Gelöst
Portfreischaltung: Auslösender Port
vor 7 Jahren
Diese Frage wurde zwar schon häufiger hier gestellt, aber noch nie richtig beantwortet. Ein neuer Versuch eines weiteren Leidtragenden. Ich habe meine zu öffnenden Ports eingestellt, aber nun habe ich keine Ahnung, welchen Port ich als auslösenden Port einstellen muss.
Ich hoffe wir können diese Frage beantworten ohne über den Sinn und den Zweck des Ganzen zu philosophieren
Danke im voraus.
PS: Speedport Hybrid
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vor 7 Jahren
Mit einer dynamischen Portfreischaltung lässt sich vorgeben, welche Ports von einer Anwendung (z. B. Filesharing-Programm) für den Datenaustausch genutzt werden sollen.
Die dynamische Portfreischaltung funktioniert ähnlich wie eine Port-Weiterleitung. Allerdings legen Sie hier nicht schon in der Regeldefinition fest, an welchen Rechner eingehende Pakete für einen bestimmten Port weitergeleitet werden. Stattdessen definieren Sie einen Port für ausgehende Pakete, der als Auslöser für die Weiterleitung eines (meist anderen) Ports für eingehende Pakete dient. Sobald ein ausgehendes Paket auf dem vorher definierten auslösenden Port (Trigger) den Router passiert, wird die mit der Regel definierte Port-Weiterleitung für eingehende Pakete aktiv. Dabei werden die eingehenden Pakete an den Rechner im Heimnetzwerk weitergeleitet, von dem das ausgehende Paket auf dem auslösenden Port stammte.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Datenverkehr über freigeschaltete Ports nicht von der Router-Firewall kontrolliert wird. Nutzen Sie eine Software-Firewall auf den entsprechenden Computern.
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Antwort
von
vor 7 Jahren
In der Regel braucht man nur die normalen Portweiterleitungen.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo in die Runde,
leider kann ich keinen Support durch die Mitarbeiter der Telekom Hilft Community anbieten.
Gerne stehen, neben unseren User, die Kollegen der Computerhilfe hierzu hilfreich zur Seite.
Gruß Sonja K.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Gerne stehen, neben unseren User, die Kollegen der Computerhilfe hierzu hilfreich zur Seite.
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@Sonja K. Bitte informiere doch Deinen Kunden, dass Du mit "Computerhilfe" ein kostenpflichtigen Vertrag mit Mindestlaufzeit meinst,
damit es nicht zu Missverständnissen kommt!
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 7 Jahren
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Gruß Sonja K.
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Akzeptierte Lösung
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vor 7 Jahren
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