Gelöst

Mitversorgung in Neubau-Mietwohnung

vor 6 Jahren

Hallo in die Runde,

ich habe einige Fragen zum leidigen Thema der Mitversorgung .

Folgende Situation:

Ich bin Kunde von 1und1 und in eine Mietwohnung umgezogen. Die neue Wohnung befindet sich in einem Neubau (3 Parteien-Haus), welches direkt an ein weiteres 3-parteien-Haus anschließt. Beide Häuser sind über verschiedene Strassen (Adressen) zu erreichen. Im anderen Haus sitzt ein APL für 6 Parteien. Die physischen Leitungen von dort in die Wohnungen meines Hauses sind gelegt.

Nun kann 1und1 keinen Umzug des Telefon-/ Internetanschlusses beauftragen, da meine neue Adresse nicht "sichtbar" ist. Es geht wohl um die allseits beliebte Mitversorgung .

Jetzt zur Frage:

WER ist denn nun dafür verantwortlich, die Mitversorgung woauchimmer eintragen zu lassen?
Wie lange dauert es, bis die Mitversorgung für alle Telefonanschluss-Anbieter sichtbar ist? Ich gehe mal davon aus, dass die Mitversorgung von wemauchimmer "veröffentlicht" werden muss?

1und1 sagt, ICH solle bei der Bauherrenhotline anrufen, die widerum meint, der Vermieter/ Bauherr müsste sich darum kümmern. Allerdings habe ich beim vierten Telefonat mit der Bauherrenhotline die Auskunft erhalten, der jeweilige Telefonanbieter müsse sich darum kümmern?
Selbst ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Telekom ergab, ich solle mit dem Bauherrenservice Kontakt aufnehmen.
Wenn selbst die Telekom nicht (genau) weiß, was zu tun ist, dann gute Nacht!

Wenn der Vermieter beim Bauherrenservice anruft, bekommt er die Aussage, mein Anbieter solle "einfach" auf die andere Adresse schalten, was aber rechtlich wohl nicht ganz korrekt ist.

Übrigens schreibt 1und1 zu dem Thema:
https://hilfe-center.1und1.de/dsl-c82789/bereitstellung-c83893/technische-voraussetzungen-c85215/mitversorgung-telefon--oder-internetanschluss-a794333.html

Fragt man 3 Personen zum Thema, bekommt man 4 verschiedene Antworten!

So langsam geht mir das Ganze ziemlich auf den Geist. Ganz ehrlich, so schwer kann das doch eigentlich gar nicht sein. Es muss doch "nur" eine weitere Adresse zum bereits bestehenden APL eingetragen werden. Da ist ein rein bürokratischer Akt (zumindest aus meiner Laiensicht).

ICH bin das letzte arme Würstchen in der Kette, ich bin der Endkunde, der nun seit mehreren Wochen keinen Internetzugang hat Traurig
An dem Thema dran bin ich seit über einem Monat, denn ich wollte den Umzug des Internetanschlusses ja pflichtbewusst einige Wochen vor dem eigentlichen Umzugstermin beantragen.

Kann mir bitte jemand erklären, was wer wann zu tun hat, damit ich als Mieter einen Internetanschluss bekomme?
Danke
Mathias

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21

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 6 Jahren

    @hotspot_8,

     

    Antwort ist doch schon gegeben worden:

     

    Ansprechpartner ist dein Anbieter.

     

    Kleiner Tipp am Rande:

    https://forum.1und1.de/

    18

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    @der_Lutz 

    Hallo,

     

    Zitat von der Seite der BNA:

     

    https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/VersorgungMitTelekommunikation/VersorgungMitTelekommunikation-node.html

     

    "Als Endnutzer haben Sie einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten."

     

    Weiter gibt es auf der gleichen Seite einen Link mit folgendem Text:

     

    "Beschwerde zur Versorgung -- Sie haben bei einem Anbieter Ihre Versorgung mit Anschluss/ Dienst bestellt. Dabei kommt es zu Verzögerungen oder Problemen."

     

    Ich bin Verbraucher und habe ein Problem mit der Schaltung eines Anschlusses. Damit ist die BNA (m)eine Ansprechstelle.

     

    Die Aussage, ICH hätte durch unproduktive Nachfragen die Verzögerung erst verursacht kann nicht Ihr Ernst sein! Das ist ja schon fast ein Frechheit!

    Ich als Mieter, der frisch umgezogen ist, habe eigentlich erwartet, dass auch der Umzug meines bestehenden Internet-Anschlusses reibungslos geht. Diesmal hat das aber ganz und gar nicht funktioniert. Mir dafür eine (Mit-)Schuld zu geben, ist abenteuerlich!

     

    "..dauert halt etwas, was solls...."

     

    Bitte antworten Sie nicht mehr in diesem Faden!

     

    Im Übrigen, das ich mich an die BNA wenden solle bei dem Sachverhalt, kommt als Tipp hinter vorgehaltener Hand vom Telekom-Mitarbeiter im Shop... Zwinkernd

     

    So long...

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    hotspot_8

    "Beschwerde zur Versorgung -- Sie haben bei einem Anbieter Ihre Versorgung mit Anschluss/ Dienst bestellt. Dabei kommt es zu Verzögerungen oder Problemen."

    "Beschwerde zur Versorgung -- Sie haben bei einem Anbieter Ihre Versorgung mit Anschluss/ Dienst bestellt. Dabei kommt es zu Verzögerungen oder Problemen."

    hotspot_8

    "Beschwerde zur Versorgung -- Sie haben bei einem Anbieter Ihre Versorgung mit Anschluss/ Dienst bestellt. Dabei kommt es zu Verzögerungen oder Problemen."


    Bisher hast du, gemäß eigener Aussage, bei der Telekom noch gar nichts bestellt.

     

    Das dich 1&1 erst von Pontius zu Pilatus schickt und du dich bei der für dich nicht zuständigen Bauherrenhotline durchfragst ist unproduktiv genau wie der ständige Wunsch dass du die Eintragung einer Mitversorgung auslösen willst.

     

    Du hättest einfach von Anfang an einfach einen Anschluss bestellen müssen, wenn der Provider deiner Wahl das nicht auf die Kette bekommt sollte man diesen hinterfragen oder den Vermieter ob der überhaupt einen Anschluss an ein Kommunikationsnetz für das Haus beauftragt hat.

     

    Solange du in Deutschland lediglich einen Anspruch auf einen Call Anschluss und auch noch ohne Fristen hast solltest du dich nicht bei mir beschweren sondern bei der Gestzgebung und ihrer Unfähigkeit was moderne Medien angeht.

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Guten Morgen zusammen,

    vielen Dank für die Unterstützung hier und die bereits aufgeführten Informationen. Diese sind so weit korrekt.

    Da ein Anschluss über einen Wettbewerber gewünscht ist, kann ich an dieser Stelle nicht weiter helfen. Sollte aber ein Zugang über uns gewünscht sein, gerne Bescheid geben und im Profil eine Rückrufnummer notieren. Dann kann ich mir das in unserer Datenbank ansehen und schauen, wie der Lösungsweg aussieht. Allerdings ist auch hier der Auftrag vom Vermieter/Bauherr unumgänglich. Sonst können meine Kollegen nicht aktiv werden. Daher sollte dies erst einmal der erste Schritt sein.

    Gruß Jacqueline G.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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