Gelöst
Neubau. Kein KVz Platz. Port/Leitungs/Resourcen-Mangel. Was nun?
vor 2 Jahren
Hallo,
Neubau, vor kurzem Eingezogen, erster Inbetriebnahme Techniker-Termin folgt in den kommenden Tagen,
um den Anschluss das erst mal in betrieb zu setzen.
Allerdings nur Magenta S (nur 6MBit/s).
Magenta L (100er) würde storniert da kein KVz platz für mein Anschluss.
Alle anderen Nachbarn haben 100MBit/s (DSL).
Wir haben hier kein Kabelanschluss und einen Mobilfunk-Empfang gibt es kaum. Also Hybrid kommt auch nicht in Frage.
Laut der Telekom SMS Hotline wird KEIN neuer KVz Platz/Port für mich erstellt.
Es wird lediglich jeden Tag geschaut ob einer frei wird bzw. ob ein anderer Kurde gekündigt hat.
Was für mich viele Fragen auf sich stellt.
Wieso wird kein neuer KVz Platz erstellt?
Wie z.B. wie viele andere Kunden stehen wie ich in der Warteliste?
Nach welchen Kriterien wird entschieden welcher Kunde den nächsten freien KVz bekommt?
Wir stelle ich sicher ob wirklich "jeden Tag" nach einem neuen KVz geschaut wird. Oder ist es nur geschätz?
Was soll ich Eurer Meinung nach tun um bessere Geschwindigkeit zu erreichen?
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vor 4 Jahren
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vor 4 Jahren
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vor 2 Jahren
Es wird lediglich jeden Tag geschaut ob einer frei wird bzw. ob ein anderer Kurde gekündigt hat.
Das schaut aber nicht die Telekom für Dich täglich nach, Du kannst immer nur schauen ob etwas buchbar ist.
Da so eine Erweiterung weit fünfstellig kostet, spielt hier die Wirtschaftlichkeit eine große Rolle.
Wenn euer Gebiet bereits im Glasfaserausbaugebiet liegt, werden Kupferkabelanschlüsse gar nicht mehr erweiter, auch wenn Glasfaser noch ein paar Jahre dauert.
Wie viele Kunden noch warten wird Dir keiner sagen.
Hier geht es wohl eher um ein MfG mit den entsprechenden Karten drin.
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vor 2 Jahren
Hallo, Neubau, vor kurzem Eingezogen, erster Inbetriebnahme Techniker-Termin folgt in den kommenden Tagen, um den Anschluss das erst mal in betrieb zu setzen. Allerdings nur Magenta S (nur 6MBit/s). Magenta L (100er) würde storniert da kein KVz platz für mein Anschluss. Alle anderen Nachbarn haben 100MBit/s (DSL). Wir haben hier kein Kabelanschluss und einen Mobilfunk-Empfang gibt es kaum. Also Hybrid kommt auch nicht in Frage. Laut der Telekom SMS Hotline wird KEIN neuer KVz Platz/Port für mich erstellt. Es wird lediglich jeden Tag geschaut ob einer frei wird bzw. ob ein anderer Kurde gekündigt hat. Was für mich viele Fragen auf sich stellt. Wieso wird kein neuer KVz Platz erstellt? Wie z.B. wie viele andere Kunden stehen wie ich in der Warteliste? Nach welchen Kriterien wird entschieden welcher Kunde den nächsten freien KVz bekommt? Wir stelle ich sicher ob wirklich "jeden Tag" nach einem neuen KVz geschaut wird. Oder ist es nur geschätz? Was soll ich Eurer Meinung nach tun um bessere Geschwindigkeit zu erreichen?
Hallo,
Neubau, vor kurzem Eingezogen, erster Inbetriebnahme Techniker-Termin folgt in den kommenden Tagen,
um den Anschluss das erst mal in betrieb zu setzen.
Allerdings nur Magenta S (nur 6MBit/s).
Magenta L (100er) würde storniert da kein KVz platz für mein Anschluss.
Alle anderen Nachbarn haben 100MBit/s (DSL).
Wir haben hier kein Kabelanschluss und einen Mobilfunk-Empfang gibt es kaum. Also Hybrid kommt auch nicht in Frage.
Laut der Telekom SMS Hotline wird KEIN neuer KVz Platz/Port für mich erstellt.
Es wird lediglich jeden Tag geschaut ob einer frei wird bzw. ob ein anderer Kurde gekündigt hat.
Was für mich viele Fragen auf sich stellt.
Wieso wird kein neuer KVz Platz erstellt?
Wie z.B. wie viele andere Kunden stehen wie ich in der Warteliste?
Nach welchen Kriterien wird entschieden welcher Kunde den nächsten freien KVz bekommt?
Wir stelle ich sicher ob wirklich "jeden Tag" nach einem neuen KVz geschaut wird. Oder ist es nur geschätz?
Was soll ich Eurer Meinung nach tun um bessere Geschwindigkeit zu erreichen?
Weil eine Porterweiterung sehr viel Geld kostet.
Warteliste anderer Kunden? Kann dir keiner sagen, sieht man nicht.
