Gelöst
Personendaten und Namensänderung
vor 4 Jahren
Wunderschönen guten Tag,
Nun zu meinem Problem. Bei der Beantragung meines neuen Personalausweises wurde
ich darüber in Kenntnis gesetzt, dass es in Zukunft Pflicht ist, den auf der
Geburtsurkunde eingetragenen Vatersnamen eines Kindes (nicht zu verwechseln
mit dem zweiten Vornamen), auch in offiziellen Dokumenten anzugeben.
Da ich nicht weiß, ob es für die Telekom überhaupt relevant ist,
ich aber nicht möchte, dass es zu irgendwelchen rechtlichen Problemen führt,
würde ich gern wissen, ob ich den Vatersnamen in Zukunft auch bei der
Telekom angeben muss?
Danke schon mal im Voraus
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vor 5 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
abseits der bereits korrekten Antworten, habe ich einen Blick in unser System geworfen und festgestellt, dass heute bereits gehandelt wurde.
Es freut mich, dass das Anliegen so schnell gelöst werden konnte.
Viele Grüße
Marcel M.
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