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Mitversorgung in Neubau-Mietwohnung
6 years ago
Hallo in die Runde,
ich habe einige Fragen zum leidigen Thema der Mitversorgung .
Folgende Situation:
Ich bin Kunde von 1und1 und in eine Mietwohnung umgezogen. Die neue Wohnung befindet sich in einem Neubau (3 Parteien-Haus), welches direkt an ein weiteres 3-parteien-Haus anschließt. Beide Häuser sind über verschiedene Strassen (Adressen) zu erreichen. Im anderen Haus sitzt ein APL für 6 Parteien. Die physischen Leitungen von dort in die Wohnungen meines Hauses sind gelegt.
Nun kann 1und1 keinen Umzug des Telefon-/ Internetanschlusses beauftragen, da meine neue Adresse nicht "sichtbar" ist. Es geht wohl um die allseits beliebte Mitversorgung .
Jetzt zur Frage:
WER ist denn nun dafür verantwortlich, die Mitversorgung woauchimmer eintragen zu lassen?
Wie lange dauert es, bis die Mitversorgung für alle Telefonanschluss-Anbieter sichtbar ist? Ich gehe mal davon aus, dass die Mitversorgung von wemauchimmer "veröffentlicht" werden muss?
1und1 sagt, ICH solle bei der Bauherrenhotline anrufen, die widerum meint, der Vermieter/ Bauherr müsste sich darum kümmern. Allerdings habe ich beim vierten Telefonat mit der Bauherrenhotline die Auskunft erhalten, der jeweilige Telefonanbieter müsse sich darum kümmern?
Selbst ein Gespräch mit einem Mitarbeiter der Telekom ergab, ich solle mit dem Bauherrenservice Kontakt aufnehmen.
Wenn selbst die Telekom nicht (genau) weiß, was zu tun ist, dann gute Nacht!
Wenn der Vermieter beim Bauherrenservice anruft, bekommt er die Aussage, mein Anbieter solle "einfach" auf die andere Adresse schalten, was aber rechtlich wohl nicht ganz korrekt ist.
Übrigens schreibt 1und1 zu dem Thema:
https://hilfe-center.1und1.de/dsl-c82789/bereitstellung-c83893/technische-voraussetzungen-c85215/mitversorgung-telefon--oder-internetanschluss-a794333.html
Fragt man 3 Personen zum Thema, bekommt man 4 verschiedene Antworten!
So langsam geht mir das Ganze ziemlich auf den Geist. Ganz ehrlich, so schwer kann das doch eigentlich gar nicht sein. Es muss doch "nur" eine weitere Adresse zum bereits bestehenden APL eingetragen werden. Da ist ein rein bürokratischer Akt (zumindest aus meiner Laiensicht).
ICH bin das letzte arme Würstchen in der Kette, ich bin der Endkunde, der nun seit mehreren Wochen keinen Internetzugang hat
An dem Thema dran bin ich seit über einem Monat, denn ich wollte den Umzug des Internetanschlusses ja pflichtbewusst einige Wochen vor dem eigentlichen Umzugstermin beantragen.
Kann mir bitte jemand erklären, was wer wann zu tun hat, damit ich als Mieter einen Internetanschluss bekomme?
Danke
Mathias
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5 years ago
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6 years ago
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6 years ago
@hotspot_8,
Antwort ist doch schon gegeben worden:
Ansprechpartner ist dein Anbieter.
Kleiner Tipp am Rande:
https://forum.1und1.de/
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from
6 years ago
Hallo,
nach einigen weiteren Recherchen/ Überlegungen/ Telefonaten und Gesprächen ergibt sich für mich nun folgendes Bild bzw. folgende Situation: (man möge mich korrigieren, so ich falsch liege)
Mein Vermieter hat die Verpflichtung, mir als Mieter einer Mietwohnung eine Grundversorgung für einen Telefonanschluss bereitzustellen. Was heißt das jetzt genau?
Das heißt, er muss dafür sorgen, dass von meiner Wohnung aus ein Zugang zum öffentlichen Telefonnetz gegeben ist, so das ein Provider, welcher auch immer, in die Lage versetzt wird, eine Schaltung zu beauftragen. Die Beauftragung wird dann wohl bei der Telekom erfolgen, kann mir aber als Endkunde egal sein.
Ein Provider meiner Wahl muss also meine Adresse im System sehen.
(Nebenbei, weder die Telekom, noch Vodafone, noch 1&1 noch O2 sehen aktuell meine Adresse)
Dadurch, dass sich meine Wohneinheit in einem Neubau befindet, welcher durch ein anderes Gebäude (andere Adresse, aber gleiches Grundstück) mitversorgt wird, muss der Vermieter eine Mitversorgung beantragen/ eintragen lassen.
(im anderen Gebäude befindet sich ein APL mit ausreichend vielen Anschlüssen, um die 3 Mietparteien meines Hauses plus die 3 Mietparteien des anderen Hauses zu versorgen)
Die Mitversorgung muss bei der Bauherrenhotline beantragt werden. Und zwar vom Bauherren/ Eigentümer/ Vermieter.
Weder vom Provider, noch von mir. Denn oh Wunder, weder der Provider noch ich sind BAUHERR, haben also mit der Bauherrenhotline/ Bauherrenservice gar nichts zu tun!
Die Ansage meines Providers ich solle mich mit der Bauherrenhotline in Verbindung setzen ist also falsch.
