Neue Spielregeln für DSL?
vor 12 Jahren
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http://blogs.telekom.com/2013/03/22/neue-spielregeln-fuer-dsl/
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vor 12 Jahren
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vor 12 Jahren
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vor 12 Jahren
Drosselung gab es doch schon immer, der volle Preis wurde allerdings immer verlangt.
Für die Telekom spricht allerdings, dass anscheinend fast sämtliche Provider so
oder ähnlich verfahren.
Gestern gesehen: www.sterntv.de "Der Nepp mit den DSL Verbindungen".
Anscheinend gibt die Aussage "bis zu xx Mbit Geschwindigkeit" den Providern keine
rechtliche Handhabe 20 bis 70% an Geschwindigkeit weniger zu liefern. Vielmehr sind die
Provider gesetzlich verpflichtet die Mindestgeschwindigkeit zu benennnen, was sie
allerdings bisher nicht tun und somit das Gesetz unterlaufen.
Die tatsächliche anstehende Geschwindigkeit bei den
betroffenen Haushalten zu ermitteln ist, im Gegensatz zu dem was die Provider zu
vermitteln versuchen, kein Hexenwerk.
Nun trifft bereits bis heute viele Internetuser das beschriebene Problem. Tip:
Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang
eingefordert werden.
Dankenswerter Weise dafür, dass bei Vielen für volles Geld weniger Leistung erbracht
wurde kommt jetzt auch noch die Drosselung! Was genug ist, ist genug!
0
vor 12 Jahren
http://www.stern.de/tv/sterntv/internet-anbieter-mogeln-bei-geschwindigkeiten-der-nepp-mit-den-dsl-verbindungen-2026419-video.html
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vor 12 Jahren
Vielmehr sind die Provider gesetzlich verpflichtet die Mindestgeschwindigkeit zu benennnen, was sie allerdings bisher nicht tun und somit das Gesetz unterlaufen.
Provider gesetzlich verpflichtet die Mindestgeschwindigkeit zu benennnen, was sie
allerdings bisher nicht tun und somit das Gesetz unterlaufen.
Ich habe den Beitrag nicht gesehen, kann daher nicht sagen, was genau mit diesem Satz gemeint ist. Die Telekom gibt in ihren Leistungsbeschreibungen die Mindestgeschwindigkeit je DSL-Produkt an, zum Beispiel für das Produkt DSL 2000:
– DSL 2000: DSL 2000 wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridors von 384 kbit/s bis zu 2 048 kbit/s für den Download und von 64 kbit/s bis zu 192 kbit/s für den Upload überlassen.
– DSL 2000:
DSL 2000 wird mit einer Übertragungsgeschwindigkeit innerhalb eines Bandbreitenkorridors von 384 kbit/s bis zu 2 048 kbit/s für den Download und von 64 kbit/s bis zu 192 kbit/s für den Upload überlassen.
Sind die von mir fett hervorgehobenen Zahlen keine Mindestgeschwindigkeiten?
Gruß Ulrich
0
vor 12 Jahren
Grundsätzlich ist ja nich unbedingt die Telekom gemeint (Bezug ist allgemeingültig).
Bin zwar (noch) T.Kunde und habe VDSL. Bei der Werbung hieß es immer: "surfen Sie mit einer schnellen Geschwindigkeit von bis zu 50Mbit´s" bzw. je nach DSL 25Mbit´s.
Die Telekom zeigt zwar Untergrenzen in Ihren Verträgen auf (andere Provider tun das nicht.Deswegen schrieb ich, das man dies der Telekom zu Gute halten muss)
VDSL50 Downstream: 27.968 bis 51.392 kbit/s
VDSL25 Downstream: 16.704 bis 25.064 kbit/s
Insbesondere bei (auch im im Beitrag zu sehen)Nutz-Lastzeiten (frühe Abendstunden, Wochenende usw.) sind Geschwindigkeitseinbrüche zu verbuchen. Grundsätzlich wird bei Anfrage auf ein "angeblich fehlerhaft konfigurierte" interne Netzwerk zu Hause oder auf eine möglicherweise falsch eingesetzte Hardware Provider seitig verwiesen.
