Gelöst

Pflichten gegenüber WLAN-Mitbenutzern

vor 4 Jahren

Hallo Community,

kann mir jemand in Rechtsfragen helfen? Es geht um die Frage, ob ich als Mitbewohner (Untermieter ohne Miete) und Anschlussinhaber dazu verpflichtet bin, meinem Bruder der Haus- und Grundbesitzer unseres Elternhauses ist, uneingeschränkten Zugang zum Internet über WLAN zu gewähren? Nachdem unsere Mutter im Juni 2016 verstorben ist, bin ich (auf ihren Wunsch hin) als erster Mitte Oktober zurück ins EH gezogen; mein Bruder kam am 01.03.21 wieder zurück. Er bewohnt das Erdgeschoss und 1. OG, ist wie erwähnt Haus- und Grundbesitzer nach Erbfolge. Ich bewohne 3/4 das Untergeschosses mit lebenslangem Wohnrecht. Merin Bruder hat "noch" keinen eigenen Telefonanschluss, daher hat er mich gebeten, meinen Router immer an zu lassen, sodass er immer Internetzugang hat. Nun macht mein Bruder alles Mögliche, um mir das Leben schwer zu machen, weil er eben so ist. Unter Anderem stellt er mir keinen zusätzlichen Raum zum Unterstellen von Sachen zur Verfügung oder ich muss seit Kurzem meine eigene Waschmaschine benutzen, weil er die alte unserer Eltern für sich allein haben möchte. Eben klingelt er nun bei mir und fragt mich über die Grundrechte und speziell dem (seinem) Recht auf freie Meinungsäußerung... Ich hätte kein Recht, ihm den Internetzugang zu verwehren! Er hätte die höheren Rechte und ich kaum noch Rechte. Seine Ansage: Sollte ich nicht zugeben, in der Vergangenheit den Router abgeschaltet zu haben und nochmal abschalten, würde er "Anzeige gegen Unbekannt" erstatten. Was sagt ihr dazu? Ist es nicht so, dass ich strafrechtlich für alles verantwortlich bin, was über meinen Internetzugang passiert, wenn mein Bruder z.B. irgendwas Verbotenes macht; bin ich dann nicht der Benachteiligte? Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn mir jemand helfen und mir erklärt, was ich für eine Handhabe habe... Herzlichen Gruß, Marco.

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  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Herzlich willkommen @florisfku 

     

    Kurz und knapp , ich empfehle sich juristischen Rat zu holen , hier sind wir in einem Kunden-helfen-Kunden Forum und keine Juristen , von daher kann hier kaum jemand korrekt helfen 

     

    Viele Grüße 

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