Prozess Sonderkündigungsrecht
vor 58 Minuten
Hallo,
folgende Situation,
Wohnung ist zum 30.7. gekündigt, aufgrund eines Umzuges in ein bestehenden Haushalt, dort besteht schon eine Telekom Anschluss.
Wie soll der Nachweis mit einer Meldebescheinigung erfolgen, wenn die Ummeldung erst im August erfolgt, also nach der Kündigung/Umzug?
Nebeneffekt, der Nachmieter kann den noch Vorhandenne Anschluss kostenlos nutzen!
Das funktioniert doch so nicht, Henne Ei Problem.
Um meine Frage nochmal zu konkretisieren, wie ist der richtig Ablauf. Die Homepage der Telekom kenne ist, aus der geht es nicht hervor.
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vor 40 Minuten
Da in deinem Betreff dick und fett "Sonderkündigungsrecht" steht:
Das hast du hier nicht, das ist eine reine Kulanzlösung der Telekom dich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen
Um konkret auf deine Frage einzugehen:
Die Meldebescheinigung dann hochladen wenn du sie hast, früher geht es halt nicht.
Wenn du nicht willst dass dein Nachmieter deine Leitung nutzt kannst du eine Sperre drauf setzen lassen.
Kündigung des Anschlusses machst du hier:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung
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von
vor 29 Minuten
Im konkreten Fall sieht die Tochter nach dem Studium wieder zu ihren Eltern. Greift hier das Sonderkündigungsrecht? Und wenn nein, warum nicht.
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von
vor 23 Minuten
Greift hier das Sonderkündigungsrecht? Und wenn nein, warum nicht.
Im konkreten Fall sieht die Tochter nach dem Studium wieder zu ihren Eltern. Greift hier das Sonderkündigungsrecht? Und wenn nein, warum nicht.
Die Ausführung von @CobraCane nicht gelesen? Weil es das Recht hier nicht gib! Reine Kulanz.
Ansonsten müsste der Anschluss und Beibehaltung des Vertrages umgezogen werden. Wenn der Vertrag dann nicht 1:1 weitergeführt wenden kann, bekommt man das Recht zur Sonderkündigung mit 1 Monat Frist.
von
vor 4 Minuten
Ok kein Sonderkündigungsrecht, keine Haushaltszusammenführung (wurde abgelehnt), keine Kulanz.
Entschluldigt die dumme Frage.
Das bedeutet der Telekomanschluss zieht mit um in ein Haus in der schon ein Telekom Anschluss vorhanden ist, so das dort zwei Telekomanschlüsse sind.
Richtig? Nicht wirklich.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 31 Minuten
@UweB. die Sonderkündiugung kann nur durch Nachweis mittels Meldebescheinigung oder unterschriebenem Mietervertrag erfolgen aber auch erst an dem Zeitpunkt wenn du in der Wohnung wohnst.
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von
vor 24 Minuten
Zu welchen Zeitpunkt ist denn die Kündigung gültig?
Beispiel:
Kündigung der Wohnung zum 30.7.
Ummeldung beim Amt am 5.8. Rückwirkend zum 01.08.
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor 28 Minuten
Hallo @UweB.
danke für deine Anfrage.
Möchtest/kannst du noch keine Meldebescheinigung vorlegen und handelt es sich um eine Haushaltszusammenführung, ließe sich das Henne-Ei-Problem mit
lösen.
Viele Grüße
Jonas
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von
vor 21 Minuten
Das wurde gerade abgelehnt. Mit der Begründung, das ist keine Haushaltszusammenführung.
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Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von