Mein Vater ist im März verstorben, trotzdem gibt es weiter Rechnungen und Mahnungen
vor 5 Stunden
Da man nun auch, netterweise, die E-Mail Adresse nachlass@telekom.de abgeschaltet hat (warum eigentlich?) Versuche ich jetzt hier mein Glück.
Was Ihr den Hinterbliebenen zumutet geht echt unter die Gürtellinie.
Aber was soll man von der Telekom schon erwarten?
Kundennummer: ***
Buchungskonto: *****
Widerspruch gegen Mahnungen und Bitte um rückwirkende Vertragsbeendigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit teile ich Ihnen mit, dass mein Vater, Heinz G***(Name sollte aus der Kundennummer hervorgehen), am 16. März 2025 verstorben ist.
Die Sterbeurkunde lege ich diesem Schreiben in Kopie bei. (kann ich übersenden / anhängen hier?)
Ich habe erst Ende September 2025 Zugang zu seinen Unterlagen und Konten erhalten und konnte daher den Telekom-Vertrag erst jetzt bearbeiten.
1. Bitte um Vertragsbeendigung und Korrektur der Forderungen
Ich bitte Sie, sämtliche bestehenden Verträge auf den Namen des Verstorbenen rückwirkend zum Todestag zu beenden und alle Rechnungen und Mahngebühren, die sich auf Zeiträume nach dem Todestag beziehen, zu stornieren.
Sollten Forderungen für Zeiträume vor dem Todestag offen sein, bitte ich um eine detaillierte Aufstellung, damit diese im Rahmen der Nachlassabwicklung geprüft werden können.
2. Rechtliche Grundlage
Gemäß
- § 314 BGB gewährt ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund, wozu der Tod des Vertragspartners zählt.
- Eine Fortführung des Vertrages nach dem Tod widerspricht dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB), insbesondere wenn eine Sterbeurkunde vorgelegt wurde.
- Eine persönliche Haftung meinerseits besteht nicht, solange keine ausdrückliche Annahme der Erbschaft erfolgt ist (§ 1967 BGB).
Diese Rechtsauffassung wird durch mehrere Gerichtsentscheidungen bestätigt, u. a.:
- BGH, Urteil vom 28.02.2013 – III ZR 231/12 (Dauerschuldverhältnis kann bei Tod des Vertragspartners beendet werden).
- LG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.2018 – 12 O 74/17 (Tod des Kunden berechtigt zur fristlosen Vertragsauflösung).
- AG Hamburg, Urteil vom 15.06.2016 – 20a C 375/15 (Mahnungen nach Vorlage einer Sterbeurkunde sind unzulässig, Verstoß gegen § 242 BGB).
3. Weitere Bitte
Ich bitte daher um:
- Bestätigung des Eingangs dieses Schreibens,
- Beendigung des Vertrags rückwirkend zum Todestag,
- Löschung oder Stornierung aller nachträglichen Mahnverfahren,
- Übersendung einer aktualisierten Abrechnung.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis in dieser Angelegenheit.
104
0
15
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
747
0
2
505
0
4
330
0
5
858
0
3
Beliebte Tags letzte 7 Tage
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Informieren Sie sich über unsere aktuellen Internet-Angebote.
vor 5 Stunden
@Verstorbener Günter
In diesem Forum sind keine rechtsverbindliche Kündigungen möglich.
Ich habe so etwas immer per Post nach Bonn geschickt, zuletzt im Februar 2024, im März drauf war alles erledigt.
Rückwirkend wird da nichts gehn wenn ihr den Vertrag erst jetzt kündigt.
0
vor 5 Stunden
Zuallererst einmal nachträglich mein Beileid.
Die sensiblen Daten hab ich mal entfernt, bitte den Datenschutz beachten da ihr hier in einem öffentlichen Forum schreibt.
Macht es euch nicht zu kompliziert, die Telekom hat für so was ein einfaches Formular wo ihr den Vertrag kündigen könnt, einfach hier entlang:
Kündigung Festnetz | Telekom Hilfe
Einfach "Kündigung im Sterbefall" auswählen, Daten angeben, Sterbeurkunde hochladen und absenden
0
vor 5 Stunden
@Verstorbener Günter Zunächst unser alle (weltweites ?) Beileid. Du hast nämlich trotz deutlicher Warnung jede Menge persönlicher Daten öffenlich gemacht.
Offensichtlich leidest Du auch nach mehr als 6 Monaten noch unter großem Schmerz, sonst hättest Du bei einem so einfachen Sachverhalt nicht gleich die Paragrafenkeule rausgeholt.
Natürlich gibt es noch Rechnungen / Belastungen, wenn Du die Kündigung wg. Todesfall erst im September bearbeitet hast. Und ein Vertrag läuft eben bis zur Kündigung weiter, woher soll die Telekom von den besonderen Umständen wissen?
Vielleicht gibt es ja eine Kulanzregelung, dazu hier bitte auf die Teamies warten.
