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Neuen APL, oder am alten mit ran? 2 Häuser auf ein Grundstück mit selber Hausnummer geplant
vor 5 Jahren
Hallo zusammen,
Ist Zustand:
Haus 1 wird bewohnt durch uns und hat außen am Haus ein alten APL .
Geplant:
Haus 1 wird vermietet.
Haus 2 soll auf selben Grundstück gebaut werden und wird dann von uns bewohnt.
Grundstück bleibt als 1 Flurstück bestehen und beide Häuser hätten dann die selbe Hausnummer und Adresse
Frage:
Abzweig von vorhandenen APL möglich und man hat trotzdem 2 getrennte Anschlüsse für Telefonie und Festnetz?
Oder neuen APL für neues Haus 2 direkt legen lassen und für das Haus 1 was vermietet wird bleibt der alte APL wie er ist?
Gruß Daniel
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vor 4 Jahren
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Mächschen
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 5 Jahren
@daniel.bartels
Ich würde für den Neubau die Hausnummer XY a zuweisen lassen, dann gibt es allgemein weniger Schwierigkeiten.
Und alle Versorgungsleitungen zum Neubau neu legen lassen, dann gibt es keine Schwierigkeiten, sollte das Grundstück mal getrennt werden.
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ExRatinger
4 Sterne Mitgestalter*in
vor 5 Jahren
Hallo @daniel.bartels,
technisch ist es sicherlich möglich und am günstigsten, vom vorhandenen APL ein, zwei Leitungen abzuzweigen.
Ich lese hier im Forum aber dermaßen häufig von Problemen, dass ein böser Nachbar den Telekom-Techniker nicht an den APL lässt etc., dass ich als Bewohner lieber die Kontrolle über meinen eigenen APL hätte.
Von daher würde ich an deiner Stelle einen eigenen APL legen lassen. Das kostet mit Sicherheit um die 1.000 Euro, aber ist wohl insgesamt eine vernachlässigbare Größe bei den Gesamtkosten.
ER
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Mächschen
Antwort
von
ExRatinger
vor 5 Jahren
@ellbogen
Hättest vielleicht dazu schreiben sollen, dass die Verfügbarkeit nach dem Abschicken der Bestellung geprüft wird, weil die Belegung von Vzk & APL online nicht geprüft wird.
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Anne W.
Telekom hilft Team
vor 5 Jahren
Hallo @daniel.bartels vielen Dank für deinen Beitrag und die Nachfrage.
Wie ich sehe hast Du hier schon Informationen und Tipps erhalten. Wofür Du dich letztendlich entscheidest, liegt in deinem Ermessen. Grundsätzlich ist in dem Fall der Bauherrenservice für Dich zuständig, dort kannst Du mit den Kollegen das Anliegen ja mal unverbindlich besprechen.
Grüße Anne W.
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Martina H.
Antwort
von
Anne W.
vor 5 Jahren
genau, die Kollegen vom Bauherrenservice können da noch besser Auskunft geben.
Viele Grüße
Martina H.
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