Mietgerät nach Vertragskündigung nutzen

vor einem Tag

Hallo,

ich würde das Mietgerät SpeedHome Wifi nach Vertragskündigung (Laufzeit 2020-2026) gerne behalten und weiterhin nutzen.

Ist das möglich?

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von Sherlocka am 22.02.2026 12:14 eskaliert.

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Gelöschter Nutzer

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    • vor einem Tag

      Nein, Mietgeräte sind das Eigentum des Vermieters und müssen entsprechend auch nach der Kündigung des Mietverhältnisses zurückgegeben werden

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    • vor einem Tag

      @CobraCane 

      ich vermute, dass der Festnetzvertrag gekündigt ist oder wird, und es ihm um den extra Mietvertrag der Geräte geht. Also dass es nicht darum ginge, den Mietvertrag der SHWiFis zu kündigen und dann nicht vetragsgemäß nicht zurück zu geben.

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      1

      von

      vor einem Tag

      @Sherlocka 

      Ich schreibe nur dass wenn ein Mietvertrag beendet ist dass das es zurückgeben werden muss.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Tag

      Genau so ist es.

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      von

      vor einem Tag

      Was ist denn genau so, dass du das Gerät zurückgeben musst wenn du den Mietvertrag beendest oder dass du den Mietvertrag weiter fortführen kannst unabhängig vom Festnetzvertrag?

      Ja, beides ist so...

      von

      vor einem Tag

      sino62
      Genau so ist es.

      Genau so ist es.

      sino62

      Genau so ist es.

      Der Mietvertrag für Geräte ist eigenständig und hat mit dem Tarifvertrag für den Internetanschluss nichts zu tun.

      Wenn du den Geräte-Mietvertrag nicht kündigst und weiterhin bezahlst, kannst du die Geräte natürlich auch weiterhin verwenden.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Tag

      ich habe deinen Thread zu "Festnetz & Internet" verschoben. In dem Bereich geht es auch um Geräte wie ShWiFi s, und dieser Bereich wird von den zuständigen Teamies betreut. 

      0

    • vor einem Tag

      Ich habe nur den Festnetz-Vertrag gekündigt und bekam im Anschluß die Info das Mietgerät zurückzusenden.

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      von

      vor einem Tag

      Sherlocka

      womöglich könnte die unerwünschte Mietkündigung ein Teamie wieder rückgängig machen?

      @sino62 

      womöglich könnte die unerwünschte Mietkündigung ein Teamie wieder rückgängig machen?

      Sherlocka

      womöglich könnte die unerwünschte Mietkündigung ein Teamie wieder rückgängig machen?

      da muss doch nichts rückgängig gemacht werden, so lange man die Mietgeräte behält und nicht zurücksendet läuft der Vertrag einfach weiter.

      0

      von

      vor einem Tag

      Florian Sa.

      Rückrufnummer in deinem Profil

      Hallo @sino62,

       

      vielen Dank für deinen ersten Beitrag in unserer Telekom hilft Community.

       

      Klären wir gerne. Hinterlege bitte für uns deine Rückrufnummer in deinem Profil (oben rechts) und gib uns einfach Bescheid, wann ein Rückruf für dich am besten passt. 

       

      Besten Dank und Grüße
      Florian

      Florian Sa.

      Rückrufnummer in deinem Profil

      Rückrufnummer kann im Profil nicht gespeichert werden.

      0

      von

      vor einem Tag

      Hallo @sino62,

       

      geh bitte über „Meine Einstellungen“ (oben rechts über dein Profilbild) dann auf „Kundendaten für den Kundenservice“. Aktiviere dort bitte die Einwilligung zur Datennutzung.

       

      Viele Grüße
      Florian

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einem Tag

      Hat leider nicht funktioniert, 

      siehe Anhang 

      IMG_4273.jpeg

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      von

      vor einem Tag

      Trage halt die Kundennummer und die Rückrufnummer ein

      0

      von

      vor einem Tag

      Hallo @sino62,

       

      danke für Ihre Nachricht 💐. Ich freue mich, dass Sie Ihre Miet-Hardware nach Vertragskündigung des Festnetz-Anschlusses weiterhin nutzten möchten. 

       

      Im Falle einer Anschluss-Kündigung wird die Miet-Hardware nicht automatisch mit gekündigt. 
      Deshalb haben Sie vermutlich mit Ihrer Kündigungsbestätigung Ihres Festnetz-Anschlusses die Information zur Miet-Hardware erhalten. 

       

      Noch eine Info an alle Mitlesenden: 
      Grundsätzlich sind bei Vertragskündigungen zwei Möglichkeiten denkbar. 

       

      Möglichkeit 1:
      Wenn Sie den Mietvertrag zu der gemieteten Hardware kündigen, dann können Sie diese Hardware nicht behalten und weiter nutzen.
      Nach Vertragskündigung muss das Mietgerät grundsätzlich an die Telekom zurückgegeben werden, unabhängig davon, wie lange das Gerät bereits gemietet wurde oder wie alt der Vertrag ist. 
      Ein Kauf des bisherigen Mietgeräts wird nicht angeboten.
      Wird das Mietgerät nach Vertragsende nicht zurückgegeben, stellt die Deutsche Telekom einen Schadensersatz in Rechnung.

       

      Möglichkeit 2:
      Wenn Sie Ihren Telekom-Festnetz-Anschluss kündigen und zusätzlich einen Mietvertrag über Hardware haben, dann können Sie den Mietvertrag für die Hardware zu den gewohnten Konditionen weiter laufen lassen. Die Abrechnung erfolgt dann weiterhin über die Festnetz-Rechnung. 

       

      Gibt es weitere Fragen?

       

      Gerne können Sie mir Ihre Daten auch per PN zusenden, da das mit dem Hinterlegen im Profil aktuell leider nicht klappt. 

       

      Viele Grüße 

       

      Wiebke 

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