Gelöst

MR400/MR200 zu MR401/MR201 tauschen trotz 12 Monate kostenfrei?!

vor 8 Jahren

Moin Community,

 

Ich habe gerade mit dem Telekom Hilft Team via Twitter geschrieben und dort wurde mir von ^wo (Kürzel) gesagt, dass wir kein Schadensersatz zahlen müssen wenn wir unseren MR400 bzw MR200 kündigen und im anschluss den MR401 bzw MR201 mieten/bestellen obwohl die 12 Monate mindest Mietlaufzeit noch nicht um sind.

Ich möchte Ihm/Ihr nicht unterstellen, dass er/sie lügt aber mich wundert es, da ich es zum ersten mal gelesen habe und das sonst noch nirgendwo erwähnt wurde.

Was haltet ihr davon? Wurde es schon bereits wo anders erwähnt?

Wie gesagt, ich will nicht sagen, dass er/sie lügt aber wenn wir jetzt schon kündigen wären es bestimmt  45-50€ an "Strafzahlung", da wir einen MR400 und zwei MR200 zur Miete haben.

 

Hier ein Screenshot vom Tweet:

hKsTC9o6SbyIFOcHVUm-Rw.png

Hier noch der Link zum Gespräch: https://twitter.com/kvnk07/status/919100168758288384

 

Eure Meinungen würden mich echt interessieren Fröhlich

 

Grüße

1404

31

    • vor 8 Jahren

      Wäre möglich so eine Richtig klare Aussage dazu gibt es momentan noch nicht.

      1

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @kvnk klar ist das viel, aber wenn du es nicht bezahlen musst umso besser Zwinkernd

      Allerdings scheint es 2 unterschiedliche Aussagen hier zu geben. Meine Kollegin machte mich gerade noch mal auf einen anderen internen Artikel aufmerksam, da steht es wieder etwas anders. Daher würde ich trotzdem mal eine Nachfrage platzieren, obwohl ich mir fast sicher bin das es stimmt. Zwinkernd

      Grüße
      Anne W.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      Hallo @kvnk,

      mich würden die Meinungen anderer auch interessieren. Fröhlich Warum sollte ich auch lügen in einem öffentlich Tweet? Versteh ich nicht! Ach hier ist übrigens ^wo

      Grüße Anne W.

      26

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Ja genau @Has daher hatte ich hier um eine klare Aussage gebeten und als Lösung markiert. Ich passe es aber noch mal an bezüglich der MR 201 wie hier der Werdegang ist.

      Grüße
      Anne W.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Anne W.

      Hallo @kvnk und alle Mitleser, sorry das die Antwort etwas auf sich warten lies. Ich hatte hierzu regen Kontakt mit den Kollegen. Ein Wechsel auf UHD ist kein Technikwechsel. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit des Media Receiver 400, wird beim Tausch auf den Media Receiver 401 ein Schadenersatz für den Restwert berechnet. Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird dieser aus Kulanz kostenfrei getauscht. Dieser muss über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom gekündigt werden. Liebe Grüße Anne W.

      Hallo @kvnk und alle Mitleser, sorry das die Antwort etwas auf sich warten lies. Ich hatte hierzu regen Kontakt mit den Kollegen.

      Ein Wechsel auf UHD ist kein Technikwechsel. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit des Media Receiver 400, wird beim Tausch auf den Media Receiver 401 ein Schadenersatz für den Restwert berechnet.

      Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird dieser aus Kulanz kostenfrei getauscht. Dieser muss über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom gekündigt werden.

      Liebe Grüße
      Anne W.

      Anne W.

      Hallo @kvnk und alle Mitleser, sorry das die Antwort etwas auf sich warten lies. Ich hatte hierzu regen Kontakt mit den Kollegen.

      Ein Wechsel auf UHD ist kein Technikwechsel. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit des Media Receiver 400, wird beim Tausch auf den Media Receiver 401 ein Schadenersatz für den Restwert berechnet.

      Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird dieser aus Kulanz kostenfrei getauscht. Dieser muss über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom gekündigt werden.

      Liebe Grüße
      Anne W.


      @Anne W.

      Müsste lauten: Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird ein MR 200 aus Kulanz kostenfrei getauscht.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @Has erledigt. Zwinkernd

      Grüße Anne W.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      Naja jetzt muss es ja gemacht werden obwohl es nicht geht 😏

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo @kvnk und alle Mitleser, sorry das die Antwort etwas auf sich warten lies. Ich hatte hierzu regen Kontakt mit den Kollegen.

      Ein Wechsel auf UHD ist kein Technikwechsel. Befindet sich der Kunde noch in der Mindestvertragslaufzeit des Media Receiver 400, wird beim Tausch auf den Media Receiver 401 ein Schadenersatz für den Restwert berechnet.

      Sollte man den Media Receiver 201 erwerben wollen und dieser als Zweitgerät genutzt werden, dann wird der MR 200 aus Kulanz kostenfrei getauscht. Dieser muss über das Retourenportal http://bit.ly/RetoureTelekom gekündigt werden.

      Liebe Grüße
      Anne W.

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