Rufnummer Mitnahme in Young Tarif

vor 2 Jahren

Hallo zusammen,

nachdem meine Eltern kürzer treten und mir unser Haus übergeben haben, möchte ich einen Festnetzvertrag abschließen. Für mich sind die Young-Tarife das beste Angebot. Allerdings möchte ich die vierstellige Nummer meiner Eltern übernehmen. Falls das wichtig ist: Meine Eltern und ich wohnen schon seit Jahren in einem Haus und werden dies auch weiterhin tun. 

Wie gehe ich da am Besten vor?

 

Vielen Dank schonmal für Ihre Hilfe Fröhlich

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    • vor 2 Jahren

      Hier ist steht alles notwendige. 
      Ob du die Rufnummer bekommst, wird sich dann zeigen. Gut möglich, dass die BNetzA was dagegen hat. 

      https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-rechnung/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/vertragsuebernahme-festnetz?samChecked=true

      0

    • vor 2 Jahren

      merke ich das erst wenn es zu spät ist, wenn meine vierstellige Nummer nicht übernommen wird?

      4

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Guten Abend @Simon119,

      vielen Dank für die Nachricht auf unserer Community. Wie ich sehe, gab es hier bereits das richtige Online Formular für die Vertragsübernahme. Vielen Dank dafür an @muc80337_2. Falls du noch weitere Fragen dazu hast, dann melde dich gerne wieder. Fröhlich

       

      Viele Grüße,

      Damra S.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Der Dank gebührt @Kugic 

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Oh, sorry. Danke für den Hinweis @muc80337_2.  Selbstverständlich vielen Dank an @Kugic. Fröhlich

       

      VG,

      Damra S.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 2 Jahren

      Ich habe bei der Bundesnetzagentur angefragt und folgende Antwort erhalten:

       

      In Abschnitt 8.7 der Verfügung 25/2006 ist geregelt, dass Altbestandsnummern nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen von einem Teilnehmer auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden dürfen.

      Abweichend davon kann eine Person, die bereits über eine Rufnummer eines bestehenden Zugangs identifiziert wird, das Nutzungsrecht an der Rufnummer dieses Zugangs übertragen bekommen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

      Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, erbringt einen rechtsverbindlichen schriftlichen Nachweis, dass sie schon über diese Rufnummer identifiziert wird.
       Eine Identifizierung liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:

         1. Der Vertragspartner des Anbieters und die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, bewohnen eine gemeinsame Wohnung (Ehepartner oder Mitglieder einer Wohn- oder Lebensgemeinschaft). 

      Die Übertragung einer abgeleiteten Zuteilung und die Überprüfung der Voraussetzungen (z. B. durch Forderung eines rechtsverbindlichen Schriftstückes, das darüber informiert, wer mit der Rufnummer identifiziert ist) erfolgt durch den Anbieter, der den NZ bereitstellt. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung einer Zuteilung besteht nicht."

      Sofern die unter Buchstabe c) beschriebene Identifizierung vorliegt, darf die Rufnummer auf Sie übertragen werden. Sollte die Identifikation vorliegen, müssten Sie dies gegenüber dem Anbieter, der den NZ bereitstellt, nachweisen.

      Ob eine Übertragung direkt auf einen Neuvertrag möglich ist oder ob Sie für die Übertragung der Rufnummer zunächst den Vertrag Ihrer Eltern übernehmen müssen, klären Sie bitte mit dem Anbieter.

       

      Ich frage daher: Wie kann ich nun die vierstellige Nummer meiner Eltern übernehmen. Ich überlege, einen Vertrag direkt bei der Telekom oder einem Dienstleister wie LogiTel abzuschließen.

       

       

      Herzlichen Dank 

      0

    • vor 2 Jahren

      Simon119

      1. Der Vertragspartner des Anbieters und die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, bewohnen eine gemeinsame Wohnung (Ehepartner oder Mitglieder einer Wohn- oder Lebensgemeinschaft).

      1. Der Vertragspartner des Anbieters und die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, bewohnen eine gemeinsame Wohnung (Ehepartner oder Mitglieder einer Wohn- oder Lebensgemeinschaft). 
      Simon119
      1. Der Vertragspartner des Anbieters und die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, bewohnen eine gemeinsame Wohnung (Ehepartner oder Mitglieder einer Wohn- oder Lebensgemeinschaft). 

      ist das denn gegeben?

       

      Und das hier?

       

      Simon119

      Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, erbringt einen rechtsverbindlichen schriftlichen Nachweis, dass sie schon über diese Rufnummer identifiziert wird.

      Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, erbringt einen rechtsverbindlichen schriftlichen Nachweis, dass sie schon über diese Rufnummer identifiziert wird.
      Simon119
      Die Person, die das Nutzungsrecht übernehmen möchte, erbringt einen rechtsverbindlichen schriftlichen Nachweis, dass sie schon über diese Rufnummer identifiziert wird.

       

      2

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Ja, die Voraussetzungen sind gegeben. Welchen Nachweis ich hier erbringen muss, weiß ich allerdings nicht.

      Antwort

      von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Simon119,

       

      befüll doch bitte mal dein Profil mit den notwendigen Daten und teile mir hier rein passendes Zeitfenster für einen Rückruf mit. Gerne melde ich mich telefonisch bei dir und wir schauen uns das Vorgehen gemeinsam an. Fröhlich

       

      Beste Grüße

      Julia U.

      Uneingeloggter Nutzer

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