Solved
Oberirdische Leitung Telekom
5 years ago
Hallo!
Auf meinem neu erworbenen Grundstück befinden zwei Masten der Telekom die auch noch genutzt werden. Diese würde ich gern beseitigen, umsetzen lassen. Es gibt keine Eigentümererklärung die das Aufstellen der Masten absegnet, noch gab es die Laut Verläufer vorher. Des Weiteren sind keinerlei Lasten eingetragen aus denen hervorgeht das zwei Telefonmasten auf dem Grundstück stehen können.
Meine Frage ist nun, an wen genau muss ich mich denn wenden? Auf den Masten ist auch ein QR code, der aber nicht auslesbar ist ( vermutlich nur mit Firmeneigenen Geräte) Ich habe eine fotografische Sicherung der Masten durchgeführt. Grundsätzlich würde es reichen sie um einige Meter zu versetzen. Aber eigentlich ist es mir auch egal, da es mein Grund und Boden ist und ich überhaupt nicht verstehe wieso die auf privatem Grund stehen und nicht auf der Straße.
Standort:
39291 Schermen bei Magdeburg
wenn ich die trassenauskunft-kabel nutze wäre es womöglich : Niederlassung OsT zuordnung 24
MfG Sebastian
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9 months ago
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5 years ago
Hallo @SebastianBä
da Dein Profil bereits befüllt ist: einfach abwarten bis das sich das @Telekom hilft Team diesbezüglich hier / bei Di meldet 👍
Gruß
Waage1969
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5 years ago
und ich überhaupt nicht verstehe wieso die auf privatem Grund stehen und nicht auf der Straße.
und ich überhaupt nicht verstehe wieso die auf privatem Grund stehen und nicht auf der Straße.
Weil auf der Straße Autos fahren und ein Mast dort ganz sicher nichts verloren hat.
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from
5 years ago
@Gelöschter Nutzer
wie soll @SebastianBä einen Vertrag kündigen den er weder abgeschlossen hat noch weiß ob so etwas überhaupt besteht?
Spätestens bei Beauftragung eines eigenen Hausanschlusses müsste er den allerdings unterzeichnen...
Answer
from
5 years ago
Die Nutzungsvereinbarung ersetzt die ehemalige GEE und betrifft dann nur die Zuleitung zum Nutzer.
Answer
from
5 years ago
@Gelöschter Nutzer
der TO hat aber doch gar keinen Telekomvertrag und auch keinen Telekomanschluss, also zuerst muss geklärt werden ob die Telekom die Masten dort hinstellen durfte, das wäre der erste Schritt.
Wären ja nicht die ersten Masten die falsch stehen.
Unlogged in user
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from
5 years ago
2
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from
5 years ago
Die sind ausschließlich für die Erschließung da.
Alles andere sind Betriebsthemen und müssen von Kundenservice beim PTI platziert werden.
das Team hier regelt das ganz gut.
Answer
from
5 years ago
Schon mal vielen Dank für die vernünftigen Aussagen, dann warte ich mal und hoffe das die Telekom hier das ans PTI weiterleitet , den Bautrupp hab ich auch vermutet nur ist verständlicherweise kein direkter Kontakt möglich denke ich, da es sicher durch die verschiedenen servicelevel laufen wird.
Unlogged in user
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from
5 years ago
vielen Dank für das Gespräch.
Ich habe die Daten an den zuständigen Baubezirk weitergegeben.
Grüße Detlev K.
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from
5 years ago
Hallo!
Gibt es schon neue Informationen ? Die Masten Stören die Bauarbeiten !
Mit freundlichen Grüßen
Answer
from
5 years ago
Hallo @SebastianBä
der @Detlev K. hat das doch bereits weiter gegeben.
Da wirst Du noch entsprechende Infos erhalten.
Aber mal so nebenbei (bitte nicht falsch verstehen): die Masten standen doch schon da wo das Grundstück gekauft wurde, das Grundstück vermessen wurde, die Baupläne erstellt wurden, die Genehmigungen erfolgten, die Aufträge an die Firmen erteilt wurden,...
Da sind sicherlich schon die ein oder anderen Monate vergangen wo man dies schon hätte in Angriff nehmen können 🤔
Klar ist jetzt zu spät, aber das ganze wird auch nicht von heute auf Morgen, nach vorangegangener Klärung, erledigt sein.
Trotzdem viel Erfolg ! 👍
Gruß
Waage1969
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from
5 years ago
Handeln kann man erst wenn’s Grundstück bezahlt ist. Und solange nicht Eigentümer ist, und dem alten Eigentümer es schlichtweg ega ist, ist es eben wie es ist. Ich hoffe das es in den nächsten Wochen erledigt. Alle anderen Masten sind abgebaut und in der Erde verlegt nur meine beiden nicht. Aber wird schon bin da guter Dinger , als langjähriger Telekomkunde.
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from
5 years ago
Ist dieses Flurstück durch Teilung entstanden und, falls ja, befindet sich oder hat sich auf dem ursprünglichen Flurstück ein Gebäude mit einem Telefonanschluss (CuDA) befunden oder existiert dieses noch. Dann dürfte das Recht, die Masten dort zu stellen aus dem Nutzungsvertrag gemäß TKG abgeleitet werden.
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from
5 years ago
@NoOneElse
Wie wäre es den Thread von Vorne zu lesen?
Wir müssen ja nicht immer wieder das gleiche schreiben.
Und genau die Nutzungsvereinbarung war schon Thema.
Answer
from
5 years ago
Aber sicher. Jeder, der schon einmal als Eigentümer oder Mieter einen Telekommunikationsanschluss in DE, egal welcher Anbieter, erstmalig beauftragt hat, kennt das.
Deshalb ist dem TE ja auch sofort klar gewesen, warum er auf einem unbebauten Grundstück diese Masten stehen hat, und das er sie selbständig einfach umbauen kann?
Die Rechtsgrundlage für die Masten muß erst einmal geklärt sein. Dann der Nachweis der Berechtigung zur Kündigung und dann die Kündigung selbst.
Nach den Fotos stört die Leitung schon das Bauvorhaben, darf aber nicht eigenhändig entfernt werden.
Und die Störung wird wohl auch zeitlichen Einfluss auf die Bauplanung haben.
Und sollte der Eigentümer für sein Bauvorhaben einen Anschluß bei der Telekom beantragen wollen, was er ja möglichst frühzeitig erledigen sollte, wird auch da diese Nutzungsvereinbarung fällig werden. Wenn dann aber gleichzeitig die Kündigungsfrist zur Beseitigung der Masten läuft ...
Answer
from
5 years ago
@NoOneElse
Hast du dich jetzt extra angemeldet um alles zu wiederholen?
Unlogged in user
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from
5 years ago
es gibt noch keine Rückmeldung vom Baubezirk. Ich werde da nachhaken.
Grüße Detlev K.
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from
5 years ago
Vielen Dank! Die Verlegung ins Erdreich wurde damals bei den anderen Masten durchgeführt , oder sie müssten auf die andere Straßenseite gesetzt werden. Dies sollte die Kabellänge denke ich hergeben.
Unlogged in user
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from
4 years ago
wir bleiben weiterhin am Ball.
Grüße Detlev K.
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4 years ago
der Baubezirk hat uns informiert, dass man mit Ihnen wegen der Masten Kontakt aufgenommen hat.
Grüße Detlev K.
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