Rufnummernportierung zu Vodafone schlägt fehl

vor 8 Monaten

Hallo zusammen,

 

nachdem mir bisher meist hier über die Community am schnellsten geholfen wurde hier mein heutiges Anliegen. 
Ich möchte vor Ablauf meines aktuellen Vertrages meine

Rufnummern zu Vodafone portieren.

Der DSL Anschluss ist bereits gekündigt zum 02.05.2025, hierzu habe ich auch eine Kündigungsbestätigung der Telekom erhalten. 

 

Von Vodafone bekomme ich jetzt leider nur die Antwort…“Ihr Anbieter-Wechsel und damit Ihre Kündigung wurden abgelehnt, da:
- Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“…

 

Muss bei der Telekom ggf. etwas zurückgesetzt werden etc.? Ich wäre froh wenn die Sache zeitnah klargestellt werden könnte.

 

Danke und einen schönen Sonntag 

 

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  • vor 8 Monaten

    Luki16

    - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“…

    - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“…
    Luki16
    - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“…

    Hast du denn bei einem weiteren Anbieter einen Portierungsantrag gestellt? Wenn ja, was sagt er dazu? Hat der vielleicht vergessen alles korrekt zu stornieren?

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    CobraCane

    Luki16 - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“… - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“… Luki16 - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“… Hast du denn bei einem weiteren Anbieter einen Portierungsantrag gestellt? Wenn ja, was sagt er dazu? Hat der vielleicht vergessen alles korrekt zu stornieren?

    Luki16

    - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“…

    - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“…
    Luki16
    - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“…

    Hast du denn bei einem weiteren Anbieter einen Portierungsantrag gestellt? Wenn ja, was sagt er dazu? Hat der vielleicht vergessen alles korrekt zu stornieren?

    CobraCane
    Luki16

    - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“…

    - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“…
    Luki16
    - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“…

    Hast du denn bei einem weiteren Anbieter einen Portierungsantrag gestellt? Wenn ja, was sagt er dazu? Hat der vielleicht vergessen alles korrekt zu stornieren?


    Klingt danach. Z.B. erst bei 1&1 und dort dann widerrufen und dann bei VF den Schnapper gemacht. Das blockiert sich halt.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Monaten

    Nein, mir nichts bekannt

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Monaten

    Grüße @Luki16 

    Siehe: https://telekomhilft.telekom.de/t5/Festnetz-Internet/Ist-eine-Festnetz-Rufnummerportierung-waehrend-aus-einem/m-p/6570150#M2206275

     

     

    Lorenz S.

    Bei einer Rufnummernportierung im Festnetzbereich erteilt man den Auftrag dazu beim neuen Anbieter. Der alte Anbieter wird durch die Anfrage zur Rufnummernübernahme informiert. Das Auftragsformular zum Anbieterwechsel kennt drei Modi: a) Rufnummernportierung (Rufnummernmitnahme) mit Kündigung b) Rufnummernportierung ohne Kündigung (Reine Rufnummernportierung) c) Kündigung ohne Rufnummernportierung Wenn eine der drei - oder zwei oder alle drei der - systembedingten Anschlussrufnummern während des laufenden Vertrags zum Anbieter portiert werden sollen, dann muss (müssen) diese ersetzt werden, weil der Anschluss technisch bedingt drei Anschlussnummern haben muss. Das bedeutet, dass durch die Mitnahme der Rufnummer zum anderen Anbieter eine Rufnummernänderung am Anschluss hervorgerufen wird, und die ist kostenpflichtig. Die Rufnummernänderung wird mit 69,95 Euro in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt über die monatliche Rechnung. Die Berechnung erfolgt für einen Vorgang, welcher eine, zwei oder alle drei der Anschlussrufnummern betrifft. Würde drei Monate später erneut eine, zwei oder alle drei Anschlussrufnummern zum Anbieter portiert werden, so würde auch das die Rufnummernänderung der betroffenen Rufnummern hervorrufen. Auch dieser neue Vorgang würde entsprechend berechnet werden. Das trifft nicht zu für die - möglicherweise vorhandene - vierte bis zehnte Rufnummer, weil die nicht systembedingt ist und daher ohne Konsequenz abgegeben werden kann. Die Portierung (Abgabe) von Rufnummern zum Fremdanbieter ist kostenlos. Das Folgende trifft nur auf Mobilfunk zu: Freigabe der Rufnummer (das sogenannte Opt-in) gibt es nur bei Rufnummernportierungen im Mobilfunkbereich. Freundliche Grüße, Lorenz S.

     

    Bei einer Rufnummernportierung im Festnetzbereich erteilt man den Auftrag dazu beim neuen Anbieter. Der alte Anbieter wird durch die Anfrage zur Rufnummernübernahme informiert.