Kriterien? Nach der Wirtschaflichkeit.
PS: Du brauchst nicht täglich nach einem KVz suchen ( das sind die grauen Kisten am Straßenrand), dir fehlt einfach nur ein passender Port.
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vor 2 Jahren
@MrXY
Allerdings nur Magenta S (nur 6MBit/s).
Du kannst das einfach so akzeptieren oder den steinigen Weg zu mehr Bandbreite wählen: Die TKMV schreibt in §2 die entsprechende Mindestbandbreite für den Internetzugang vor (soll regelmäßig geprüft und erhöht werden). Grundlage dazu sind die entsprechenden Regelungen des TKG .pdf" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer"> TKG . Im Zweifel wird sich natürlich der Provider auf den Standpunkt "Ich bin nicht der Universaldienstverpflichtete" zurückziehen und möglicherweise die Versorung erst einmal ganz einstellen. Aber das Verfahren (§160 ff TKG ) sollte dann nach etwa 14 Monaten zu eine entsprechenden Versorgung führen. Wobei der Verpflichtete dann im Risiko steht, möglicherweise jedes Jahr seine gelieferte Leistung/Bandbreite nach der Änderung der TKMV erhöhen zu müssen. Er täte also gut daran, gleich innerhalb der gesetzten Fristen vernünftig auszubauen. Andernfalls wird er jedes Jahr wieder zum Ausbau fällig.
Warum ein Provider bei Neuanschlüssen dieses Risiko eingeht, entzieht sich mir vollends. Aber evtl. gilt dort "no Risk, no Fun"?
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Antwort
von
vor 2 Jahren
@muc80337_2
Bei den Terminen ist ein Weichmacher drin.
Insgesamt 2 Monate. Stimmt
Da sind die Regelungen des § 160 ff schon ziemlich strikt:
"§ 160 Feststellung der Unterversorgung
(1) Stellt die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Überwachung gemäß § 157 Absatz 1 und § 158 Absatz 2
fest, dass einer der nachfolgenden Umstände vorliegt, so veröffentlicht sie innerhalb von zwei Monaten nach
erstmaliger Kenntniserlangung diese Feststellung:
1. eine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2 wird weder aktuell noch in
objektiv absehbarer Zeit angemessen, ausreichend oder nach § 158 Absatz 1 zu einem erschwinglichen
Endnutzerpreis erbracht,
2. es ist zu besorgen, dass eine Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2 zukünftig
nicht mehr gewährleistet sein wird.
Die Bundenetzagentur kann die ihr gesetzte Frist für die Veröffentlichung der Unterversorgungsfeststellung nach
Satz 1 bei außergewöhnlichen Umständen um bis zu einen Monat überschreiten. Die Umstände sind hinreichend
zu begründen.
(2) Stellt die Bundesnetzagentur im Rahmen ihrer Feststellung nach Absatz 1 in dem von der Feststellung
umfassten Gebiet einen tatsächlichen Bedarf für eine Versorgung mit den nach § 157 Absatz 2 mindestens verfügbaren Telekommunikationsdiensten fest, kündigt sie mit der Veröffentlichung der Unterversorgungsfeststellung an, nach den Vorschriften des § 161 Absatz 2 vorzugehen, sofern kein Unternehmen innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Unterversorgungsfeststellung schriftlich oder elektronisch gegenüber der Bundesnetzagentur zusagt, sich zur Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2 und § 158 Absatz 1 ohne Ausgleich nach § 162 zu verpflichten.
§ 161
(1) Ist die nach § 160 Absatz 2 eingereichte Verpflichtungszusage nach Beurteilung durch die Bundesnetzagentur
geeignet, die Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2 und § 158 Absatz 1 zu
gewährleisten, kann die Bundesnetzagentur die Verpflichtungszusage durch Verfügung für bindend erklären. Die
Verfügung hat zum Inhalt, dass die Bundesnetzagentur vorbehaltlich des Satzes 4 von ihren Befugnissen nach
den folgenden Absätzen gegenüber den beteiligten Unternehmen keinen Gebrauch machen wird. Die Verfügung
kann befristet werden. Die Bundesnetzagentur kann die Verfügung nach Satz 1 aufheben und das Verfahren
wieder aufnehmen, wenn
1. sich die tatsächlichen Verhältnisse in einem für die Verfügung wesentlichen Punkt nachträglich geändert
haben,
2. die beteiligten Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht einhalten,
3. die Bundesnetzagentur die Anforderungen an die Telekommunikationsdienste nach § 157 Absatz 3 oder §
158 Absatz 1 ändert oder
4. die Verfügung auf unvollständigen, unrichtigen oder irreführenden Angaben der Parteien beruht.