Ein Nachweis zu erbringen, daß das Geschwindigkeitsproblem extern liegt ist schwierig und möglicherweise Kostenintensiv.
Ein stetiger Einbruch der Geschwindigkeit, bei erwähnten Nutzlastzeiten, macht jedoch stutzig. Untermauert wird die Sache durch Geschwindigkeit-Checks.
Dann kommt noch die Frage auf ob die Angabe (von..bis) rechtens ist.
Wenn ich eine 50MBIT Leitung zahle und ständig zwischen 27.968 und 33.00 daher dümpele, werden zwar 50Mbit in Rechnung gestellt, die ich aber nie erreiche.
Ist es statthaft 50MBIT´S anzubieten und in Folge dauerhaft im ungünstigsten Fall mehr als 40% nach unten abzuweichen, nur weil (von...bis) in den Verträgen (AGB´s) die Rede ist?
Manchmal halten Verträge einer juristischen Prüfung nicht Stand und müssen evtl. korrigiert werden!
Als Fazit: Aus der (von...bis) Angabe muss man folglich schließen, dass auch die Telekom einen Großteil der Kunden nicht die maximale Geschwindigkeit anbieten kann, obwohl maximal gezahlt wird.
Im Beitrag werden maximale Abweichungen von 10% toleriert.
Sollte allerdings die durchschnittliche Abweichung größer sein, so ist das ein ungerechtfertigter Mehrgewinn.
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vor 12 Jahren
Tip: Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang eingefordert werden.
Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang
eingefordert werden.
...in der Theorie, Ansprüche verjähren, sie durchzusetzen eher unwahrscheinlich. Ich hatte hier jahrelang DSL384 Leid. So Speed ist ja sowieso Drossel pur. Und das wusste ich, also bin ich pragmatisch rangegangen: Heißt 1&1 Deutschland-Flat (angeboten wurde City-Flat gleich 5€ runter) -> Surf-FLAT 2.000 Basic -> Telekom C&S Basic. Das waren stets die kleinstmöglichen Tarife, Surf-FLAT 2.000 Basic ging aber nur über Umweg Neuanschluss zu buchen. Frag mich, keine Ahnung warum.
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vor 12 Jahren
Da der Universal so jahrelang mitdurchgezogen wurde, warum sollte ich bei der Telekom jetzt drauf verzichten?
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vor 12 Jahren
Tip: Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang eingefordert werden.
Tip:
Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang
eingefordert werden.
...in der Theorie, Ansprüche verjähren, sie durchzusetzen eher unwahrscheinlich.
Im Beitrag forderte der Kunde rückwirkend für 10 Jahre (mit anwaltlicher Unterstützung).
Also scheint es zumindest für 10 Jahre möglich zu sein die Ansprüche durchzusetzen(Verjährungsfrist größer gleich 10 Jahre).
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vor 12 Jahren
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vor 12 Jahren
Ich weiß nur, dass ich letztens bei meiner AachenMünchener ordentlich auf Charme-Offensive gehen musste, BGH 2012 Urteil hin-oder-her. Ich hatte meine Rentenversicherung 2009 gekündigt, der Rückkaufswert (Leistung) wurde um Stornoabzug korrigiert. Da musste ich mich schon anbiedern und wurde belohnt! Die haben den Stornoabzug noch rausgerückt und auf Kulanz nachreguliert (ausbezahlt).
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vor 12 Jahren
Da wird Dir die Telekom sagen, dass Du nicht maximal sondern minimal zahlst - Du zahlst 27.968 und bekommst, wenn die Bedingungen stimmen, unentgeltlich mehr. Du siehst, die Sache kann von zwei Seiten gesehen werden. Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, welche Sichtweise die richtige ist, ;-).
