Gelöst
MR400/MR200 zu MR401/MR201 tauschen trotz 12 Monate kostenfrei?!
vor 8 Jahren
Moin Community,
Ich habe gerade mit dem Telekom Hilft Team via Twitter geschrieben und dort wurde mir von ^wo (Kürzel) gesagt, dass wir kein Schadensersatz zahlen müssen wenn wir unseren MR400 bzw MR200 kündigen und im anschluss den MR401 bzw MR201 mieten/bestellen obwohl die 12 Monate mindest Mietlaufzeit noch nicht um sind.
Ich möchte Ihm/Ihr nicht unterstellen, dass er/sie lügt aber mich wundert es, da ich es zum ersten mal gelesen habe und das sonst noch nirgendwo erwähnt wurde.
Was haltet ihr davon? Wurde es schon bereits wo anders erwähnt?
Wie gesagt, ich will nicht sagen, dass er/sie lügt aber wenn wir jetzt schon kündigen wären es bestimmt 45-50€ an "Strafzahlung", da wir einen MR400 und zwei MR200 zur Miete haben.
Hier ein Screenshot vom Tweet:
Hier noch der Link zum Gespräch: https://twitter.com/kvnk07/status/919100168758288384
Eure Meinungen würden mich echt interessieren
Grüße
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vor 2 Jahren
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vor 8 Jahren
Wäre möglich so eine Richtig klare Aussage dazu gibt es momentan noch nicht.
1
Antwort
von
vor 8 Jahren
Allerdings scheint es 2 unterschiedliche Aussagen hier zu geben. Meine Kollegin machte mich gerade noch mal auf einen anderen internen Artikel aufmerksam, da steht es wieder etwas anders. Daher würde ich trotzdem mal eine Nachfrage platzieren, obwohl ich mir fast sicher bin das es stimmt.
Grüße
Anne W.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
mich würden die Meinungen anderer auch interessieren.
Grüße Anne W.
26
Antwort
von
vor 8 Jahren
Grüße
Anne W.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo @kvnk und alle Mitleser, sorry das die Antwort etwas auf sich warten lies. Ich hatte hierzu regen Kontakt mit den Kollegen. Ein Wechsel auf UHD ist kein Technikwechsel. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit des Media Receiver 400, wird beim Tausch auf den Media Receiver 401 ein Schadenersatz für den Restwert berechnet. Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird dieser aus Kulanz kostenfrei getauscht. Dieser muss über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom gekündigt werden. Liebe Grüße Anne W.
Hallo @kvnk und alle Mitleser, sorry das die Antwort etwas auf sich warten lies. Ich hatte hierzu regen Kontakt mit den Kollegen.
Ein Wechsel auf UHD ist kein Technikwechsel. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit des Media Receiver 400, wird beim Tausch auf den Media Receiver 401 ein Schadenersatz für den Restwert berechnet.
Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird dieser aus Kulanz kostenfrei getauscht. Dieser muss über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom gekündigt werden.
Liebe Grüße
Anne W.
@Anne W.
Müsste lauten: Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird ein MR 200 aus Kulanz kostenfrei getauscht.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Grüße Anne W.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 8 Jahren
Naja jetzt muss es ja gemacht werden obwohl es nicht geht 😏
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Hallo @kvnk und alle Mitleser, sorry das die Antwort etwas auf sich warten lies. Ich hatte hierzu regen Kontakt mit den Kollegen.
Ein Wechsel auf UHD ist kein Technikwechsel. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit des Media Receiver 400, wird beim Tausch auf den Media Receiver 401 ein Schadenersatz für den Restwert berechnet.
Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird der MR 200 aus Kulanz kostenfrei getauscht. Dieser muss über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom gekündigt werden.
Liebe Grüße
Anne W.
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