(2) Hat die Bundesnetzagentur das Vorliegen einer Unterversorgung und eines tatsächlichen Bedarfs gemäß
§ 160 festgestellt und keine geeignete Verpflichtungszusage nach Absatz 1 für bindend erklärt, verpflichtet
die Bundesnetzagentur nach Anhörung der in Betracht kommenden Unternehmen eines oder mehrere dieser
Unternehmen, Telekommunikationsdienste nach § 157 Absatz 2 und § 158 Absatz 1, einschließlich des hierfür
notwendigen Anschlusses an ein öffentliches Telekommunikationsnetz zu erbringen. Die Verpflichtung eines
oder mehrerer der in Betracht kommenden Unternehmen hat innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der
Monatsfrist zur Einreichung ausgleichsfreier Verpflichtungszusagen nach § 160 Absatz 2 zu erfolgen. Die Frist
nach Satz 2 kann um einen Monat überschritten werden, wenn dies wegen der Komplexität des Sachverhalts
gerechtfertigt ist. Der Diensteverpflichtete hat spätestens mit Ablauf von drei Monaten ab dem Zeitpunkt
der Verpflichtung mit dem Schaffen der Voraussetzungen für die Erbringung der von der Verpflichtung
umfassten Telekommunikationsdienste nach § 157 Absatz 2 zu beginnen und diese Telekommunikationsdienste
innerhalb einer von der Bundesnetzagentur gesetzten angemessenen Frist, die in der Regel drei Monate nicht
überschreiten sollte, zu erbringen. Im Rahmen der Anhörung kann die Bundesnetzagentur die Unternehmen
dazu verpflichten, ihr Informationen, die für die Entscheidung nach Satz 1 erforderlich sind, vorzulegen und
glaubhaft zu machen. Für eine Verpflichtung nach Satz 1 kommen insbesondere solche Unternehmen in Betracht,
die bereits geeignete Telekommunikationsnetze in der Nähe der betreffenden Anschlüsse betreiben und die
Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz 2 auf kosteneffiziente Weise erbringen können.
Die Bundesnetzagentur kann die Erbringung der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157 Absatz
2 für mehrere Gebiete anordnen. Das Verfahren zur Verpflichtung des geeigneten Unternehmens muss effizient,
objektiv, transparent und nichtdiskriminierend sein. ..."
Sind nach meiner Rechnung dann max. etwa 14 Monate, die da bis zur Erledigung vergehen. Wie lange sich die BNetzA da für ihre Entscheidungen noch Zeit lässt, ist noch ein Thema aber auch da können Untätigkeitsbeschwerden Druck machen.
Was hier auch immer gerne übersehen wird, ist der §159 des TKG
"Jeder Anbieter, der auf dem sachlichen Markt der Versorgung mit Telekommunikationsdiensten nach § 157
Absatz 2 im Geltungsbereich dieses Gesetzes tätig ist, ist verpflichtet, dazu beizutragen, dass die Versorgung mit
Telekommunikationsdiensten nach den §§ 157 und 158 erbracht werden kann. Die Verpflichtung nach Satz 1 ist
nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Abschnitts zu erfüllen."
Im § 157 und § 159 steht nirgendwo drin, das diese Regelungen nur für den Universaldienstverplichteten gelten!
Antwort
von
vor 2 Jahren
Hey vielen Dank für das freundliche und spontane Telefonat.
Ebenso vielen dank für die rege Beteiligung in dem Beitrag.
Es tut mir leid, dass wir dir aktuell nicht mehr bieten können. Das ist natürlich nicht unser Anspruch an uns selbst.
Ich habe eben wie besprochen, die zuständigen Kolleg*innen angeschrieben und hoffe auf schnelle Antwort.
Sobald ich eine Antwort für dich habe, melde ich mich bei dir.
Viele Grüße Lisa G.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Guten Morgen @MrXY , ich hatte ja versprochen, dass ich mich heute wieder bei dir melde.😊
Ich habe eben versucht bei dir durchzuklingeln, konnte dich aber leider telefonisch nicht erreichen.
In der Zwischenzeit haben sich auch meine Kolleg*innen aus der Technik bei mir gemeldet. Leider habe ich aber keine erfreulichen Nachrichten. Meine Kolleg*innen haben mir zurückgemeldet, dass sie an deinem Standort keine Querkabelerweiterung planen. Das hat den Grund, wie wir bereits am Telefon festgestellt haben, dass bei dir aktuell Glasfaser ausgebaut wird.
Ich wünschte, ich hätte dir erfreulicheres mitteilen können. Leider musst du dich hier noch etwas gedulden.
Ich wünsche dir trotz allem ein schönes Wochenende.😊
Viele Grüße Lisa G.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Guten Morgen @MrXY , ich hatte ja versprochen, dass ich mich heute wieder bei dir melde.😊
Ich habe eben versucht bei dir durchzuklingeln, konnte dich aber leider telefonisch nicht erreichen.
In der Zwischenzeit haben sich auch meine Kolleg*innen aus der Technik bei mir gemeldet. Leider habe ich aber keine erfreulichen Nachrichten. Meine Kolleg*innen haben mir zurückgemeldet, dass sie an deinem Standort keine Querkabelerweiterung planen. Das hat den Grund, wie wir bereits am Telefon festgestellt haben, dass bei dir aktuell Glasfaser ausgebaut wird.
Ich wünschte, ich hätte dir erfreulicheres mitteilen können. Leider musst du dich hier noch etwas gedulden.
Ich wünsche dir trotz allem ein schönes Wochenende.😊
Viele Grüße Lisa G.
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