Gelöst

Nach Todesfall Übernahme des Vertrages und der Nummer

vor 3 Jahren

Hallo,

Unser Telefonanschluss läuft auf den Namen meines Vaters, der vor 2 Jahren gestorben ist. Meine Mutter ist im Herbst verstorben. Ich bin die einzige Tochter und lebe schon immer im selben Haus. Die Telefongebühren zahlen schon lange mein Mann und ich.

Für die Übernahme des Vertrages und der Telefonnummer brauche ich da einen Erbschein? Diesen brauche ich nicht mal für die Bank. 

Mit freundlichen Grüßen 

 

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      @Maria 66 

      Haben sie hier schon geschaut, dort ist alles aufgeführt:

      Die Bedingungen müssen natürlich eingehalten werden, im Rahmen dessen, was die Telekom fordert.

      In Ihrem Fall  ist der Erbschein, oder eine Notarbescheinigung von Nöten, um den Anschluss zu übernehmen.

      0

    • vor 3 Jahren

      Theoretisch ja, praktisch nein. Bei uns wurde auch die Umstellung gemacht, lange bevor wir den Erbschein auch nur beantragt hatten. Die Mehrkosten sind in der Praxis nicht mehr zu gewährleisten. Also einfach den Totenschein nehmen, die Telekom  geht in der Praxis davon aus , das jemand von der Erbengemeinschaft im Falle eines Fehlers sich schon meldet. 

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren


      KarstenS5  schrieb:

       . . . . . Also einfach den Totenschein nehmen, . . . . . .
       


      Du meinst sicher die Sterbeurkunde!

      Was auf dem Totenschein steht, will die Telekom nicht wissen, geht sie auch gar nichts an.

       

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Geralt von Riva

      erster Linie sollten wir aber nach offiziellen Richtlinien der Telekom Auskunft geben.

      erster Linie sollten wir aber nach offiziellen Richtlinien der Telekom Auskunft geben.
      Geralt von Riva
      erster Linie sollten wir aber nach offiziellen Richtlinien der Telekom Auskunft geben.

      Und die sehen auch die Notarurkunde vor.

      Wer beantragt einen Erbschein, der mehrere tausend € kosten kann, nur weg. einer Rufnummer.

      War ein Testament vorhanden, ist es preiswerter das Erbe mit Notarurkunde zu belegen

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Geralt von Riva

      In erster Linie sollten wir

      In erster Linie sollten wir

      Geralt von Riva

      In erster Linie sollten wir


      Wer sind diese "wir", von denen Du immer mal wieder schreibst?

      Uneingeloggter Nutzer

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