Gelöst

Mietgerät kündigen , Überlassungsgebühr , ablösen, Restbetrag

vor einem Jahr

Hallo Community,

 

Wir mieten seid 2 Jahren den Speedport Pro Plus und nutzen diesen mit einer LTE Sim Karte.

 

Ich möchte nach das Gerät zur Miete kündigen,  da nur 12 Monate Laufzeit .

 

Nun netten wir es wie gesagt schon mehr als 2 Jahre . 

 

Besteht die Möglichkeit,  das Gerät zu behalten nach Kündigung ? Gegen eine Art Überlassungsgebühr? 

 

Bei anderen Anbietern gibt es das. Es wird zurückverlangt,  Retoureunterlagen verschickt etc aber die Kunden welche es nicht zurückschicken,  bekommen dann eine Art Überlassungsgebühr von einem Restbetrag oder ungefähren Restwert in Rechnung gestellt.  

 

Ähnlich verhielt es sich zB auch mit einem Speedport WLAN verstärker.  Habe ihn gekündigt und sollte ihn zurückschicken,  als ich dies nicht tat, konnte ich ihn behalten weil er zu "alt" war. Allerdings ist der Pro Plus ja nicht wirklich alt oder ?

 

Kann jemand dazu ne sichere Aussage treffen? 

 

Liebe Grüße Nadine 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor einem Jahr

    @Medinaminadine  schrieb:
    Besteht die Möglichkeit,  das Gerät zu behalten nach Kündigung ? Gegen eine Art Überlassungsgebühr? 

    Nein, Mietgeräte kann man nicht kaufen.

     

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  • vor einem Jahr

    Mietgeräte müßen zurückgesendet werden.

     

    Wird es nicht zurückgesendet, wird eine Summe gefordert;

    aber selbst dann, bleibt es Eigentum der Telekom.

    0

  • vor einem Jahr

    @Medinaminadine 

     

    Man muss unterscheiden zwischen Besitz und Eigentum. Eine Mietsache geht hier nie in dein Eigentum über, außer der Eigentümer überlässt es dir.

     

    Auch nach Zahlung eines Schadenersatzes wegen Nichtrücksendung wird die Mietsache NICHT dein Eigentum. Ein Weiterbesitz wäre eine Straftat, Unterschlagung, eine Veräußerung Hehlerei.

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