Gruß Ulrich
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vor 12 Jahren
Tip: Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang eingefordert werden.
Tip:
Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang
eingefordert werden.
...in der Theorie, Ansprüche verjähren, sie durchzusetzen eher unwahrscheinlich.
Im Beitrag forderte der Kunde rückwirkend für 10 Jahre (mit anwaltlicher Unterstützung).
Also scheint es zumindest für 10 Jahre möglich zu sein die Ansprüche durchzusetzen(Verjährungsfrist größer gleich 10 Jahre).
Behaupten kann ich natürlich auch Nichts (bin kein Anwalt).
Wenn die Verjährungsfrist nur 3 Jahre läuft, dann ist es eben so.
Also Korrektur: Leistungen die nicht erbracht worden sind, können jedoch zurückliegend Jahre lang, entsprechend der Verjährungsfrist, eingefordert werden.
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vor 12 Jahren
Da hast Du auch Recht, ich habe auch die Printversion und in dem Artikel geht es darum, wer Zugangsdaten rausrückt und wer nicht. Einer der ....... genannten ist eine Telekom Tochter, ein Anderer steht in der Liste als Zugangsdatenverweigerer und die anderen beiden Übrigen spielen bundesweit keine Rolle, zumindestens hier kann ich die nicht als Provider nutzen.
Klar doch - Du bist auch der Nabel der Welt
Nur weil ein Provider bei dir vor Ort nicht verfügbar ist, darf man ihn nicht nennen ?
Im Übrigen sind deine Informationen (somit auch die im Artikel) veraltet - ich gehe davon aus, der "Zugangsdatenverweigerer" soll Vodafone sein ?
1. Die DSL-Daten hat man auf Nachfrage bei der Hotline schon immer bekommen.
2. auch Früher hat man als Komfort-Kunde die VoIP-Daten bekommen - als Standard-Kunde konnte man die Daten nach 5 Minuten Inet-Recherche aus der Easybox auslesen.
3. seit mehreren Monaten bekommt man auch als Standard-Kunde die VoIP-Daten auf Anfrage mitgeteilt.
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vor 12 Jahren
Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, welche Sichtweise die richtige ist, ;-). Gruß Ulrich
Gruß Ulrich
Bitte nicht, die haben Besseres zutun als sich mit so belanglosem Käse zu beschäftigen, daran verdienen nur die Anwälte. Einfach das Gespräch mit dem Anbieter suchen.
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vor 12 Jahren
@ UlrichZ .. zunächst einmal, den Beitrag kann man noch sehen.
@ UlrichZ .. zunächst einmal, den Beitrag kann man noch sehen.
Nur mal nebenbei, an meinem Arbeitsplatz kann ich diesen Beitrag nicht sehen, hier wird gefiltert.
Wenn ich eine 50MBIT Leitung zahle und ständig zwischen 27.968 und 33.00 daher dümpele, werden zwar 50Mbit in Rechnung gestellt, die ich aber nie erreiche. Als Fazit: Aus der (von...bis) Angabe muss man folglich schließen, dass auch die Telekom einen Großteil der Kunden nicht die maximale Geschwindigkeit anbieten kann, obwohl maximal gezahlt wird.
Als Fazit: Aus der (von...bis) Angabe muss man folglich schließen, dass auch die Telekom einen Großteil der Kunden nicht die maximale Geschwindigkeit anbieten kann, obwohl maximal gezahlt wird.
Da wird Dir die Telekom sagen, dass Du nicht maximal sondern minimal zahlst - Du zahlst 27.968 und bekommst, wenn die Bedingungen stimmen, unentgeltlich mehr. Du siehst, die Sache kann von zwei Seiten gesehen werden. Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, welche Sichtweise die richtige ist, ;-).
Gruß Ulrich
Bin mal gespannt wann von Dir ein Beitrag "Kontra Telekom kommt".
