Gelöst

Nichtanwendung §46 Abs. 8 TKG

vor 8 Jahren

Wir sind am 16.09.2017 umgezogen. Mit Erstaunen musste ich feststellen, dass meine Vertragslaufzeit auf 2 Jahre verlängert wurde. Dies verstößt ganz klar gegen geltendes europäisches Recht. Muss ich hier ernsthaft eine Vorstandsbeschwerde einleiten oder wird die Vertragslaufzeit nun wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt. Erwarte eine Rückmeldung. 

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