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Pflichten gegenüber WLAN-Mitbenutzern
4 years ago
Hallo Community,
kann mir jemand in Rechtsfragen helfen? Es geht um die Frage, ob ich als Mitbewohner (Untermieter ohne Miete) und Anschlussinhaber dazu verpflichtet bin, meinem Bruder der Haus- und Grundbesitzer unseres Elternhauses ist, uneingeschränkten Zugang zum Internet über WLAN zu gewähren? Nachdem unsere Mutter im Juni 2016 verstorben ist, bin ich (auf ihren Wunsch hin) als erster Mitte Oktober zurück ins EH gezogen; mein Bruder kam am 01.03.21 wieder zurück. Er bewohnt das Erdgeschoss und 1. OG, ist wie erwähnt Haus- und Grundbesitzer nach Erbfolge. Ich bewohne 3/4 das Untergeschosses mit lebenslangem Wohnrecht. Merin Bruder hat "noch" keinen eigenen Telefonanschluss, daher hat er mich gebeten, meinen Router immer an zu lassen, sodass er immer Internetzugang hat. Nun macht mein Bruder alles Mögliche, um mir das Leben schwer zu machen, weil er eben so ist. Unter Anderem stellt er mir keinen zusätzlichen Raum zum Unterstellen von Sachen zur Verfügung oder ich muss seit Kurzem meine eigene Waschmaschine benutzen, weil er die alte unserer Eltern für sich allein haben möchte. Eben klingelt er nun bei mir und fragt mich über die Grundrechte und speziell dem (seinem) Recht auf freie Meinungsäußerung... Ich hätte kein Recht, ihm den Internetzugang zu verwehren! Er hätte die höheren Rechte und ich kaum noch Rechte. Seine Ansage: Sollte ich nicht zugeben, in der Vergangenheit den Router abgeschaltet zu haben und nochmal abschalten, würde er "Anzeige gegen Unbekannt" erstatten. Was sagt ihr dazu? Ist es nicht so, dass ich strafrechtlich für alles verantwortlich bin, was über meinen Internetzugang passiert, wenn mein Bruder z.B. irgendwas Verbotenes macht; bin ich dann nicht der Benachteiligte? Ich wäre sehr sehr dankbar, wenn mir jemand helfen und mir erklärt, was ich für eine Handhabe habe... Herzlichen Gruß, Marco.
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2 years ago
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4 years ago
Hallo @florisfku
Erstmal ist hier kein Anwalt da für eine Rechtsberatung.
Aber zum Verständnis, es ist Ihr vertrag und Sie entscheiden, wer ihren Vertrag über den Router mit benutzen kann.
Bedeutet, er kann Sie dazu nicht zwingen.
Dies war keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin.
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4 years ago
Herzlich willkommen @florisfku
Kurz und knapp , ich empfehle sich juristischen Rat zu holen , hier sind wir in einem Kunden-helfen-Kunden Forum und keine Juristen , von daher kann hier kaum jemand korrekt helfen
Viele Grüße
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4 years ago
@florisfku Moinsen, Rechtsbeistand kann dir hier niemand liefern...aaaaaaaaaaaber.....wenn du der Tarifnutzer bist, der Vertrag auf deinen Namen läuft hast du keine Verpflichtung deinen Internetzung anderen zur Verfügung zu stellen. Du hast die Möglichkeit, das Recht z.B. deinen Router auszuschalten, vom Netz zu nehmen, dein WLAN zu verschlüsseln wie du lustig bist.
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4 years ago
Danke KarstenS5,
Erbfolge ist tatsächlich das falsche Wort. Mein älterer Bruder hat von meiner Muter testamentarisch das Haus und Grundstück geerbt. Ich habe in der Einliegerwohnung im UG laut testament lebenslanges Wohnrecht.
Danke für eure Antworten. Ich habe auch schon in einem Juristischem Forum einen Beitrag geschrieben.
Herzlichen Gruß, Marco.