Egal was die Telekom vor hat, Dir scheint alles zu gefallen und siehst alles aus dem Blickwinkel der Telekom.
Na zumindest einer, der der Telekom in allen Lagen die Stange hält.
Solche Kunden muss es eben auch geben *nun_tja
..und nein, wer mit VDSL50 oder VDSL25 wirbt zahlt auch zunächst dafür und nicht für ca. 40% weniger.
Ich hoffe dass die Gerichte entscheiden werden, dass die "von - bis Angaben" nicht "vertragsgemäß" sind (zumind.nicht in den Größenordnungen)und gekippt werden.
Gruss
Robin
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vor 12 Jahren
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vor 12 Jahren
Hier schreiben auch einige Mitarbeiter und haben deshalb gar keine Möglichkeit den Service der Telekom zu kritisieren. ;)
Hier schreiben auch einige Mitarbeiter und haben deshalb gar keine Möglichkeit den Service der Telekom zu kritisieren. ;)
Gedacht habe ich auch schon dran, will aber keinen was unterstellen.
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vor 12 Jahren
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vor 12 Jahren
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vor 12 Jahren
Gegen unrichtige, unsachliche oder einseitige Kritik wie sie beispielhaft in dem hier häufig erwähnten Artikel der "Deutschen Wirtschafts Nachrichten" zum Ausdruck kommt, setze ich hier allerdings gern mein Wort.
Und wer glaubt, dass ein Werbespruch "... bis zu 50 MBit/s" in jedem Fall 50 MBit/s bedeutet, der glaubt auch daran, dass der Genuß mancher Getränke Flügel verleiht.
Einerseits darf die übergroße Mehrheit der Bevölkerung ab 18 Jahren wählen, Alkohol kaufen und saufen, rückwärts einparken, Kredite aufnehmen ... andererseits sind diese mündigen Verbraucher dann zu blöd, mal das Kleingedruckte zu lesen, und müssen vor der bösen Telekom und anderen Providern geschützt werden.
Bei Online-Bestellungen von DSL-Tarifen bei der Telekom werden die kompletten AGBen und Leistungsbeschreibungen in der Bestellbestätigung per eMail-zugesandt. In der schriftlichen Auftragsbestätigung per Post wird das ganze noch einmal wiederholt. Wenn dann der Auftrag nicht widerufen wird, darf mir keiner erzählen, ihm wäre der Geschwindigkeitskorridor nicht bekannt gewesen und er zahle für die maximale Geschwindigkeit, auf die er dann auch ein Anrecht habe!
Gruß Ulrich
PS: ich bin übrigens kein Mitarbeiter der Telekom oder irgendwelcher mit ihr verbandelter Firmen und tätige mit der Telekom, außer meinem privaten Telfonie-, DSL- und TV-Anschluss keinerlei Geschäfte.
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vor 12 Jahren
Und wer glaubt, dass ein Werbespruch "... bis zu 50 MBit/s" in jedem Fall 50 MBit/s bedeutet, der glaubt auch daran, dass der Genuß mancher Getränke Flügel verleiht. Einerseits darf die übergroße Mehrheit der Bevölkerung ab 18 Jahren wählen, Alkohol kaufen und saufen, rückwärts einparken, Kredite aufnehmen ... andererseits sind diese mündigen Verbraucher dann zu blöd, mal das Kleingedruckte zu lesen, und müssen vor der bösen Telekom und anderen Providern geschützt werden.
Einerseits darf die übergroße Mehrheit der Bevölkerung ab 18 Jahren wählen, Alkohol kaufen und saufen, rückwärts einparken, Kredite aufnehmen ... andererseits sind diese mündigen Verbraucher dann zu blöd, mal das Kleingedruckte zu lesen, und müssen vor der bösen Telekom und anderen Providern geschützt werden.
