Gelöst
Nach Todesfall Übernahme des Vertrages und der Nummer
vor 3 Jahren
Hallo,
Unser Telefonanschluss läuft auf den Namen meines Vaters, der vor 2 Jahren gestorben ist. Meine Mutter ist im Herbst verstorben. Ich bin die einzige Tochter und lebe schon immer im selben Haus. Die Telefongebühren zahlen schon lange mein Mann und ich.
Für die Übernahme des Vertrages und der Telefonnummer brauche ich da einen Erbschein? Diesen brauche ich nicht mal für die Bank.
Mit freundlichen Grüßen
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
@Maria 66
Haben sie hier schon geschaut, dort ist alles aufgeführt:
Die Bedingungen müssen natürlich eingehalten werden, im Rahmen dessen, was die Telekom fordert.
In Ihrem Fall ist der Erbschein, oder eine Notarbescheinigung von Nöten, um den Anschluss zu übernehmen.
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vor 3 Jahren
Theoretisch ja, praktisch nein. Bei uns wurde auch die Umstellung gemacht, lange bevor wir den Erbschein auch nur beantragt hatten. Die Mehrkosten sind in der Praxis nicht mehr zu gewährleisten. Also einfach den Totenschein nehmen, die Telekom geht in der Praxis davon aus , das jemand von der Erbengemeinschaft im Falle eines Fehlers sich schon meldet.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Du meinst sicher die Sterbeurkunde!
Was auf dem Totenschein steht, will die Telekom nicht wissen, geht sie auch gar nichts an.
Antwort
von
vor 3 Jahren
erster Linie sollten wir aber nach offiziellen Richtlinien der Telekom Auskunft geben.
Und die sehen auch die Notarurkunde vor.
Wer beantragt einen Erbschein, der mehrere tausend € kosten kann, nur weg. einer Rufnummer.
War ein Testament vorhanden, ist es preiswerter das Erbe mit Notarurkunde zu belegen
Antwort
von
vor 3 Jahren
In erster Linie sollten wir
In erster Linie sollten wir
Wer sind diese "wir", von denen Du immer mal wieder schreibst?
Uneingeloggter Nutzer
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von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
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