Rufnummer meiner Freundin von 1und1 zur Telekom
vor 6 Jahren
Hallo,
ich bin zu meiner Freundin gezogen und habe meinen Telefonanschluss mitgenommen. Nun möchten wir zum Ende August Ihre Telefonnummer von 1und1 in meinen Telekomanschluss Portiers lassen. Was muss ich beachten?
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Mächschen
vor 6 Jahren
@E.Schoedder
Ist meines Wissens nur möglich, wenn ihr über 12 Monate zusammengelebt habt.
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Sherlocka
vor 6 Jahren
Einen Anspruch auf Portierung einer Rufnummer gibt es nur, wenn die Person identisch ist. Wenn also der Vertrag, von dem die Rufnummer weg geht, und der Vertrag, zu dem die Rufnummer hin wandert bei einem anderen Provider, ein- und dieselbe Person als Vertragsinhaber hat.
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muc80337_2
vor 6 Jahren
Der 1und1 Anschluss ist gekündigt?
Vermutlich wird das erst auf Ende August ein Thema, bei dem dann Leute wie z.B. @Lorenz S. oder @Gerd F. klar sagen, ob das funktionieren wird.
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Tabea Ka.
Telekom hilft Team
vor 6 Jahren
Hallo @E.Schoedder,
vielen Dank für Ihre Nachricht. Gerne reiche ich Ihnen meine helfende Hand.
Damit ich schnell weiterhelfen kann, füllen Sie bitte in Ihren Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und/oder „Telefonnummer“ aus. Über folgenden Link gelangen Sie sofort zur richtigen Stelle in Ihrem Profil http://bit.ly/Kundeninfos Im Anschluss freue ich mich über eine kurze Rückmeldung.
Viele Grüße,
Tabea Ka.
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Tabea Ka.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Tabea Ka.
vor 6 Jahren
Hallo @E.Schoedder ,
jetzt hat es geklappt. Vielen Dank
.
Viele Grüße,
Tabea Ka.
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E.Schoedder
Antwort
von
Tabea Ka.
vor 6 Jahren
Hallo Frau K.,
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Gerd F.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Tabea Ka.
vor 6 Jahren
vielen Dank für Ihrer Nachfrage. Ich melde mich in Vertretung für meine Kollegin Tabea. Das unterschriebene Formular für die Portierung Ihrer Rufnummer liegt uns vor und der Vorgang ist auch bereits in Bearbeitung.
Sobald es uns gelungen ist den Wechseltermin für Ihre vertraute Rufnummer mit dem abgebenden Anbieter abzustimmen, werden wir Sie hierüber schriftlich informieren.
Viele Grüße
Gerd F.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Tabea Ka.
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von
E.Schoedder