Meine Meinung: Nüchtern betrachtet, scheint es so als wären sie "wir" zu blöd. Aber unterschätze nicht die Macht des Marketings. Die suggerieren dir auch, dass du nach nur drei Monaten wieder neuen Fernseher brauchst, weil neue Generation am Start. Oder Smartphones, Tablets & Co. werden ja fast im Quartalstakt von Nachfolgern und deren Nachfolgern abgelöst.
Auch wenn ich DSL Neuling war, das wusste ich: Alles was bei der Telekom an Speed nicht drin ist, geht auch anderswo als (1&1) Resale nicht. Da bin ich den "großen" Zahlen Verlockungen nie erlegen. Gegen Blödheit gibt's aber auch kein Gesetz, sei nicht so streng mit den Verbrauchern also uns.
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vor 12 Jahren
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vor 12 Jahren
.....also weshalb regen wir uns über die anstehende Drosselung auf? Drosselung gab es doch schon immer, der volle Preis wurde allerdings immer verlangt.
Drosselung gab es doch schon immer, der volle Preis wurde allerdings immer verlangt.
Mein Lieblings Argument. Wir verschlechtern etwas, weil es anderswo auch schlecht ist.
Aber es ist doch einfach nur Balh Blah zb die Kabel Drossel mit der Telekom Drossel zu vergleichen.
Form, umfang, stärke kann man doch nicht vergleichen. Und der Volumen Tarif von einer bestimmten Firma kostet eben nur einen Bruchteil. Wobei die auch nicht so stark drosseln.
Das Argument ist also, die anderen haben Grenzen drin, also haut die Telekom die Leitung total kaputt. Und das ist bei einigen dann Normal.
Das mit dem „Bis zu“ ist ein ganz anderes Thema.
Wobei da irgendwann bestimmt auch noch Gesetze kommen. Mir kann keiner erzählen, das die Anbieter nicht wissen, wie die Leitung beschaffen ist. Vor allem in Städten, wo eben schon mal Vormieter DSL hatten.
Beispiel. Bei mir kann die Telekom nur DSL 3000. Der Check im Internet sagt 16.000. Das ist also simpel eine Falschaussage. Die Telekom hatte vor dem VDSL eben das 3000 geschaltet.
Natürlich würde, wäre der check kein Placebo. Keiner buchen, wenn da 3000 steht.
Hier muss echt der gesetzgeber her.
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vor 12 Jahren
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vor 12 Jahren
Beispiel. Bei mir kann die Telekom nur DSL 3000. Der Check im Internet sagt 16.000. Das ist also simpel eine Falschaussage. Die Telekom hatte vor dem VDSL eben das 3000 geschaltet. Natürlich würde, wäre der check kein Placebo. Keiner buchen, wenn da 3000 steht. Hier muss echt der gesetzgeber her.
Natürlich würde, wäre der check kein Placebo. Keiner buchen, wenn da 3000 steht.
Hier muss echt der gesetzgeber her.
Das ist ungewöhnlich. Normal steht doch beim Check (mit bis zu x MBit/s) dahinter, die Telekom ist meines Wissens der einzige Festnetz-Anbieter, der das macht. Hätte ich nicht damals schon vom T-Techniker/Vertriebler DSL384 Verfügbarkeit genannt bekommen, hätte ich diesen Wert jederzeit von der Telekom Webseite holen können. So kann also jeder wissen, was läuft - auch beim Fremdanbieter. Denn auch das hat mir 1&1 später mal erklärt: Nutzen wir die TAL (letzte Meile) und da gehen nur 384kbit/s durch, dann ist das eben so. Selbst wenn wir vornedran ultraschnelles Internet im Netz hätten. Das leuchtete mir ein...
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vor 12 Jahren
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vor 12 Jahren
Unterm Strich will die Telekom (wahrscheinlich auch noch andere Provider in Folge) einfach nur die Preise erhöhen.
