Prozess Sonderkündigungsrecht

vor 2 Stunden

Hallo,

folgende Situation,

Wohnung ist zum 30.7. gekündigt, aufgrund eines Umzuges in ein bestehenden Haushalt, dort besteht schon eine Telekom Anschluss.

Wie soll der Nachweis mit einer Meldebescheinigung erfolgen, wenn die Ummeldung erst im August erfolgt, also nach der Kündigung/Umzug?

Nebeneffekt, der Nachmieter kann den noch Vorhandenne Anschluss kostenlos nutzen!

Das funktioniert doch so nicht, Henne Ei Problem.

Um meine Frage nochmal zu konkretisieren, wie ist der richtig Ablauf. Die Homepage der Telekom kenne  ist, aus der geht es nicht hervor. 

Letzte Aktivität

vor 50 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 2 Stunden

      Da in deinem Betreff dick und fett "Sonderkündigungsrecht" steht:

      Das hast du hier nicht, das ist eine reine Kulanzlösung der Telekom dich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen

      Um konkret auf deine Frage einzugehen:

      Die Meldebescheinigung dann hochladen wenn du sie hast, früher geht es halt nicht.

      Wenn du nicht willst dass dein Nachmieter deine Leitung nutzt kannst du eine Sperre drauf setzen lassen.

      Kündigung des Anschlusses machst du hier:

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung 

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      von

      vor einer Stunde

      Im konkreten Fall sieht die Tochter nach dem Studium wieder zu ihren Eltern. Greift hier das Sonderkündigungsrecht? Und wenn nein, warum nicht.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      @UweB. die Sonderkündiugung kann nur durch Nachweis mittels Meldebescheinigung oder unterschriebenem Mietervertrag erfolgen aber auch erst an dem Zeitpunkt wenn du in der Wohnung wohnst.

      1

      von

      vor einer Stunde

      Zu welchen Zeitpunkt ist denn die Kündigung gültig? 

      Beispiel:

      Kündigung der Wohnung zum 30.7.

      Ummeldung beim Amt am 5.8. Rückwirkend zum 01.08.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor einer Stunde

      Hallo @UweB.

      danke für deine Anfrage.

      Möchtest/kannst du noch keine Meldebescheinigung vorlegen und handelt es sich um eine Haushaltszusammenführung, ließe sich das Henne-Ei-Problem mit

      • Miet- oder Kaufvertrag
      • Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

      lösen.

       

      Viele Grüße

      Jonas

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      von

      vor einer Stunde

      Das wurde gerade abgelehnt. Mit der Begründung, das ist keine Haushaltszusammenführung.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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