Portierung bei eigenständiger Kündigung
12 years ago
Liebes Telekom-Team,
es geht um die Portierung meiner Rufnummer zu einem neuen Anbieter.
Um die Kündigungsfrist einzuhalten, haben wir bei Ihnen separat gekündigt. Zum Ende des Vertrags am 11.12.2012 schickte Ihnen der neue Anbieter das Portierungsformular. Bisher hat dieser jedoch von Ihnen noch keine Bestätigung der Übertragung erhalten. Ich habe schon bei Ihnen angerufen, doch man wollte mir nicht glauben, dass ich einen Anspruch auf die Portierung habe, da ich ja manuell gekündigt hätte. Das sei dann nicht mehr möglich, was nicht stimmt. Außerdem habe ich im Kündigungsschreiben Ende Oktober bereits auf die gewünschte Portierung hingewiesen. Bitte helfen Sie mir, ich war 30 Jahre bei Ihnen Kundin und habe auch jetzt noch zwei Prepaid-Karten. Vielen Dank!
es geht um die Portierung meiner Rufnummer zu einem neuen Anbieter.
Um die Kündigungsfrist einzuhalten, haben wir bei Ihnen separat gekündigt. Zum Ende des Vertrags am 11.12.2012 schickte Ihnen der neue Anbieter das Portierungsformular. Bisher hat dieser jedoch von Ihnen noch keine Bestätigung der Übertragung erhalten. Ich habe schon bei Ihnen angerufen, doch man wollte mir nicht glauben, dass ich einen Anspruch auf die Portierung habe, da ich ja manuell gekündigt hätte. Das sei dann nicht mehr möglich, was nicht stimmt. Außerdem habe ich im Kündigungsschreiben Ende Oktober bereits auf die gewünschte Portierung hingewiesen. Bitte helfen Sie mir, ich war 30 Jahre bei Ihnen Kundin und habe auch jetzt noch zwei Prepaid-Karten. Vielen Dank!
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12 years ago
Hallo Kundin, gerne stehen wir weiter beratschlagend an Ihrer Seite.
Eigentlich sind Sie als Verbraucherin in einer sehr komfortablen Lage, wenn Sie mit Ihrem Festnetzanschluss zu einem anderen Anbieter umziehen. Nach dem Gesetz steht Ihnen die Nummer zur Nutzung zur Verfügung, solange Sie wollen. Wir müssen sie also in jedem Fall rausrücken.
Portierung richtig beauftragen: Nicht selber kündigen
Der alte Anbieter darf den Portierungsauftrag nicht annehmen, wenn Sie bereits mit Ihrer Unterschrift den alten Anschluss gekündigt haben. Deshalb müssen Sie den alten Anschluss immer bei Ihrem gewählten neuen Anbieter kündigen. Dafür gibt es auf dem Portierungsformular ein Feld.
Wenn Sie doch schon den alten Anschluss selber gekündigt haben, bleiben Ihnen drei Monate Zeit, um die Nummer noch zu "retten". Erteilen Sie Ihrem neuen Anbieter einen Auftrag, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis »Nachträgliche Portierung«. Nur dann dürfen wir Ihre Nummer weitergeben. Hilft das schon mal weiter? Liebe Grüße Nadine
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12 years ago
vielen Dank für die Antwort, ich werde den neuen Anbieter um die nachträgliche Portierung bitten. Leider konnte ich nicht über den neuen Anbieter kündigen, da die Kündigungsfrist schon bald ablief, sodass ich dies selbst vornahm. Wenn es noch Probleme geben sollte, werde ich mich nochmals melden. Vielen Dank und beste Grüße!
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12 years ago
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12 years ago
es hat tatsächlich geklappt!!! Ich habe den Sachverhalt dem neuen Anbieter schriftlich geschildert und nach nur einer Woche habe ich die alte Nummer wieder!
Vielen Dank und beste Grüße!
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12 years ago
herzlichen Dank für die Rückmeldung. Ich sage Nadine Bescheid und richte das Dankeschön aus.
Da alles geklärt ist, schließe ich nun diesen Thread.
Schönes Wochenende und viele Grüße
Anna H.
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