Post von EOS Inkasso für nie bestellten Anschluß...

vor 4 Jahren

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

leider haben wir ein großes Problem mit einer Inkasso-Firma die für die Deutsche Telekom Forderungen eintreibt.

Zu Sachverhalt: für unseren Neubau haben wir im Jahr 2018 einen Telefon/Internetanschluß der Telekom bestellt. Dieser wurde installiert, Einwahldaten wie auch die Rechnungen kommen seither monatlich und werden auch bezahlt. Im Juni 2020 meldete sich nun eine Inkassofirma (Eos-Deutscher Inkasso-Dienst) mit einer Forderung über € 440,-- die wir gar nicht zuordnen konnten, da wir trotz Nachsendeantrag nie eine Rechnung, Mahnung oder ähnliches erhalten haben. Auf unsere Recherche hin haben wir die herausgefunden, dass wir bei der Telekom unter zwei Kundennummern geführt werden. Den eine Anschuss haben wir erhalten, von dem anderen wüssten wir bis zum Schreiben von EOS nicht. In unserem Fall haben wir einen Anschluss bestellt und einen erhalten, dieser wird auch bezahlt. Für den zweiten Anschluß aben wir nie Einwahldaten oder eine Rechnung oder Mahnung erhalten. Weder die Telekom noch EOS spricht mit uns und hat auch kein Interesse an der Aufklärung des Falls, da es sich für uns eigentlich als kleiner Fehler zeigt der schnell aus der Welt geschafft sein sollte.

 

Hat hierzu jemand eine Idee, wie man dieses Missverständnis aus der Welt schaffen kann?

 

Mit freundlichen Grüßen

JoGo75

1059

13

  • vor 4 Jahren

    Auch dir ein freundliches Hallo @JoGo75 

     


    @JoGo75  schrieb:

     

    Hat hierzu jemand eine Idee, wie man dieses Missverständnis aus der Welt schaffen kann?


    Du wendest dich bitte an das Inkasso-Büro, nur dort kann dir geholfen werden.

    Die Telekom hat den Fall sozusagen verkauft und führt keine Unterlagen mehr dazu!

     

    schöne Grüsse

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    https://www.financescout24.de/wissen/ratgeber/unberechtigte-forderung-inkassounternehmen

    Siehe: Unberechtigten Forderungen widersprechen

    Haben Sie festgestellt, dass die Forderung tatsächlich unrechtmäßig ist, muss diese zurückgewiesen werden. ....

    Der Widerspruch sollte sicherheitshalber auch beim Gläubiger-Unternehmen selbst eingehen, um sicherzustellen, dass es zu keinem gerichtlichen Titel oder SCHUFA-Eintrag kommt.

     

    Und Gleichmal die Musterbriefe 😉

    https://www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/musterbriefe-zum-thema-inkassoforderungen-13587

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Hallo @JoGo75 ,

     

    im ersten Schritt würde ich bei EOS Einspruch einlegen, damit du Zeit hast, den Sachverhalt zu klären. 

    Anschliessend bitte deine Profildaten befüllen, damit sich ein Teamie  mit dir in Verbindung setzen kann. 2018 ist zwar schon etwas her, aber meist kann man so etwas noch aufklären.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    @JoGo75 

    Die Rechnung über den Hausanschluss wurde aber damals bezahlt?

     

     

    5

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    JoGo75

    ja, ganz sicher. Der Hausanschluß kostet auch mehr als 440,--

    ja, ganz sicher. Der Hausanschluß kostet auch mehr als 440,--

    JoGo75

    ja, ganz sicher. Der Hausanschluß kostet auch mehr als 440,--



    Jetzt, und eine Gutschrift bei Vertragsabschluss gab es auch. 

    War auch nur eine Idee. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 4 Jahren

    Hallo @JoGo75,

    ich möchte ebenfalls dazu raten, auf jeden Fall Einspruch direkt bei EOS einzulegen, damit Fristen gewahrt bleiben.

    Ich habe den Vorgang bei uns intern zur Klärung weitergegeben und muss nun warten, bis uns hier eine Rückmeldung vorliegt.

    Viele Grüße
    Daniela B.

    2

    Antwort

    von

    vor 4 Jahren

    Ja, @Daniela B. arbeitet bei der Telekom

     

    Burny88_0-1599746071574.png

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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