    Das Auftragsformular zum Anbieterwechsel kennt drei Modi:

    a) Rufnummernportierung (Rufnummernmitnahme) mit Kündigung

    b) Rufnummernportierung ohne Kündigung (Reine Rufnummernportierung)

    c) Kündigung ohne Rufnummernportierung

     

    Wenn eine der drei - oder zwei oder alle drei der - systembedingten Anschlussrufnummern während des laufenden Vertrags zum Anbieter portiert werden sollen, dann muss (müssen) diese ersetzt werden, weil der Anschluss technisch bedingt drei Anschlussnummern haben muss. Das bedeutet, dass durch die Mitnahme der Rufnummer zum anderen Anbieter eine Rufnummernänderung am Anschluss hervorgerufen wird, und die ist kostenpflichtig. Die Rufnummernänderung wird mit 69,95 Euro in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt über die monatliche Rechnung. Die Berechnung erfolgt für einen Vorgang, welcher eine, zwei oder alle drei der Anschlussrufnummern betrifft.

    Würde drei Monate später erneut eine, zwei oder alle drei Anschlussrufnummern zum Anbieter portiert werden, so würde auch das die Rufnummernänderung der betroffenen Rufnummern hervorrufen. Auch dieser neue Vorgang würde entsprechend berechnet werden.

     

    Das trifft nicht zu für die - möglicherweise vorhandene - vierte bis zehnte Rufnummer, weil die nicht systembedingt ist und daher ohne Konsequenz abgegeben werden kann.

     

    Die Portierung (Abgabe) von Rufnummern zum Fremdanbieter ist kostenlos.

     

    Das Folgende trifft nur auf Mobilfunk zu:

    Freigabe der Rufnummer (das sogenannte Opt-in) gibt es nur bei Rufnummernportierungen im Mobilfunkbereich.

     

    Freundliche Grüße, Lorenz S.

    Lorenz S.

     

    Bei einer Rufnummernportierung im Festnetzbereich erteilt man den Auftrag dazu beim neuen Anbieter. Der alte Anbieter wird durch die Anfrage zur Rufnummernübernahme informiert.

    Das Auftragsformular zum Anbieterwechsel kennt drei Modi:

    a) Rufnummernportierung (Rufnummernmitnahme) mit Kündigung

    b) Rufnummernportierung ohne Kündigung (Reine Rufnummernportierung)

    c) Kündigung ohne Rufnummernportierung

     

    Wenn eine der drei - oder zwei oder alle drei der - systembedingten Anschlussrufnummern während des laufenden Vertrags zum Anbieter portiert werden sollen, dann muss (müssen) diese ersetzt werden, weil der Anschluss technisch bedingt drei Anschlussnummern haben muss. Das bedeutet, dass durch die Mitnahme der Rufnummer zum anderen Anbieter eine Rufnummernänderung am Anschluss hervorgerufen wird, und die ist kostenpflichtig. Die Rufnummernänderung wird mit 69,95 Euro in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt über die monatliche Rechnung. Die Berechnung erfolgt für einen Vorgang, welcher eine, zwei oder alle drei der Anschlussrufnummern betrifft.

    Würde drei Monate später erneut eine, zwei oder alle drei Anschlussrufnummern zum Anbieter portiert werden, so würde auch das die Rufnummernänderung der betroffenen Rufnummern hervorrufen. Auch dieser neue Vorgang würde entsprechend berechnet werden.

     

    Das trifft nicht zu für die - möglicherweise vorhandene - vierte bis zehnte Rufnummer, weil die nicht systembedingt ist und daher ohne Konsequenz abgegeben werden kann.

     

    Die Portierung (Abgabe) von Rufnummern zum Fremdanbieter ist kostenlos.

     

    Das Folgende trifft nur auf Mobilfunk zu:

    Freigabe der Rufnummer (das sogenannte Opt-in) gibt es nur bei Rufnummernportierungen im Mobilfunkbereich.

     

    Freundliche Grüße, Lorenz S.


     

     

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    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Monaten

    Luki16

    Hallo zusammen, nachdem mir bisher meist hier über die Community am schnellsten geholfen wurde hier mein heutiges Anliegen. Ich möchte vor Ablauf meines aktuellen Vertrages meine Rufnummern zu Vodafone portieren. Der DSL Anschluss ist bereits gekündigt zum 02.05.2025, hierzu habe ich auch eine Kündigungsbestätigung der Telekom erhalten. Von Vodafone bekomme ich jetzt leider nur die Antwort…“Ihr Anbieter-Wechsel und damit Ihre Kündigung wurden abgelehnt, da: - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“… Muss bei der Telekom ggf. etwas zurückgesetzt werden etc.? Ich wäre froh wenn die Sache zeitnah klargestellt werden könnte. Danke und einen schönen Sonntag

    Hallo zusammen,

     

    nachdem mir bisher meist hier über die Community am schnellsten geholfen wurde hier mein heutiges Anliegen. 
    Ich möchte vor Ablauf meines aktuellen Vertrages meine

    Rufnummern zu Vodafone portieren.

    Der DSL Anschluss ist bereits gekündigt zum 02.05.2025, hierzu habe ich auch eine Kündigungsbestätigung der Telekom erhalten. 