Falsch ist mMn. auch die Aussage hier aus dem Forum, der Provider wäre dafür zuständig und der Provider "will" einfach nicht. Ich denke, er DARF gar nicht. Ausserdem kann er gar nicht, denn der Provider kennt die technischen Gegebenheiten vor Ort nicht. Weiterhin hat ein Provider auch gar keine Vertragsnummer bei der Bauherrenhotline, ebensowenig wie ich. Diese wird aber beim Telefonat mit der Bauherrenhotline abgefragt (ich habe mich da immer ein wenig gewunden, und wahrscheinlich deshalb auch nicht nicht die korrekten Infos erhalten.
)
Problematisch ist jetzt aber, dass der Bauherr/ Vermieter und ich zusammen bei der Bauherrenhotline angerufen haben, und diese wiederum behaupten, der Provider wäre für die Eintragung der Mitversorgung zuständig. Aus meiner Sicht eine ganz klare Falschaussage.
Auf der Webseite meines Providers steht ganz eindeutig, der Vermieter/ Bauherr wäre dafür verantwortlich.
Es gibt jetzt also zwei Aussagen:
Eine, schriftlich nachweisbar im Internet für jeden zugänglich des Providers und
eine, welche schwer nachzuweisen ist, da sie mündlich am Telefon gegeben wurde von der Bauherrenhotline.
Was ist nun glaubwürdiger?
Wie soll ich nun weiter vorgehen?
Vielen Dank
Answer
from
6 years ago
@hotspot_8
Mein Vermieter hat die Verpflichtung, mir als Mieter einer Mietwohnung eine Grundversorgung für einen Telefonanschluss bereitzustellen. Was heißt das jetzt genau?
Die Grundversorgung ist kein DSL-Anschluss. Also schon mal kein Provider Deiner Wahl, sondern ausschließlich ein Tarif der Telekom.
Dadurch, dass sich meine Wohneinheit in einem Neubau befindet, welcher durch ein anderes Gebäude (andere Adresse, aber gleiches Grundstück) mitversorgt wird, muss der Vermieter eine Mitversorgung beantragen/ eintragen lassen.
Nein. Eine Mitversorgunung wird nicht auf Zuruf eingetragen. Der Hausbesitzer muss einen Anschluss des Gebäudes an das Telekom Netz beauftragen. Ob die Telekom dann das Gebäude mitversorgt oder ob nur ein eigener APL in Frage kommt, entscheidet dann der jeweilige Planer.
Answer
from
6 years ago
Hallo Hubert Eder,
danke für die schnelle Antwort. Allerdings stellt Sie mich aus den verschiedensten Gründen nicht (ganz) zufrieden:
"Die Grundversorgung ist kein DSL-Anschluss."
Das habe ich auch nicht behauptet, ich meinte nur, dass ein Zugang zum Netz ermöglicht werden muss, so das ein Provider dort eine Schaltung beauftragen kann.
"Also schon mal kein Provider Deiner Wahl, sondern ausschließlich ein Tarif der Telekom."
Sorry, aber das kann ich nicht glauben! Wo kann ich das von offizieller Stelle nachlesen?
"Nein. Eine Mitversorgunung wird nicht auf Zuruf eingetragen."
Ich verstehe Deine Antwort nicht, denn DAS habe ich erneut gar nicht geschrieben! Ich habe genau das geschrieben, was Du in Deinem nächsten Satz schreibst, nämlich, dass der Vermieter/ Besitzer/ Bauherr den Anschluss des Gebäudes an das Netz der Telekom beauftragen muss. Meine Formulierung war nur, er müsse die Mitversorgung beauftragen/ entragen lassen.
"Ob die Telekom dann das Gebäude mitversorgt oder ob nur ein eigener APL in Frage kommt, entscheidet dann der jeweilige Planer."
OK, das wusste ich so nicht, ist mir als Mieter aber auch recht egal. Wer ist jetzt der "jeweilige" Planer?
Hier muss aus meiner Sicht nichts mehr "geplant" werden. Es gibt zwei angrenzende Neubauten mit jeweils 3 (Miet-)Parteien auf dem gleichen Grundstück, aber mit verschiedenen Zugängen, die über verschiedene Adressen zugänglich sind. Im anderen Haus ist ein APL für 6 Parteien gesetzt worden und die physischen Leitungen in das Gebäude meiner Adress sind gelegt.
Das einzige, was aus meiner naiven Laiensicht fehlt, ist, dass die Mitversorgung meiner Adresse über die andere Adresse eingetragen wird. DANN ist die Leitung der Telekom an meiner Adresse für welchen Provider auch immer von aussen "sichtbar" und es kann eine Schaltung beauftragt werden.
So viel zur Theorie...
Danke
Mathias
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from
6 years ago
Findet es eigentlich noch jemand komisch, dass sich ausschließlich Endkunden von 1&1 mit dem Thema Mitversorgung in der Telekom hilft Community melden?
Es ist ja nicht so, dass 1&1 der einzige Mitbewerber ist, der Anschlüsse von der Telekom anmietet. Haben die anderen ihre Software vielleicht besser im Griff?
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from
6 years ago
Was man 1&1 nicht vorwerfen kann dann sind es Probleme in deren Software.
Die arbeiten nicht mit so einer breiten gewachsenen Softwarelandschaft, da geht alles fix und stabil - wenn 1&1 Kunden kommen dann sind es wegen Störungen, Schaltungen bei welchen halt am Ende die Technik sich um die Technik kümmert.
Bei Telekom Kunden funktioniert ja meistens die Technik besser, dafür gibt es gern mal Softwareprobleme.
Wobei ich diese Aussage bis 2015 rum schon noch mit blank unterschrieben hätte. Aber die Telekom scheint es ja doch immer mehr in den Griff zu bekommen.
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