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4 years ago
Äh, wie wollte er eine Anzeige gegen Unbekannt erheben. Wenn er nicht der Inhaber des Anschlusses ist ,hat er überhaupt kein Recht das WLAN Passwort zu haben. Und es stimmt wenn von einem Anschluss ein Risiko ausgeht wird als erstes der Anschlussinhaber kontaktiert. Doch ich frage mich wie die Vererbung des Hauses überhaupt ablief. Ohne besondere Regelung wird im Grundbuch ein Haus an eine Erbengemeinschaft überschrieben ohne weitere Vorrangregeln. Wenn Kinder vorhanden sind verhindern sie dass das Grundstück an Entferntere Verwandte geht, aber es gelten , wenn nicht anders geregelt gleiche Teile für alle gleichrangigen Geschwister. Ich würde hier schnellstens Kontakt zu einem Anwalt aufnehmen denn hier scheint ein Rechtsverständnis basierend auf Mythen vorzuliegen. Die Zeiten einer festgelegten Erbfolge unter den Kindern ist schon lange vorbei. Und eine juristische Erstberatung darf (je nach Aufwand) auch nicht teurer als 250€ sein, denn Anwälte unterliegen dabei einer Gebührenordnung, die ihnen vorschreibt wieviel sie nehmen dürfen.
So wie sich das anhört hat hier vermutlich ein Laie versucht nähere Regelln unterzubringen die aber in den meisten Fällen ohne Bedeutung sind. So ist es zum Beispiel extrem schwierig jemanden zu enterben.
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4 years ago
Ohne auf alles drum herum einzugehen:
Du bist Inhaber des Vertrages, du alleine kannst mit den Endgeräten wie dem Router machen was du willst.
Dein Bruder hat in dem Fall genau 0,0 Rechte.
Er darf gerne eine Anzeige erstatten, sein Anwalt wird sich freuen so schnell Geld zu verdienen an ihm.
Du selbst wirst mit dem Quatsch den er macht keine Probleme bekommen was die rechtliche Seite betrifft.
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4 years ago
@florisfku
Hat Dein Bruder einen Clown verschluckt?
Ganz grundsätzlich empfehle ich Euch dringend, miteinander auszukommen.
Auf Deinen Internetzugang hat er keinerlei Anrecht.
Wie die Vererbung des Hauses ablief ist WEIT jenseits dessen, was hier im Forum geklärt werden kann.
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4 years ago
(Untermieter ohne Miete)
Das bist Du nicht wenn ein Wohnrecht auf Lebenszeit eingetragen wurde.
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4 years ago
......, meinem Bruder der Haus- und Grundbesitzer unseres Elternhauses ist, ......
......, meinem Bruder der Haus- und Grundbesitzer unseres Elternhauses ist, ......
Da ist offensichtlich noch zu Lebzeiten Eurer Eltern/Mutter das Grundstück auf den Bruder umgeschrieben worden, also in sein Eigentum übergegangen.
Scheinbar waren hier die Eltern vorher nicht gemeinsam Eigentümer, andernfalls hätte von Euch 2 Geschwistern schon vor Ableben der Mutter jeder 1/8 Eigentum am Grundstück.
Du hast damit außer lebenslangem Wohnrecht keine weiteren Ansprüche an sich.
Der Telekommunikationsanschluß läuft offenbar auf Dich, dann musst du an keinen weiteren Haushalt irgendwas davon abtreten. Ebenso verhält es sich mit Strom/Wasser/Gas.
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4 years ago
@KarstenS5
@ellbogen Vorsicht, du lehnst dich hier zu weit aus dem Fenster. Selbst eine Schenkung in den letzten 10 Jahren vor dem Tod muß bei der Erbschaft dem Finanzamt angezeigt werden und kann dadurch teilweise ungültig werden. Ein Glück das ich mit meiner Schwester keine derartigen Probleme hatte... Hier muss im Einzelfall geprüft werden, was genau geschrieben wurde und ob dies in der Form überhaupt irgendwie gültig ist. Gerade bei Grundstücken hört für das Gesetz der Spaß auf, weshalb du dafür auch einen Erbschein beantragen musst. Wenn du ein Testament nicht mit Hilfe eines Notars aufgesetzt hast sind häufig Teile davon ohne jegliche Bedeutung. Und in diesen Fall scheint eine wirklich abenteuerliche Rechtsauffassung zu herrschen, die doch bitte mal jemand abklopfen sollte. Ein echter Rechtsstreit hilft im Ernstfall beiden Seiten nicht, aber ich Denke in solchen Fällen wird ein vernünftiger Anwalt für Erbrecht sowieso eine außergerichtliche Lösung anstreben. Daher ist es IMHO in solchen Fällen durchaus angebracht sich fachlichen Beistand zu holen, damit man selber weiß wie die rechtliche Lage ist und der im Normalfall (Stichwort Mediation) erstmal ein klärendes Gespräch sucht. Bei Erb- und Familienrecht sind im Normalfall echte Prozesse heute die Ausnahme.
