Gelöst

Router zurück nach Störung

vor 6 Stunden

Ich hatte während einer längere Störung (DSL Leitung wurde gekappt) einen Mobilfunkrouter zur Verfügung gestellt bekommen. Während dieser an mit versendet wurde. hatte ein Telekommitarbeiter freundlicherweise die Leitung wieder geflickt. Nun liegt das Gerät unausgepackt seit geraumer Zeit hier herum und ich würde es gerne wieder zurücksenden. Den Mobilfunkvertrag dazu konnte ich bereits kündigen, aber wenn ich das Gerät zugeben möchte, bekomme ich folgenden Hisweis: 

Für das Gerät "MagentaZuhause Schnellstart 3" ist die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht. Bitte bestätigen Sie, dass Sie das Gerät dennoch zurückschicken möchten. In diesem Fall berechnen wir den vertraglich vereinbarten Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung.

Wie kann es das Teil nun wieder zurückgeben ohne monatelang zu warten?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Stunden

      @Punzelar

      Das ist ein Standardtext. Wenn du 0€ gezahlt hast, fällt auch kein Schadenersatz an

      9

      von

      vor 5 Stunden

      Ich gehe auch davon aus, dass der Schadensersatz letztendlich 0 ist, ich möchte nur nicht irgendein anderes Fass aufmachen. 

      0

      von

      vor 5 Stunden

      MichWundertNix

      Ich habe meine Wortmeldung gelöscht, weil OT.

      Aber so schnell kann ich garnicht sein, wie hier zitiert wird 🙄

      Marcel2605

      Wenn das passieren sollte

      Wenn das passieren sollte, was eigentlich nicht passieren dürfte, kann der TE sich hier melden und das Thema ist von den erstklassigen Teamies sehr schnell erledigt 

      Marcel2605

      Wenn das passieren sollte

      Ich habe meine Wortmeldung gelöscht, weil OT.

      Aber so schnell kann ich garnicht sein, wie hier zitiert wird 🙄

      MichWundertNix

      Ich habe meine Wortmeldung gelöscht, weil OT.

      Aber so schnell kann ich garnicht sein, wie hier zitiert wird 🙄

      Gut.  Ist jetzt albern, aber war von dir ein berechtigter Einwand und meine Antwort sollte dem TE dadurch helfen, zu wissen, dass er sich dann hier melden kann

      Augenverdreh smiley musste nicht sein. 

      Schönen Tag noch 

      0

      von

      vor 5 Stunden

      Punzelar
      Ich gehe auch davon aus, dass der Schadensersatz letztendlich 0 ist, ich möchte nur nicht irgendein anderes Fass aufmachen. 

      Ich gehe auch davon aus, dass der Schadensersatz letztendlich 0 ist, ich möchte nur nicht irgendein anderes Fass aufmachen. 

      Punzelar

      Ich gehe auch davon aus, dass der Schadensersatz letztendlich 0 ist, ich möchte nur nicht irgendein anderes Fass aufmachen. 

      @Punzelar

      Falls doch was kommen sollte, dann hier melden. Die Teamies unterstützten dich dann sofort zwecks Gutschrift 

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Stunden

      Punzelar

      Für das Gerät "MagentaZuhause Schnellstart 3" ist die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht. Bitte bestätigen Sie, dass Sie das Gerät dennoch zurückschicken möchten. In diesem Fall berechnen wir den vertraglich vereinbarten Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung.

      Wie kann es das Teil nun wieder zurückgeben ohne monatelang zu warten?

      Ich hatte während einer längere Störung (DSL Leitung wurde gekappt) einen Mobilfunkrouter zur Verfügung gestellt bekommen. Während dieser an mit versendet wurde. hatte ein Telekommitarbeiter freundlicherweise die Leitung wieder geflickt. Nun liegt das Gerät unausgepackt seit geraumer Zeit hier herum und ich würde es gerne wieder zurücksenden. Den Mobilfunkvertrag dazu konnte ich bereits kündigen, aber wenn ich das Gerät zugeben möchte, bekomme ich folgenden Hisweis: 

      Für das Gerät "MagentaZuhause Schnellstart 3" ist die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht. Bitte bestätigen Sie, dass Sie das Gerät dennoch zurückschicken möchten. In diesem Fall berechnen wir den vertraglich vereinbarten Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung.

      Wie kann es das Teil nun wieder zurückgeben ohne monatelang zu warten?

      Punzelar

      Für das Gerät "MagentaZuhause Schnellstart 3" ist die Mindestvertragslaufzeit noch nicht erreicht. Bitte bestätigen Sie, dass Sie das Gerät dennoch zurückschicken möchten. In diesem Fall berechnen wir den vertraglich vereinbarten Schadensersatz wegen vorzeitiger Kündigung.

      Wie kann es das Teil nun wieder zurückgeben ohne monatelang zu warten?

      Hallo @Punzelar 

       

      hier die offizielle Antwort eines Teamie dazu:

      das handelt sich tatsächlich um einen allgemeinen Hinweis für unsere "normalen" Router.

       

      Das MagentaZuhause Schnellstart 3 Paket hat keine Mindestvertragslaufzeit. In den ersten 12 Monaten kann der Vertrag jederzeit zum nächsten Tag bzw. ab dem 13. Monat jederzeit mit einer Frist von 6 Tagen gekündigt werden.

       

      Wenn du das MagentaZuhause Schnellstartpaket nicht mehr benötigst, kannst du hier einfach einen Retourenschein anfordern und uns das Schnellstartpaket kostenlos zurücksenden.

       

      Quelle:

      https://telekomhilft.telekom.de/conversations/festnetz-internet/retoure-schnellstart-3/68c95d7c000cdb3c6e695214?commentId=68c962be26e5f12913cb7001

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