     

    Von Vodafone bekomme ich jetzt leider nur die Antwort…“Ihr Anbieter-Wechsel und damit Ihre Kündigung wurden abgelehnt, da:
    - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“…

     

    Muss bei der Telekom ggf. etwas zurückgesetzt werden etc.? Ich wäre froh wenn die Sache zeitnah klargestellt werden könnte.

     

    Danke und einen schönen Sonntag 

     

    Luki16

    Hallo zusammen,

     

    nachdem mir bisher meist hier über die Community am schnellsten geholfen wurde hier mein heutiges Anliegen. 
    Ich möchte vor Ablauf meines aktuellen Vertrages meine

    Rufnummern zu Vodafone portieren.

    Der DSL Anschluss ist bereits gekündigt zum 02.05.2025, hierzu habe ich auch eine Kündigungsbestätigung der Telekom erhalten. 

     

    Von Vodafone bekomme ich jetzt leider nur die Antwort…“Ihr Anbieter-Wechsel und damit Ihre Kündigung wurden abgelehnt, da:
    - Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte bei Fragen dazu an Ihren alten Anbieter.“…

     

    Muss bei der Telekom ggf. etwas zurückgesetzt werden etc.? Ich wäre froh wenn die Sache zeitnah klargestellt werden könnte.

     

    Danke und einen schönen Sonntag 

     


    Bei dem Telekomsystem ist es so, dass ein offener Auftrag einen weiteren verhindert. Die Kündigung müsste zunächst rausgenommen werden, nach der Portierung kannst Du sie wieder einstellen.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Monaten

    wer kann mir bitte sagen ob noch offene Aufträge bei mir vorliegen?

    1

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten


    @Luki16  schrieb:

    wer kann mir bitte sagen ob noch offene Aufträge bei mir vorliegen?


    Die noch zu vollziehende Kündigung ist ein offener Auftrag.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 8 Monaten

    Wie kann man die offene Kündigung rausnehmen?

    2

    Antwort

    von

    vor 8 Monaten

    Hey @Luki16,

     

    vielen Dank für das nette Gespräch.

     

    Wie besprochen, habe ich die Kündigung aus unserem System herausgenommen,

     

    Somit kannst du erneut einen Anbieterwechsel beauftragen.
     
    Einen schönen Sonntag und viele Grüße
    Behar A.
     
     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 7 Monaten

    Hallo,

    besten Dank an @Behar A.. Am 16.06 kam ein Brief das meine Kündigung widerrufen ist.

     

    Bin dennoch am verzweifeln. Dienstag 18.6 nochmals den Kündigungs-/Portierungsauftag über Vodafone. Heute 21.06 erneut die Rückmeldung

     

    …“Ihr Anbieter-Wechsel und damit Ihre Kündigung wurden abgelehnt, da 
    Sie noch einen weiteren Anbieter beauftragt haben. Wenden Sie sich bitte Sie an ihren alten Anbieter …“

     

    Kann mir bitte jemand von der Telekom sagen weshalb der Auftrag nicht durchgeht?

     

    Besten Dank und viele Grüße 

    1

    Antwort

    von

    vor 7 Monaten

    Hallo @Luki16,

     

    leider konnte ich Sie telefonisch nicht erreichen.

     

    Der Wechseltermin wurde abgestimmt. Das bedeutet, dass zu diesem Termin der Anschluss gekündigt und die Rufnummern übergeben werden.

     

    Durch diesen offenen Auftrag kann bis zum Kündigungstermin kein weiterer Auftrag erteilt werden. Denn es ist technisch nicht möglich, unterschiedliche Aufträge am selben Anschluss zur gleichen Zeit zu buchen.

    Der abgestimmte Wechselauftrag führt automatisch zu Ablehnung der folgenden Anfragen vom Anbieter.

     

    Da der Wechseltermin durch einen Kündigungsauftrag beim Anbieter zustande kam, kann dieser Auftrag nur beim Anbieter widerrufen werden.

    Wenn der Widerruf erteilt wird, wird der Kündigungsauftrag aus unserem System storniert.

     

    Wenn Sie dann die Rufnummernportierung (ohne Kündigung) beim Anbieter beauftragen, wird der Auftrag bei uns die Kündigung der Rufnummern auslösen. Diese werden dann aus dem aktiven Vertrag entfernt und dem Anbieter übergeben.

    Aber Achtung!: Wenn es sich um eine oder mehrere der ersten drei (Haupt-)Rufnummern handelt, dann fällt das Entgelt zur Änderung der Rufnummern an (69,95 Euro). Denn die müssen aus technischen Gründen ersetzt werden. 

     

    Nach erfolgter Rufnummernportierung kann der Auftrag zum Anbieterwechsel (mit Kündigung) wieder beim Anbieter erteilt werden.

     

    Freundliche Grüße, Lorenz S.

     

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

Uneingeloggter Nutzer

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von