@ellbogen
Vorsicht, du lehnst dich hier zu weit aus dem Fenster. Selbst eine Schenkung in den letzten 10 Jahren vor dem Tod muß bei der Erbschaft dem Finanzamt angezeigt werden und kann dadurch teilweise ungültig werden. Ein Glück das ich mit meiner Schwester keine derartigen Probleme hatte... Hier muss im Einzelfall geprüft werden, was genau geschrieben wurde und ob dies in der Form überhaupt irgendwie gültig ist. Gerade bei Grundstücken hört für das Gesetz der Spaß auf, weshalb du dafür auch einen Erbschein beantragen musst.
Wenn du ein Testament nicht mit Hilfe eines Notars aufgesetzt hast sind häufig Teile davon ohne jegliche Bedeutung. Und in diesen Fall scheint eine wirklich abenteuerliche Rechtsauffassung zu herrschen, die doch bitte mal jemand abklopfen sollte. Ein echter Rechtsstreit hilft im Ernstfall beiden Seiten nicht, aber ich Denke in solchen Fällen wird ein vernünftiger Anwalt für Erbrecht sowieso eine außergerichtliche Lösung anstreben. Daher ist es IMHO in solchen Fällen durchaus angebracht sich fachlichen Beistand zu holen, damit man selber weiß wie die rechtliche Lage ist und der im Normalfall (Stichwort Mediation) erstmal ein klärendes Gespräch sucht. Bei Erb- und Familienrecht sind im Normalfall echte Prozesse heute die Ausnahme.
Sorry Karsten, hat nix mit dem Telekom Thema zu tun. Das hies..."Zugang muss bereitgestellt werden". Das wurde alles abgefrühstückt. Wenn ihr euch über Erbschaftssachen ausstauschen wollt macht das doch per PN.
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4 years ago
Danke danke an alle.
Ich möchte auch nicht, dass es jetzt hier zu weit führt. Noch ganz kurz: Das Testament hat meine Mutter selbstverständlich notariell beglaubigen lassen. Mein Vater hat das Haus an meine Mutter und meine Mutter dann an meinen Bruder vererbt.
Zum Anschluss: Die TAE befindet sich i.d. Wohnung meines Bruders, die Leitung von oben nach hier unten geführt, hingt der Router hier unten am "Abzweig" und hier unten natürlich auch am Strom.
1970er Baujahr, muss hier am Haus laut Telekom ein zusätzlicher Anschluss gelegt werden, wenn denn mein Bruder einen eigenen haben will. Ich habe den Anschluss, der vorher auf meine Mutter lief, übernommen.
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4 years ago
Ich versteh Euch beide nicht. Rafft Euch zusammen, nutzt gemeinsam einen einzigen Anschluss wenn Ihr zur zu zweit seid. Spart Euch den zweiten Anschluss. Und macht kein Theater darum. Sonst zieht der Bruder einfach den Stecker aus der TAE und dann ist zappenduster für Euch beide.
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from
4 years ago
Was für ein Kindergarten.
Du bist Anschlussinhaber du musst überhaupt niemandem auch nur eine Sekunde Zugang zu deinem Anschluss geben.
Das wäre ja noch schöner. WLAN passwort geändert und fertig.
OB das eurem unsinnigen Kleinkrieg aber hilfreich ist, wage ich zu bezweifeln
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4 years ago
mein Bruder kam am 01.03.21 wieder zurück.
Mit Frau/Anhang?
speziell dem (seinem) Recht auf freie Meinungsäußerung
Das hat er. Aber Du musst das weder ihm noch mir über Deinen Internetzugang ermöglichen.
Die TAE -Dose und die Stromdose, die der Router nutzt sind aber bei Dir im UG?
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