Pflicht zur Weiterversorgung bei Anbieterwechsel ignoriert

8 years ago

Nach einem Providerwechsel unserer Bildungseinrichtung von der Telekom zu M-Net, fand am 02.11.17 ein Anschlussversuch durch die Firma M-Net statt, der misslang.

Gegen 12:30 des selben Tages wurde bei der Telekom die Weiterversorgung gemäß §46 TKG beantragt. Auch am nächsten Tag war die Schule allerdings telefonisch nicht wieder angeschlossen. Drei Anrufe am 03.11und am 04.11.17 bei der Hotline der Firma Telekom führten nicht zum Erfolg: Ein Herr R. erklärte, dass eine Bearbeitung aufgrund eines Systemausfalls nicht möglich sei, eine Frau P. sagte in einem weiteren Gespräch, dass die Weiterversorgung unseres Anschlusses nicht möglich sei, da wir den Vertrag gekündigt hätten und die Portierung angeblich erfolgreich abgeschlossen sei, was definitiv nicht stimmt.

 

Da am Montag telefonische Kurseinschreibungen beginnen, drohen uns erhebliche finanzielle Verluste. Ich erinnere an den Wortlaut des §46 TKG .

 

[Telektra: Zwei Namen gekürzt (Datenschutzregel gilt nicht nur für Kundennamen auch für Mitarbeiternamen)]

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