Prozess Sonderkündigungsrecht

vor 2 Stunden

Hallo,

folgende Situation,

Wohnung ist zum 30.7. gekündigt, aufgrund eines Umzuges in ein bestehenden Haushalt, dort besteht schon eine Telekom Anschluss.

Wie soll der Nachweis mit einer Meldebescheinigung erfolgen, wenn die Ummeldung erst im August erfolgt, also nach der Kündigung/Umzug?

Nebeneffekt, der Nachmieter kann den noch Vorhandenne Anschluss kostenlos nutzen!

Das funktioniert doch so nicht, Henne Ei Problem.

Um meine Frage nochmal zu konkretisieren, wie ist der richtig Ablauf. Die Homepage der Telekom kenne  ist, aus der geht es nicht hervor. 

Letzte Aktivität

vor 50 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Stunden

      Da in deinem Betreff dick und fett "Sonderkündigungsrecht" steht:

      Das hast du hier nicht, das ist eine reine Kulanzlösung der Telekom dich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen

      Um konkret auf deine Frage einzugehen:

      Die Meldebescheinigung dann hochladen wenn du sie hast, früher geht es halt nicht.

      Wenn du nicht willst dass dein Nachmieter deine Leitung nutzt kannst du eine Sperre drauf setzen lassen.

      Kündigung des Anschlusses machst du hier:

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung 

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      von

      vor einer Stunde

      UweB.

      Greift hier das Sonderkündigungsrecht? Und wenn nein, warum nicht.

      Im konkreten Fall sieht die Tochter nach dem Studium wieder zu ihren Eltern. Greift hier das Sonderkündigungsrecht? Und wenn nein, warum nicht.

      UweB.

      Greift hier das Sonderkündigungsrecht? Und wenn nein, warum nicht.

      Die Ausführung von @CobraCane nicht gelesen? Weil es das Recht hier nicht gib! Reine Kulanz.

      Ansonsten müsste der Anschluss und Beibehaltung des Vertrages umgezogen werden. Wenn der Vertrag dann nicht 1:1 weitergeführt wenden kann, bekommt man das Recht zur Sonderkündigung mit 1 Monat Frist.

      von

      vor 55 Minuten

      Ok kein Sonderkündigungsrecht, keine Haushaltszusammenführung (wurde abgelehnt), keine Kulanz.

      Entschluldigt die dumme Frage.

      Das bedeutet der Telekomanschluss zieht mit um in ein Haus in der schon ein Telekom Anschluss vorhanden ist, so das dort zwei Telekomanschlüsse sind.

      Richtig? Nicht wirklich.

      0

      von

      vor 50 Minuten

      UweB.

      Ok kein Sonderkündigungsrecht, keine Haushaltszusammenführung (wurde abgelehnt), keine Kulanz.

      Ok kein Sonderkündigungsrecht, keine Haushaltszusammenführung (wurde abgelehnt), keine Kulanz.

      Entschluldigt die dumme Frage.

      Das bedeutet der Telekomanschluss zieht mit um in ein Haus in der schon ein Telekom Anschluss vorhanden ist, so das dort zwei Telekomanschlüsse sind.

      Richtig? Nicht wirklich.

      UweB.

      Ok kein Sonderkündigungsrecht, keine Haushaltszusammenführung (wurde abgelehnt), keine Kulanz.

      Keine Sonderkündigung ist es zum aktuellen Zeitpunkt, wenn der Auftrag nicht 1zu1 geschaltet werden kann beim Umzug DANN hast du ein Sonderkündigungsrecht.

      Allerdings ist unklar wo du das Thema Haushaltszusammenführung beantragt hast so dass es abgelehnt wurde.

      Ich denke das sollte sich ein Teamie mal anschauen warum abgelehnt wurde wenn die Eltern doch bei der Telekom nen Anschluss haben.

      Damit ein Teamie unterstützen kann bitte deine Daten im Profil hinterlegen

      • Kundennummer
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      Dazu einfach rechts oben auf das Profilbild klicken und dann in die Einstellungen gehen

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      @UweB. die Sonderkündiugung kann nur durch Nachweis mittels Meldebescheinigung oder unterschriebenem Mietervertrag erfolgen aber auch erst an dem Zeitpunkt wenn du in der Wohnung wohnst.

      1

      von

      vor einer Stunde

      Zu welchen Zeitpunkt ist denn die Kündigung gültig? 

      Beispiel:

      Kündigung der Wohnung zum 30.7.

      Ummeldung beim Amt am 5.8. Rückwirkend zum 01.08.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      Hallo @UweB.

      danke für deine Anfrage.

      Möchtest/kannst du noch keine Meldebescheinigung vorlegen und handelt es sich um eine Haushaltszusammenführung, ließe sich das Henne-Ei-Problem mit

      • Miet- oder Kaufvertrag
      • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

      lösen.

       

      Viele Grüße

      Jonas

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      1

      von

      vor einer Stunde

      Das wurde gerade abgelehnt. Mit der Begründung, das ist keine Haushaltszusammenführung.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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