Gelöst

Rufnummer von fonial in Neuanschluss nachträglich portieren (Erstattung Anschlussgebühr)

vor 2 Jahren

Hallo allerseits,

ich bin seit ein paar Tagen MagentaZuhause-Festnetzkunde.

Da es sich um einen Neuanschluss (ohne Rufnummernmitnahme eines anderen Anbieters) handelte, wurde mir eine Bereitstellungsgebühr berechnet.

Leider konnte ich zum gewünschten Vertragsbeginn meine Rufnummer von fonial noch nicht zur Telekom mitnehmen.

Ich würde die Rufnummer jetzt gerne als zusätzliche Rufnummer von fonial zur Telekom portieren lassen. 

Bis wann muss ich diese Portierung durchführen, damit mir die Bereitstellungsgebühr nicht berechnet wird (via Erstattung, Gewährung Neukundenbonus o.ä.)? 

Wo finde ich das passende Formular (oder eine entsprechende Webseite) dazu?

Entstehen mir dabei einmalige und/oder laufende Kosten?

Vorab schon mal vielen Dank für eure Hilfe!

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @Enemaz ,

       

      die Rufnummer wurde geschaltet.

       

      Ich wünsche alles Gute für Sie!

       

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

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      Antwort

      von

      vor 11 Tagen

      Hallo  @tastenhase, vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich der Portierung der Rufnummer. Um welche Rufnummer handelt es sich genau? Ich freue mich auf Ihre Rückmeldung.  VG Hajdar  H 

       

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      Antwort

      von

      vor 7 Tagen

      @Hajdar.H Ich habe sie kurz angeschrieben per Direktnachricht. Sehen Sie das?

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      Antwort

      von

      vor 7 Tagen

      Hallo @tastenhase, mein Kollege Hajdar H ist momentan abwesend. Ich werde in der Zwischenzeit übernehmen. Ich sende dir eine E-Mail, auf die du gerne antworten und mir die Nummer mitteilen kannst. 

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Jahren

      Hallo @RoadrunnerDD,

       

      vielen Dank für den Hinweis.

       

      Eine Kündigung ist nicht zwingend erforderlich, um das Bereitstellungsentgelt erstattet zu bekommen.

       

      Manche Kunden beauftragen erst einen Neuanschluss und im zweiten Schritt eine Nachträgliche Rufnummernportierung. Auch diese Kunden erhalten das Bereitstellungsentgelt für den Anschluss erstattet.

       

      Freundliche Grüße, Lorenz S.

       

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