0
vor 5 Stunden
Hallo @Verstorbener Günter
Entferne mal bitte schnellstens alle persönlichen Daten (wie Namen, Kundennummern etc) in deinem Beitrag und Trage sie im Profil ein.
0
vor 4 Stunden
Erst einmal Danke für die Beileidswünsche.
Ein Formular habe ich bereits genutzt, interessiert bei der Telekom aber augenscheinlich niemand.
Es kommen nur Mahungen.
Sterbeurkunde wurde bereits übermittel mit dem Formular.
Und nun?
Bin ich genauso weit wie vorher.
Überall anders geht es, sei es Strom, Versicherung etc.
Nur die Telekom mal wieder brät eien Extrawurst.
Deshalb mein Ärger.
Bin ja auch scheinbar nicht der Einzige!
Anstatt kulant in einem solchen Fall zu handeln, kämft der "Riese" um jeden Cent vom Verstorbenen oder seinen Erben.
Ich finde das einfach schlicht und ergreifend abartig.
Und wenn das alles so einfach wäre, dann wäre es ja auch erledigt.
Steht und fällt wohl tatsächlich mit dem Mitarbeiter, der so eine Nachricht bearbeitet.
Achja, der "Knaller" war, dass man mich nachzusenden der Sterbeurkunde noch mit dem Namen meines Vaters angesprochen hat.
Sagt echt alles über den bearbeitenden Mitarbeiter aus....
Und was heißt hier eigentlich "nach 6 Monaten immer noch...."
Hat die Trauer um einen geliebten Menschen eine Haltwertzeit?
Langsam verstehe ich, warum unsere Gesellschaft so ist, wie sie ist!
0
10
von
vor 4 Stunden
@Verstorbener Günter
Ohne Legitimierung am Telefon geht hier im Forum nichts.
Also bitte eine Rufnummer hinterlegen, über die du erreichbar bist.
Und ab von deinem Problem ist es bei Telefonanschlüssen auch manchmal von den Angehörigen erwünscht, dass der Anschluss weiter besteht und erst zum Ende der Haushaltsauflösung und Übergabe der Wohnung an den Vermieter beendet wird.
von
vor 4 Stunden
Langsam verstehe ich, warum unsere Gesellschaft so ist, wie sie ist!
Erst einmal Danke für die Beileidswünsche.
Ein Formular habe ich bereits genutzt, interessiert bei der Telekom aber augenscheinlich niemand.
Es kommen nur Mahungen.
Sterbeurkunde wurde bereits übermittel mit dem Formular.
Und nun?
Bin ich genauso weit wie vorher.
Überall anders geht es, sei es Strom, Versicherung etc.
Nur die Telekom mal wieder brät eien Extrawurst.
Deshalb mein Ärger.
Bin ja auch scheinbar nicht der Einzige!
Anstatt kulant in einem solchen Fall zu handeln, kämft der "Riese" um jeden Cent vom Verstorbenen oder seinen Erben.
Ich finde das einfach schlicht und ergreifend abartig.
Und wenn das alles so einfach wäre, dann wäre es ja auch erledigt.
Steht und fällt wohl tatsächlich mit dem Mitarbeiter, der so eine Nachricht bearbeitet.
Achja, der "Knaller" war, dass man mich nachzusenden der Sterbeurkunde noch mit dem Namen meines Vaters angesprochen hat.
Sagt echt alles über den bearbeitenden Mitarbeiter aus....
Und was heißt hier eigentlich "nach 6 Monaten immer noch...."
Hat die Trauer um einen geliebten Menschen eine Haltwertzeit?
Langsam verstehe ich, warum unsere Gesellschaft so ist, wie sie ist!
Wie passt Dein Eingangsbeitrag dazu?
von
vor 3 Stunden
weil sich die rechtliche Lage dann doch etwas anders verhält, wie hier dargestellt.
Vielen Dank!
Das verlinkte Formular hatte ich bereits genutzt, daraufhin einen pietätlosen Brief, natürlich an den Verstorbenen gerichtet, erhalten wo die Kündigung zu Ende Oktober 2025 bestätigt wird.
Das Ganze geht natürlich nicht kulant....
Die von mir verlinkten §§ und Urteile sind keine Keule, sondern eine Reaktion auf das Schreiben der Telekom, weil sich die rechtliche Lage dann doch etwas anders verhält, wie hier dargestellt.
Ich hätte deine Antwort sehr gern schriftlich, ich hinterlege meine e-mail adresse, falls möglich.
Ansonsten ist glaube ich die Mailadresse meine Vaters noch hinterlegt. Auf diese habe ich aktuell wieder Zugang.
Danke in Voraus.
Eigentlich ist die klar:
Wenn Du das Erbe ausschlägst, bist Du nicht der Rechtsnachfolger. Dann brauchst Du nichts zahlen, kannst aber auch nicht Kündigen.
Wenn Du das Erbe annimmst Bist Du Rechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten.
Pflicht: Verträge bedienen, Rechnungen zahlen bis zum Vorlegen der Sterbeurekunde
Rechte: danach zu kündigen.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von