Rufnummernportierung Festnetz
vor einem Tag
Hallo,
ich habe über einen Vermittler einen neuen Telekomtarif mit Wechsel von meinem bisherigen Anbieter beauftragt. Angeblich kann dieser durch die Telekom nicht portiert werden. Kann/darf so etwas überhaupt sein? Ist dies nicht EU-Recht? Also m. E. sollte es doch unabhängig von der Größe des Anbieters (in meinem Fall sind es die örtlichen Stadtwerke) möglich sein eine Portierung zu beauftragen.
Falls dies wider Erwarten nicht möglich ist: kann ich beim Festnetz nach der Auftragserteilung des neuen Vertrages zusätzlich eine Portierung beauftragen? Oder geht dies auch nicht?
Nachdem der Anbieter selbst Rufnummern von anderen Anbietern portiert, gehe ich davon aus, dass es auch anders herum geht. Ich lasse mir dies vom Anbieter schriftlich bestätigen.
Wie soll im am besten vorgehen?
Danke vorab für Tipps & Ratschläge.
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vor einem Tag
Wenn es kein Anbieter Wechsel ist, dann Portierung erst anstossen wenn der neue Anschluss aktiv ist
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vor einem Tag
@MDMoneycook1
Wenn du es beauftragt hast mit Anbieterwechsel, dann muss da was schiefgelaufen sein oder die Daten stimmten nicht überein.
Ich würde den Auftrag jetzt so lassen. Sobald der Telekom Vertrag aktiv ist, kann man nachträglich die vertrauten Nummern innerhalb von 90 Tagen nachportieren lassen.
Aber dann gibt es ja noch die Anschlussgebühr, die ja bei aktiven Anbieterwechsel gutgeschrieben wird, jetzt so dann nicht.
🧐
3
von
vor einem Tag
Nein, ich lasse das nicht so. Ich storniere den Auftrag, kläre die Rahmenbedingungen und gebe dann einen neuen Auftrag in der Hoffnung, dass dann alles funktioniert.
0
von
vor 7 Stunden
Hallo @MDMoneycook1,
zu welcher Uhrzeit passt mein Rückruf am besten?
Ich schaue mir das gerne an, um den Wechsel wie gewünscht auszuführen.
Viele Grüße
Maurice
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von
vor 5 Stunden
Hallo Maurice,
Danke. Ich habe es nun wie folgt gemacht: Kündigung des Anschlusses zum Ende des nächsten Monats. Danach werde ich einen Neuauftrag mit Portierung erteilen. Das Problem lag wohl darin, dass ein Neuvertrag mit Kündigung inkl. Portierung beauftragt wurde. Der Anbieter aber auf die Kündigung als 1. Schritt besteht. Man muss es nicht verstehen...
VG
Manu
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Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Tag
@MDMoneycook1 eventuell ist ja der Anbieter den du angegeben hast, nicht der richtige Anbieter, das kommt öfter vor
0
vor einem Tag
ich habe über einen Vermittler einen neuen Telekomtarif mit Wechsel von meinem bisherigen Anbieter beauftragt
Hallo,
ich habe über einen Vermittler einen neuen Telekomtarif mit Wechsel von meinem bisherigen Anbieter beauftragt. Angeblich kann dieser durch die Telekom nicht portiert werden. Kann/darf so etwas überhaupt sein? Ist dies nicht EU-Recht? Also m. E. sollte es doch unabhängig von der Größe des Anbieters (in meinem Fall sind es die örtlichen Stadtwerke) möglich sein eine Portierung zu beauftragen.
Falls dies wider Erwarten nicht möglich ist: kann ich beim Festnetz nach der Auftragserteilung des neuen Vertrages zusätzlich eine Portierung beauftragen? Oder geht dies auch nicht?
Nachdem der Anbieter selbst Rufnummern von anderen Anbietern portiert, gehe ich davon aus, dass es auch anders herum geht. Ich lasse mir dies vom Anbieter schriftlich bestätigen.
Wie soll im am besten vorgehen?
Danke vorab für Tipps & Ratschläge.
Wurde auch die Rufnummernportierung mit beauftragt?
2
von
vor einem Tag
Selbstverständlich
0
von
vor einem Tag
Selbstverständlich
Dann kann sein, dass die persönlichen Angaben zum Rufnummerinhaber beim abgebenden und aufnehmenden Anbieter nicht 100% übereinstimmen, z.B. weil du mal umgezogen bist, oder dass, wie es@Smart-und-Clever schon erwähnt hat, nicht der richtige abgebende Anbieter genannt wurde.
Uneingeloggter Nutzer
von
Uneingeloggter Nutzer
von