Router und Internet-Anschluss online prüfen lassen
vor einem Monat
Hallo,
ich benötige einen Tipp geben, wenn ich den Anschluss für Internet und den Router prüfe:
Ich vermiete eine Wohnung und der Internet-Anschluss und Router mit WLAN ist inklusive, also ich bezahle das für den Mieter. Wenn der Mieter meldet, dass Internet und WLAN nicht geht, prüfe ich das über meinen Telekom-Account und lasse die Störung beheben.
Wie kann der Mieter nun selbst die Prüfung auslösen, ohne dass ich ihm meinen Telekom-Account zugänglich mache?
Danke und Gruß
Oli
71
4
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 14 Tagen
69
0
4
Gelöst
1155
0
4
500
0
1
vor einem Monat
Wie kann der Mieter nun selbst die Prüfung auslösen, ohne dass ich ihm meinen Telekom-Account zugänglich mache?
Hallo,
ich benötige einen Tipp geben, wenn ich den Anschluss für Internet und den Router prüfe:
Ich vermiete eine Wohnung und der Internet-Anschluss und Router mit WLAN ist inklusive, also ich bezahle das für den Mieter. Wenn der Mieter meldet, dass Internet und WLAN nicht geht, prüfe ich das über meinen Telekom-Account und lasse die Störung beheben.
Wie kann der Mieter nun selbst die Prüfung auslösen, ohne dass ich ihm meinen Telekom-Account zugänglich mache?
Danke und Gruß
Oli
Im Prinzip garnicht da so was auch garnicht vorgesehen ist.
Du kannst ihm deine Kundennummer mitteilen (wenn du magst) und wenn der Mieter Glück hat erwischt er an er Störungshotline eine Person der die Angabe zu Kundennummer und Rufnummer ausreicht ohne weitere Daten zur Legitimation abzufragen.
0
vor einem Monat
Herzlich willkommen in der Telekom hilft Community @user_3e0857.
Sich hier zu melden, war schon mal goldrichtig.
In der Regel wird eine Legitimation benötigt, um einen Anschluss zu prüfen, sodass es leider nicht möglich ist, eine Prüfung auszulösen ohne die Legitimationsdaten.
Beste Grüße
Martin Bo.
0
vor einem Monat
Wie kann der Mieter nun selbst die Prüfung auslösen, ohne dass ich ihm meinen Telekom-Account zugänglich mache?
Hallo,
ich benötige einen Tipp geben, wenn ich den Anschluss für Internet und den Router prüfe:
Ich vermiete eine Wohnung und der Internet-Anschluss und Router mit WLAN ist inklusive, also ich bezahle das für den Mieter. Wenn der Mieter meldet, dass Internet und WLAN nicht geht, prüfe ich das über meinen Telekom-Account und lasse die Störung beheben.
Wie kann der Mieter nun selbst die Prüfung auslösen, ohne dass ich ihm meinen Telekom-Account zugänglich mache?
Danke und Gruß
Oli
Garnicht weil du darfst den Anschluss nicht einmal dem Mieter überlassen.
0
vor einem Monat
Ich vermiete eine Wohnung und der Internet-Anschluss und Router mit WLAN ist inklusive, also ich bezahle das für den Mieter. Wenn der Mieter meldet, dass Internet und WLAN nicht geht, prüfe ich das über meinen Telekom-Account und lasse die Störung beheben.
Wie kann der Mieter nun selbst die Prüfung auslösen, ohne dass ich ihm meinen Telekom-Account zugänglich mache?
Hallo,
ich benötige einen Tipp geben, wenn ich den Anschluss für Internet und den Router prüfe:
Ich vermiete eine Wohnung und der Internet-Anschluss und Router mit WLAN ist inklusive, also ich bezahle das für den Mieter. Wenn der Mieter meldet, dass Internet und WLAN nicht geht, prüfe ich das über meinen Telekom-Account und lasse die Störung beheben.
Wie kann der Mieter nun selbst die Prüfung auslösen, ohne dass ich ihm meinen Telekom-Account zugänglich mache?
Danke und Gruß
Oli
Schon mal in deine AGB geschaut?
Eine Weitervermietung eines GF-/DSL-Anschluß ist nicht erlaubt.
aus: https://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/53750.pdf?
"5 Was ist nicht erlaubt?
5.1 Ihnen ist es nicht gestattet,
a) die Leistungen ohne unsere Zustimmung Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen,
b) selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten mittels der von der Telekom überlassenen Leistungen
aufzutreten,
c) die Inhalte der Leistung MagentaTV (insbesondere TV- und Videoinhalte) für gewerbliche Zwecke zu verwenden
oder öffentlich wiederzugeben (z. B. in Gaststätten, Hotels oder Krankenhäusern),
d) bei Festnetz-Anschlüssen bzw. Leistungen an festen Standorten eine zweite Verbindung mittels Point to Point
Protocol over Ethernet (PPPoE) aufzubauen.
................"
0
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von