Gelöst
Restwert MR400
vor 6 Jahren
Hallo
ich besitzte jetzt schon einige Zeit den MR400. Zahle jeden Monat die 4,95.
Gibt es von diesem Receiver einen Restwert zu dem ich den rauskaufen kann.
Danke schon mal
Anthony
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Gelöst
vor 11 Monaten
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Akzeptierte Lösung
WerWeißWas
akzeptiert von
Daniela B.
vor 6 Jahren
@anthony1
hier der Auszug vom Link, den dir @Has gesendet hat.
Die Mindestvertragslaufzeit für das Mietgerät beträgt 12 Monate ab Bereitstellungstermin des Gerätes. Eine Kündigung ist mit einer Frist von 6 Werktagen frühestens zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit möglich. Es erfolgt eine tagesgenaue Abrechnung bis zum Kündigungstermin. Falls Sie das Gerät vor Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigen möchten, wird ein Schadenersatz berechnet.
Soweit ich das verstehe, verlängerst Du nur den Vertrag, nicht die Mietgeräte.
Ich habe meinen gekündigt, weil ich jetzt den MR401 habe.
Nach der Kündigung bekamm ich die info, muss ich selber entsorgen.
Jetzt Zusammenfassung aus dem Kopf:
Bleibt Eigentum der Telekom, darf nicht verkauft werden oder so ähnlich.
Wenn du nicht rauskommst, dann bestelle, wechsel zu dem MR401 und gib dann den anderen zurück.
Vorteil: Netflix, Amazon Prime
Bei der Suche wird Amazon Prime mit durchsucht, bzw. wird dir auf der info Seite zu Filmen und Serien, das es auch bei Amzon Prime enthalten ist.
Netflix erlaubt aktuell das durchsuchen nicht
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Antwort
von
WerWeißWas
Akzeptierte Lösung
Waage1969
akzeptiert von
anthony1
vor 6 Jahren
Hallo @Tiger_Tanaka
@anthony1 Du könntest deine Vertragsverlängerung bestenfalls versuchen zu widerrufen. Dazu musst du klären ob du noch innerhalb der Widerrufsfrist bist oder ob du den Mietvertrag nicht sowieso rechtzeitig selbst hättest kündigen müssen. Schau einfach mal in deine Vertragsbedinungen.
@anthony1
Du könntest deine Vertragsverlängerung bestenfalls versuchen zu widerrufen. Dazu musst du klären ob du noch innerhalb der Widerrufsfrist bist oder ob du den Mietvertrag nicht sowieso rechtzeitig selbst hättest kündigen müssen. Schau einfach mal in deine Vertragsbedinungen.
ergänzend für Dich, wenn auch bereits hier schon geschrieben:
der "Tarivvertrag" und der Mietvertrag für Geräte sind nicht aneinander gekoppelt. Daher kann man beide separat betrachten und kündigen
Gruß
Waage1969
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Antwort
von
Waage1969