3 Monate vor Vertragsbeginn verschickt? Wo ist da die Grenze?
(*) Das ist schon die Rechnungskorrektur - zuerst wurde er bis zum Letzten des Folgemonats berechnet, dann mit der nächsten Rechnung ab dem 27. des ersten Monats erstattet.
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KarstenS5
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 3 Jahren
Mietgeräte sind unabhängig von gebuchten Tarifen. Es gibt keine direkte Verbindung zwischen beiden. Die Telekom weiß noch nicht einmal welches Mietgerät zu welchen Vertrag gehört, sondern sie konfigurieren sich entsprechend der aktuellen Verbindung.
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bersbersbers
Antwort
von
KarstenS5
vor 3 Jahren
Jo! "Media Receiver 401 weiß - 15. des Monats"
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Ludwig II
Community Guide
vor 3 Jahren
Die "Grenze" bestimmt der Kunde mit seiner Bestellung für das Mietgerät.
Wie schon mehrfach geschrieben wurde, hat der Service-Vertrag für ein Mietgerät nichts mit dem Tarifvertrag zu tun.
Um ein Gerät zu mieten, muß man nicht Tarifvertragskunde sein.
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