Gelöst
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vor 5 Stunden
Hallo, meine Mutter ist verstorben, dies habe ich der Telekom auch mitgeteilt, Telefonanschluss wurde auch gekündigt, allerdings kamen immer noch Rechnungen bzw. Forderungen, die ich auch zum Teil beglichen habe, aber ein Mediareceiver der gemietet war, ist leider nicht mehr vorhanden, da das Haus meiner verstorbenen Mutter verkauft wurde, und ein Entrümpler alles entsorgt hat. nun besteht man aber auf eine Zahlung, ich habe schon mehrfach versucht, dieses Problem über den Kundenservice zu klären, leider ohne Erfolg.
Was kann ich noch unternehmen?
Mit freundlichen Grüßen
Holger Dittrich
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vor 4 Stunden
Herzlich willkommen in der Community @Holger Dittrich
Mein aufrichtiges Beileid
Damit das Team helfen kann
Bitte dein Profil komplett befüllen. Falls noch nicht geschehen.
Also Kundendaten deiner Mutter, deine Rufnummer
Datenschutz ist gewährleistet, da nur das Telekom-hilft-Team, deine Daten im Profil einsehen können.
Wie das geht, steht im Spoiler:
Hier geht es zum Profil:
Im Feld "Weitere Informationen" kannst du weitere Daten eingeben, auch zb, wann du zeitlich immer am besten zu erreichen bist
Das Team ist tägl. von 7 bis 23 Uhr hier unterwegs (7 Tage). Daher wäre es gut, großzügige Zeiträume anzugeben, wann man dich anrufen darf.
z.B. 14-16 Uhr, 19-21 Uhr, ...
Halte beim Telefonat,zwecks Legitimation auch deine IBAN bereit (letzte 6 Stellen).
Du wirst tel. zu deinen Zeiten, kontaktiert.
.
Weitere Hinweise zur Abfrage der persönlichen Daten:
https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/kontakt/abfrage-daten
Gruß Marcel
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Stunden
Hallo @Holger Dittrich ,
erstmal vielen Dank für das nette Gespräch. 😊
Ich habe mich noch mal informiert:
Grundsätzlich ist es so: Mit dem Tod eines Vertragsinhabers gehen die bestehenden Verträge sowie daraus entstehende Rechte und Pflichten auf die Erben über (§ 1922 BGB). Das bedeutet leider auch, dass offene Forderungen oder Schadensersatzansprüche – wie hier für die nicht zurückgesendete MagentaTV Box (Media Receiver) – vom Erben übernommen werden müssen.
Wenn die gemietete MagentaTV Box nicht zurückgesendet werden kann, weil er bei der Haushaltsauflösung entsorgt wurde, stellen wir dafür in der Regel einen Schadensersatz in Rechnung. Rechtlich ist das nachvollziehbar, da das Gerät Eigentum von uns bleibt und zurückgegeben werden muss.
Wichtig wäre daher zu klären:
Wer hat das Erbe offiziell angenommen?
Gibt es ggf. mehrere Erben?
Wurde das Erbe eventuell ausgeschlagen?
Nur der/die rechtmäßige(n) Erbe(n) sind für die offenen Beträge verantwortlich.
Falls Du selbst Erbe bist, müsstest Du die Forderung bedauerlicherweise übernehmen. Wenn es andere Erben gibt, solltest Du prüfen, ob diese informiert sind bzw. die Angelegenheit übernehmen.
Viele Grüße
Svenja
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von
vor 16 Minuten
Hallo und Danke für die Info und Bemühungen.
Unglaublich für was man alles zahlen muss :-(
Uneingeloggter Nutzer
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