Es ist doch unheimlich schwierig, wenn nicht sogar fast unmöglich für ein bestehendes Produkt (ohne irgendwelche Änderungen vorzunehmen)z.B. zu sagen:" Ab 2016 steigt der Preis um 20% (oder Ähnlich)".
Folge dessen wird das Produkt vermeidlich abgeschafft und es entstehen daraus Teilprodukte, die mit unterschiedlichen Preisen belegt werden. Insgesamt werden daraus dann insgesamt z.B.20% Mehr Gewinn generiert.
-Die genannten 20% sind übrigens nur Annahmen von mir und können tatsächlich stark nach oben oder nach unten abweichen-
Ach ja, dann wird es noch für die "Poweruser" die Möglichkeit geben (für 10,20, 30 oder mehr Euro) eine tatsächliche Flat zur Datenvolumenobergrenze hinzuzubuchen.
Hier wird der Anschein erweckt das es sich dabei um einen "Sondertarif" handelt, der parallel zu den Datenvolumentarifen angeboten wird.
Tatsächlich haben wir doch genau diesen "Sonder"Tarif (zu mindest die Allermeisten) zur Zeit.
Hier kann man doch die Absicht genau erkennen.
Merke: Um größere Gewinne zu erzielen werden alte Dinge genommen und neu verpackt.
Das teure sind somit nicht die angebotenen Dinge, sondern ausschließlich die
Verpackung.
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vor 12 Jahren
@UlrichZ:
Da wird Dir die Telekom sagen, dass Du nicht maximal sondern minimal zahlst - Du zahlst 27.968 und bekommst, wenn die Bedingungen stimmen, unentgeltlich mehr. Du siehst, die Sache kann von zwei Seiten gesehen werden. Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, welche Sichtweise die richtige ist, ;-).
Gruß Ulrich
Prima, dass du weißt, was die Telekom sagen wird.
Dann kann man, entschuldige bitte, auch von einem Sprecher der TK ausgehen.
Es ist lediglich auffällig das sämtliche Kritiken an die Telekom von dir nochmals und nochmals belegt werden soll.
Natürlich, wo Licht ist, da ist auch Schatten und für jedes Pro, da gibt es auch ein Contra.
Belege für eine „Pro Telekom Berichterstattung“ werden allerdings bisher nicht eingefordert. (Ich gebe zu, sind auch zur Zeit eher selten)
Die ganze Sache klingt zumind. für mich schon sehr fragwürdig.
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vor 12 Jahren
Zitat: @UlrichZ: Da wird Dir die Telekom sagen, dass Du nicht maximal sondern minimal zahlst - Du zahlst 27.968 und bekommst, wenn die Bedingungen stimmen, unentgeltlich mehr. Du siehst, die Sache kann von zwei Seiten gesehen werden. Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, welche Sichtweise die richtige ist, ;-). Gruß Ulrich
@UlrichZ:
Da wird Dir die Telekom sagen, dass Du nicht maximal sondern minimal zahlst - Du zahlst 27.968 und bekommst, wenn die Bedingungen stimmen, unentgeltlich mehr. Du siehst, die Sache kann von zwei Seiten gesehen werden. Letztendlich kann nur ein Gericht entscheiden, welche Sichtweise die richtige ist, ;-).
Gruß Ulrich
Prima, dass du weißt, was die Telekom sagen wird.
Dann kann man, entschuldige bitte, auch von einem Sprecher der TK ausgehen.
Das ist doch Quatsch. Du bekommst von der Telekom einen Bandbreitenkorridor zu jedem Tarif zugesichert, und der geht numal von x bis y. Das kann man, wie UlrichZ schon geschrieben hat und du ja auch weißt, in den AGB nachlesen werden. Und für eben diesen zahlst du dein Geld.
Die ganze Sache klingt zumind. für mich schon sehr fragwürdig.
Fragwürdig finde ich eher das du scheinbar mehrere Blickwinkel erkennst aber dich einfach nicht darauf einlassen kannst diese mal genauer zu betrachten.
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